Hallo zusammen!
Habe vor 14 Monaten ein S5 LTE+ im T-Mobile Online-Shop gekauft - bin als kein Vertragskunde. Habe es dann binnen einer Woche geflasht und betreibe es mit CyanogenMod.
Seit einem Monat ist leider der externe Lautsprecher defekt (auch unter StockROM etc... weiß also sicher, dass ein Hardwaredefekt vorliegt).
Mir ist bewusst, dass ich noch Gewährleistungsansprüche besitze - nach 6 Monaten aber selbst in der Beweispflicht bin. Soweit jedoch nahmhafte Organisationen das analysiert haben, gilt ein Smartphone welches nach Rückversetzen in Originalzustand (StockROM) noch den Defekt aufweist - als von Anfang an defekt (weil der Käufer es einfach sonst nicht nachweisen könnte).
Insofern scheint das flashen des StockROM quasi dafür zu sorgen, dass die Gewährleistungsbedingungen erfüllt sind. Es scheint nur sehr wenige Ausnahmen zu dieser Regelung zu geben.
jetzt die Frage: Das überschreiben des system-volume-limiters via CustomROM wäre theoretisch möglich als grund, für den defekten lautsprecher.
Wären damit also defekte Lautsprecher von gewährleistungsansprüchen bei geflashten smartphones ausgeschlossen?
Das Problem: Die Telekom will, dass ich ein Formular ("HandyCheck") unterschreibe, das besagt, dass falls sich der Defekt als selbstverschuldet herausstellt - ich alles selbst zahlen muss: der Kundenbetreuer meinte, das würde 290 Euro kosten (quasi für das Rücksenden des defekten geräts).
Stimmt das?! Ich hab nachgesehen.... wenn ich den Lautsprecher bei Samsung austauschen lasse - auf eigene Kosten - beläuft sich das auf 100 Euro.
Jetzt bin ich am überlegen, ob ich lieber mit dem defekten Lautsprecher leben soll?
Wäre um Erfahrungsberichte dankbar.
Habe vor 14 Monaten ein S5 LTE+ im T-Mobile Online-Shop gekauft - bin als kein Vertragskunde. Habe es dann binnen einer Woche geflasht und betreibe es mit CyanogenMod.
Seit einem Monat ist leider der externe Lautsprecher defekt (auch unter StockROM etc... weiß also sicher, dass ein Hardwaredefekt vorliegt).
Mir ist bewusst, dass ich noch Gewährleistungsansprüche besitze - nach 6 Monaten aber selbst in der Beweispflicht bin. Soweit jedoch nahmhafte Organisationen das analysiert haben, gilt ein Smartphone welches nach Rückversetzen in Originalzustand (StockROM) noch den Defekt aufweist - als von Anfang an defekt (weil der Käufer es einfach sonst nicht nachweisen könnte).
Insofern scheint das flashen des StockROM quasi dafür zu sorgen, dass die Gewährleistungsbedingungen erfüllt sind. Es scheint nur sehr wenige Ausnahmen zu dieser Regelung zu geben.
jetzt die Frage: Das überschreiben des system-volume-limiters via CustomROM wäre theoretisch möglich als grund, für den defekten lautsprecher.
Wären damit also defekte Lautsprecher von gewährleistungsansprüchen bei geflashten smartphones ausgeschlossen?
Das Problem: Die Telekom will, dass ich ein Formular ("HandyCheck") unterschreibe, das besagt, dass falls sich der Defekt als selbstverschuldet herausstellt - ich alles selbst zahlen muss: der Kundenbetreuer meinte, das würde 290 Euro kosten (quasi für das Rücksenden des defekten geräts).
Stimmt das?! Ich hab nachgesehen.... wenn ich den Lautsprecher bei Samsung austauschen lasse - auf eigene Kosten - beläuft sich das auf 100 Euro.
Jetzt bin ich am überlegen, ob ich lieber mit dem defekten Lautsprecher leben soll?
Wäre um Erfahrungsberichte dankbar.
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