WhiteShark
Admiral
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Grundsätzlich ist es so das das Widerrufsrecht dann beginnt wenn die (Teil-)Lieferung erfolgt.masterrob schrieb:Das würde ich so nicht im Raum stehen lassen. Das Widerrufsrecht beginnt ab dem Tag an dem der Vertrag zwischen beiden Seiten zustande kommt und von beiden Seiten unterschrieben wurde, und nicht wann Dein Anschluss geschalten wird. Die Telekom beginnt sofort nach unterschreiben des Vertrages mit der Erbringung der Leistung des Vertrages bspw. mit dem Zusenden der Hardware.
Das die Hardware direkt versendet wird, könnte wohl tatsächlich als Teillieferung gesehen werden und das hieße die Frist läuft ab Ankunft der Hardware.
Ob der Versand der Hardware bereits eine Teillieferung darstellt, kann wohl nur ein Richter entscheiden.
Auf jedenfall ist das eine miese Methode um das Widerrufsrecht zu umgehen.
Grundsätzlich kann man auf sein Widerrufsrecht verzichten. Allerdings ist die Frage wie. Steht das irgendwo im Kleingedruckten oder gar nur in den AGB, dann hat das rechtlich keinerlei Gültigkeit. Der Anbieter müsste da nachweisen, dass der Verzicht wirklich willentlich erfolgt ist.Es gab in der Vergangenheit verschiedenste ISP (bspw. Alice), wo der Kunde schriftlich bestätigt das der Vertrag beider Seiten auf ausdrücklichen Wunsch als erfüllt gilt um das Widerrufsrecht damit auszugrenzen, meist schon beim Bestellprozess, um die Schaltung um 14 Tage nach vorne zu verlagern. Ich möchte keine juristische Diskussion anzetteln, aber es spielt dabei erstmal keine Rolle ob der Verzicht rechtlich vertretbar und gültig ist.