Teilkasko und Steinschlag, eine Frage

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ssj3rd

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Hallo Leute,

ich habe mir einen neuen gebrauchten Wagen gekauft , nun ist mir auf der Rückfahrt ein Steinschlag im Sichtbereich wiederfahren, zwar wirklich nicht gross aber trotzdem.

Nun habe ich ihn vor ein paar Tagen angemeldet und meine Versicherung von Haftpflich auf Teilkasko umgestellt.

Sollte ich jetzt etwas warten bevor ich den Schaden reparieren lasse oder kann ich es sofort tun , immerhin habe ich die Teilkasko jetzt erst abgeschlossen, getreu nach dem Motoo : Haus brennt , schnell mal eine Versicherung gegen Feuer abschliessen"

Was ist eure Meinung ?

Mfg
ssj3rd
 
Also von Haftpflicht auf Teilkasko hast du sicher nicht umgestellt, da die KFZ Haftpflichtversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung ist. ;)

Du hast also eine Teilkaskoversicherung eingeschlossen. Mit einer defekten Frontscheibe im Sichtbereich ist nicht zu spaßen. Muss also eh repariert werden.

Also der Versicherung melden.
 
Ja ja das sind Spitzfindigkeiten :-) Ok habe eine Teilkasko hinzugefügt , wenn du es so willst.

Aber meine eigentliche Frage hast du leider nicht wirklich beantwortet , bzw. nicht thematisiert.

Mfg
ssj3rd
 
Melde den Schaden und lass diesen von der Versicherung regulieren.

Bist du schon länger bei der Versicherung KFZ versichert? Wenn du dort schon länger versichert bist, wird da nichts passieren. Dafür sind Versicherungen nun mal da. Der eine hat kurz danach einen Schaden, der andere erst Jahre später. So ist das Leben.

Das dich die Versicherung aufgrund dieses Schadens kündigt (geht dann im übrigen auch nur die TK die gekündigt werden könnte) halte ich für sehr ausgeschlossen.

Ich würde es nicht machen (deine Versicherung kündigen). Und ich arbeite im KFZ Schaden Bereich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du zahlst die Selbstbeteiligung, die Versicherung den Rest. Versicherung gilt soweit mir bekannt mit der Unterschrift.
 
@Feuerferkel

So sieht das aus.
 
Wieso Selbstbeteiligung? Er schrrieb doch gar nicht das er eine SB hat. Wenn du keine SB hast, wirst du auch keine Zahlen und die Reparatur ist bei Carglass und allen anderen kostenfrei. Außer du lässt die Scheibe komplett erneuern, dann greift die Teilkasko nicht mehr. Würd allerdings nicht angeben, dass der Schaden bei der Überführung passiert ist, sondern nach Versicherungsabschluß und gut ist. Nachweisen kanns eh keiner.

edit: Ob deine Beiträge dann in der TK steigen, kann ich nicht sagen. Würd mich diesbzgl. vorher informieren. Kanns mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen.
 
Wer sagt denn das die TK nicht greift wenn er die Scheibe komplett erneuern lässt? Im Sichtfeld des Fahrers ist eine Reparatur verboten da gibt es sowieso eine neue Scheibe. Und in der TK steigt der Beitrag durch einen Schaden NICHT.
 
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