Tablet nach Schadensregulierung von Packet geklaut.

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Ninowupp

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Hallo ich hätte gerne eine Einschätzung zu folgenden Sachverhalt.

Ich hatte vor ungefähr 8 Wochen ein iPad Pro 12,9" WiFi und Cellular 64 GB ein Displaybruch.

Ich habe daraufhin den Schaden online an Wertgarantie gemeldet und direkt ein Versand Label von UPS Ausgedruckt.

Das Gerät wurde dann von UPS Abgeholt und zur Vertrags Werkstatt versendet.

Wertgarantie hat die Übernahme der Kosten zugestimmt.

Die Vertrags Werkstatt hat das Gerät ausgetauscht und zu mir per UPS versendet, da ich nicht zuhause war wurden es an ein Packet Shop zugestellt.
Nach der Abholung habe ich mir das Packet zuhause angeschaut und per Viedeobeweis und Fotos dokumentiert wie das Paket verpackt war weil es mir komisch vorkommen ist.

Beim Öffnen habe ich festgestellt das nur das Verpackungsmaterial in das Packet war, ich habe sofort bei Wertgarantie angerufen und es gemeldet, die haben den Schaden an UPS gemeldet.
Nach etwa 10 Tage hat Wertgarantie den Fall geschlossen, 4 Tage später habe ich von Wertgarantie die Entscheidung von UPS bekommen das die nicht für den Schaden aufkommen werden.

Am Nächsten Tag habe ich Wertgarantie eine Email geschrieben und gefragt wann sie mir den Schaden ersetzten, wertgarantie hat seit über 2 Wochen nicht mehr reagiert.

Sehe ich das Richtig das dass Versandrisiko bei Wertgarantie bzw der Vertrags Werkstatt Liegt und die mir unabhängig von der Entscheidung von UPS Den Schaden ersetzten müssen?

Wäre es eventuell besser ohne Vorwarnung einfach einen Anwalt einzuschalten?
 
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Das soll wohl ein Scherz sein, oder wie? Von der Wahrscheinlichkeit her halte ich das für unmöglich. Eine zerkratzte Uhr im Paket hätte die Geschichte nicht unglaubwürdiger gemacht.
 
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Leider ist das kein Scherz,
Es Gibt Augenzeugen die beim Öffnen dabei waren,
Welches Rechtsgebiet währe es den?
 
Konsultiere einen Rechtsanwalt, wenn du es für nötig erachtest. Bei deiner Anzahl von "Vorfällen" in letzter Zeit könntest du dir ja fast eine eigene Rechtsabteilung leisten:evillol:

Die Frage nach dem Rechtsgebiet kannst du dir doch sicher selbst beantworten...
 
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Ninowupp schrieb:
...Welches Rechtsgebiet währe es den?
Keines für das Du hier Spezialisten finden könntest - denn Du erwartest eine Rechtsberatung, die Dir aber alleine Anwälte und dafür zugelassene Rechtsberatungsstellen gewähren dürfen.
 
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Acdcrocker schrieb:
Konsultiere einen Rechtsanwalt, wenn du es für nötig erachtest. Bei deiner Anzahl von "Vorfällen" in letzter Zeit könntest du dir ja fast eine eigene Rechtsabteilung leisten:evillol:
Was genau ist jetzt dein Problem?

Ja ich hatte jetzt 2 Fälle in kurzer Zeit aber ist das wirklich so ungewöhnlich?

Ich habe bestimmt was besseres zu tun als am Weinachten mir was Auszudenken und im Form zu Posten...
 
Beantwortet doch einfach die Frage, so kompliziert ist der Sachverhalt ja nicht:

Der Händler Trägt das versandrisiko, ergo hast du recht, jetzt musst du nur überlegen wie du zu deinem recht kommst.

Dein Ansprechpartner ist dein Vertragspartner.
DHL, Fachwerkstatt, wer auch immer... sind alles nicht deine Ansprechpartner. Belästig die nicht.

Da es sich hier offensichtlich um Diebstahl handelt, ist der erste schritt eine Anzeige bei der Polizei.
(Juristisch etwas komplizierter, da du die Ware nicht hattest, kann sie dir auch nicht gestohlen werden)
Aber die Polizei weiß dann schon wie sie das einzuordnen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe kein Problem. Es ist halt etwas "auffällig". Du scheinst ja mit ganz schönen Sachwerten zu hantieren, wo es andauernd Probleme gibt.
Wenn du die Sache an einen Anwalt abgeben willst, dann mache es so. Diese Entscheidung kann dir niemand abnehmen.
 
PriestFan schrieb:
Kam dir das Paket nicht verdächtig leicht vor als du es im Paketshop abgeholt hast?
Eben, gerade wenn man es im Paket Shop abholt, hat man doch die Chance es genauer von allen Seiten zu betrachten, was man auch tun sollte wenn der Zusteller es einem in die Hand drückt, aber der kann dann abhauen, im Shop bleibt man am Schalter stehen bis man sich das Paket von allen Seite angeschaut hat. Fällt einem dann was auf, reklamiert man sofort und packt es dann ggf. unter den Augen des Mitarbeiter aus und wenn zuhause aufgefallen ist das die Verpackung komisch war, wäre es dort ja auch aufgefallen.

Das Auspackvideo dürfte im Zweifel wenig Beweiskraft haben, denn man könnte das Paket auch vorher schon selbst entleert und wieder zugeklebt haben, um es dann bei laufender Kamera und vor Zeugen nochmals auszupacken. Ich würde empfehlen es als Lehrgeld abzubuchen und künftig alle Sendungen beim zu begutachten und Auffälligkeiten sofort protokollieren zu lassen, so viel Zeit muss sein.
 
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PriestFan schrieb:
Kam dir das Paket nicht verdächtig leicht vor als du es im Paketshop abgeholt hast?
Nein, Laut UPS Label wog das Paket 1 KG wenn da wenn da grob geschätzt 300 Gramm fehlen fällt das nicht großartig auf, Laut Wertgarantie wurden das iPad Pro ohne Zubehör und OVP versendet.

Von Oben sah das Paket ganz normal aus, es wurde offensichtlich von unten auf gemacht und wider verklept so das es nicht direkt aufgefallen ist.
 
Bei der Polizei war ich ehrlich gesagt noch nicht, da ich davon ausgegangen bin das die Versicherung dort eine Anzeige erstattet.

Nach Rücksprache mit meiner Rechtschutzversicherung kann ich zum Anwalt gehen, der Thread kann geschlossen werden.
 
Die des TE. Und nachdem die Ungereimtheiten hier aufgefallen sind, können die 3 Threads plötzlich geschlossen werden. ;)
Ein Schelm, der Arges denkt.

Was ist denn eigentlich "verklepen"?
 
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Deswegen machst du auch 3 Threads auf,
weil dein Versicherungsvertreter rund um die Uhr für dich erreichbar ist...


In Zukunft wissen wir dass deine Threads
als Troll abzustempeln sind
 
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Ganz davon abgesehen, dass ich auch nichts mehr glaube, ist es nichts ungewöhnliches, seinen Versicherungsvertreter jederzeit zu erreichen. Und deine Frage "welche" wurde schon beantwortet, @Ribery88
 
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