Telekom Dauer für Internetfreischaltung

masterrob schrieb:
Das würde ich so nicht im Raum stehen lassen. Das Widerrufsrecht beginnt ab dem Tag an dem der Vertrag zwischen beiden Seiten zustande kommt und von beiden Seiten unterschrieben wurde, und nicht wann Dein Anschluss geschalten wird. Die Telekom beginnt sofort nach unterschreiben des Vertrages mit der Erbringung der Leistung des Vertrages bspw. mit dem Zusenden der Hardware.
Grundsätzlich ist es so das das Widerrufsrecht dann beginnt wenn die (Teil-)Lieferung erfolgt.
Das die Hardware direkt versendet wird, könnte wohl tatsächlich als Teillieferung gesehen werden und das hieße die Frist läuft ab Ankunft der Hardware.
Ob der Versand der Hardware bereits eine Teillieferung darstellt, kann wohl nur ein Richter entscheiden.
Auf jedenfall ist das eine miese Methode um das Widerrufsrecht zu umgehen.

Es gab in der Vergangenheit verschiedenste ISP (bspw. Alice), wo der Kunde schriftlich bestätigt das der Vertrag beider Seiten auf ausdrücklichen Wunsch als erfüllt gilt um das Widerrufsrecht damit auszugrenzen, meist schon beim Bestellprozess, um die Schaltung um 14 Tage nach vorne zu verlagern. Ich möchte keine juristische Diskussion anzetteln, aber es spielt dabei erstmal keine Rolle ob der Verzicht rechtlich vertretbar und gültig ist.
Grundsätzlich kann man auf sein Widerrufsrecht verzichten. Allerdings ist die Frage wie. Steht das irgendwo im Kleingedruckten oder gar nur in den AGB, dann hat das rechtlich keinerlei Gültigkeit. Der Anbieter müsste da nachweisen, dass der Verzicht wirklich willentlich erfolgt ist.
 
Grundsätzlich ist es so das das Widerrufsrecht dann beginnt wenn die (Teil-)Lieferung erfolgt.
Das die Hardware direkt versendet wird, könnte wohl tatsächlich als Teillieferung gesehen werden und das hieße die Frist läuft ab Ankunft der Hardware.
Ob der Versand der Hardware bereits eine Teillieferung darstellt, kann wohl nur ein Richter entscheiden.
Auf jedenfall ist das eine miese Methode um das Widerrufsrecht zu umgehen.

Es wurde ja bereits in einem vergangenen Prozess entschieden, dass es sich hierbei um einen Kaufvertrag handelt. Weshalb eine Teillieferung schon der Beginn der Frist ist. Ich stimme Dir da uneingeschränkt zu. Das Problem für uns als Kunden ist die nicht vorhandene Transparenz bei genau diesem Aspekt - selbst in den AGB wird lediglich von allgemeiner Leistungserbringung gesprochen und dies kann alles sein, bspw. die Zusendung der Hardware - ab welcher die Frist letztendlich beginnt, ohne das der Kunde dies überhaupt mitbekommt. Man geht ja davon aus, das die eigentliche Leistung mit der Schaltung beginnt und nicht schon mit der Hardware. Aber es ist und bleibt eine Leistungserbringung welche im Vertrag/Kaufvertrag vorgesehen ist und erfüllt wird, wenn auch nur zum Teil.

Dies ist in der Tat brisant und die endgültige Entscheidung und Klärung könnte - wie Du bereits sagtest - nur ein Richter entscheiden. Aber es ist erschreckend genug, dass man überhaupt erst soweit gehen müsste um diesen Aspekt eines Vertrages aufzuklären.

Grundsätzlich kann man auf sein Widerrufsrecht verzichten. Allerdings ist die Frage wie. Steht das irgendwo im Kleingedruckten oder gar nur in den AGB, dann hat das rechtlich keinerlei Gültigkeit. Der Anbieter müsste da nachweisen, dass der Verzicht wirklich willentlich erfolgt ist.

Rein rechtlich gesehen ist ein Verzicht auf das Widerrufsrecht nicht möglich. Aber es gibt bestimmte Klauseln und "Arten der Formulierung" wie man dies aushebeln kann. Es ist ein Zwiespalt im Recht welcher jedoch genutzt werden kann - ohne rechtliche Folgen. Ich zitiere eine solche mögliche Ausdrucksweise welche das Widerrufsrecht aushebeln kann: "Unter Umständen erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt wird."

Wann dies sein wird, entscheidet allein der Verbraucher/Endkunde, muss allerdings mit den vom ISP vorgeschriebenen Mindestleistungen und Anforderungen einverstanden sein. Der Endkunde kann direkt nach dem Unterschreiben des Vertrages festlegen, dass der Vertrag nun vollständig erfüllt ist und verzichtet somit auf sein Widerrufsrecht. Was ich jedoch für sehr gefährlich halte, da der ISP nun teilweise freie Hand hat. Diese Klausel sollte man auf gar keinen Fall bei einem relativ unbekannten ISP anwenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
masterrob schrieb:
@XMenMatrix: Schon mal aufs Datum deines Zitats geschaut? :) Aber dennoch eine gute Information.

Natürlich nicht, konnte nicht ahnen das hier nen 2 Jahre alter Thread hochgeholt wird. :freak:
 
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