Telefonische Bestellung bei Einzelhandel - kann man die Ware auch nicht annehmen?

aid0nex

Commodore Pro
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Guten Tag,

ich habe eine reine Interessensfrage - ich stelle die Frage also nur deswegen, weil es mich einfach interessiert und nicht deswegen, weil ich es wirklich vor habe.

Ich habe am Montag Hardware im örtlichen Fachhandel bestellt, da dieser mir nach dem Hinweis auf die Onlinepreise ein gutes Angebot gemacht hat. Da es sich um Gaming Hardware handelt (i7 7700k, MSI Z270 Gaming M3, 2x8GB Corsair 3000MHz RAM), musste diese erst bestellt werden, da solche (sicherheitsbedingt? meine Vermutung) nicht durchgehend auf Lager ist. Diese soll Mittwoch, also heute, ankommen. Ich habe die Bestellung nur telefonisch durchgeführt und dabei Namen, Adresse und Telefonnummer hinterlegt.

Was wäre, wenn ich auf einmal das Interesse an dem Angebot verliere? Ich habe ja noch überhaupt nichts bezahlt und hätte theoretisch Fake/Dummy-Daten angeben können. Kann ich dann die Ware einfach nicht kaufen? Wie wäre das rechtlich?

Vielen Dank schon einmal im Vorraus für die Antworten :)

Ansonsten freue ich mich schon einmal auf die neue Hardware, mein alter i7 860 hat so langsam ausgedient. ;)
 
Telefonische Bestellung fällt unter das Fernabsatzgesetzt und dadurch greift das 14 tägige Widerrufsrecht.
 
Es fällt wie bereits gesagt unter das Widerrufsrecht. Vorsicht ist aber geboten, wenn der PC vorher noch vor Ort angeschaut und dann bezahlt wird. Dann greift das Widerrufsrecht nicht mehr.


gammelkeule schrieb:
Kann ich dann die Ware einfach nicht kaufen? Wie wäre das rechtlich?
Das kommt auf die Umstände an; möglicherweise ist bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen und dieser schwebend wirksam. Du müsstest also aktiv einen Widerruf aussprechen.
 
FreakZ1 schrieb:
Telefonische Bestellung fällt unter das Fernabsatzgesetzt und dadurch greift das 14 tägige Widerrufsrecht.

Guten Morgen. Das Gesetz ist seit 15 Jahren außer Kraft. Der Rest könnte stimmen.
 
Hat der Fachhandel denn ein auf den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem?
Denn nur dann greift § 312 ff. Nicht alle telefonisch oder per Mail oder Fax getätigten Geschäfte falle automatisch unter das ehemalige Fernabsatzgesetz.
 
Wie sieht das aus, bei extra bestellte Ware? Gibt es da keine Ausnahmen?
 
@Markus83Muc

Stimmt, gut dass du das noch erwähnst. Damit dürfte eine gewöhnliche telefonische Bestellung einer Ware beim örtlichen Elektronikfachmarkt kein Fernabsatzvertrag sein. Möglicherweise ist die Bestellung aber überhaupt kein Vertrag, wenn die Ware erst einmal in das Ladengeschäft geliefert und dort abgeholt und bezahlt werden soll.

Da kommt es im Einzelnen auf den genauen Wortlaut des Gespräches an. Wurde bereits Preis, Abholtermin und Zahlungsart geklärt, ist wohl ein Vertrag zustande gekommen. Wenn beispielsweise nur gesagt wurde, dass die Ware in das Ladengeschäft geliefert und dann für den Kunden reserviert wird, eher nicht.
 
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