Telekom startet bei Umzug einfach Neuvertrag

Shurtugal824

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Hallo zusammen,

folgende Frage:

Haben im Oktober 2011 einen 24-monatigen Vertrag bei der TKom geschlossen, sind im Oktober 2012 umgezogen und haben das selbstverständlich auch so gemeldet, wurde auch rel. problemlos auf den neuen Anschluss freigeschaltet. Jetzt wollten wir zum Okt. 2013 kündigen und uns wurde mitgeteilt, dass das erst im Okt 2014 möglich sei, weil mit Umzug automatisch ein Neuvertrag einhergeht - ist das so korrekt?

Nach meinem - zugegebenermaßen recht laienhaftem - juristischen Verständnis ist ein Umzug im Gegenteil sogar kein Grund, seinen Vorvertrag einfach so kündigen zu können und einen Neuvertrag abzuschließen, wie kann dann das auf Providerseite möglich sein?

Gruß S.
 
Die werden das bestimmt nicht ohne Beauftragung gemacht haben.

Ihr werdet denen den Umzug mitgeteilt haben und die Übernahme des Anschlusses beauftragt haben.

Es gibt da eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
a) alten Anschluß kündigen und den Rest der Laufzeit leistungslos bezahlen. Gleichzeitig neuen Vertrag abschließen => doppelte Bezahlung
b) Anschluß umziehen => neuer zweijähriger Vertrag

Bei Umzug gibt es kein außerordentliches Kündigungsrecht.
 
Soweit ich weiß gibt es bei Umzug 2 Möglichkeiten:
a)dein Vertrag läuft mit der alten Laufzeit weiter, allerdings muss man dann für den Umzug einmalig etwas zahlen
b)der Umzug des Anschluss ist kostenlos und der Vertrag verlängert sich ab Umzug um 24 Monate.

Ich vermute bei Beauftragung hast du irgendwo der zweiten Möglichkeit zugestimmt. Hättest wohl bei Umzug ausdrücklich fordern und eine einmalige Umzugsgebühr zahlen müssen. Bleibt dir wohl nichts anderes übrig als den Vertrag zu erfüllen.
 
Zuletzt bearbeitet:
methadron schrieb:
solche Empfehlungen sind ohne zu wissen, was vertraglich vereinbart wurde ziemlich nutzlos. Wurde z.B. eine höhere Bandbreite gebucht?



Hätte er sicher im Eingangspost erwähnt statt zu sagen...wurde problemlos umgeschlatet?
 
Ein Umzug ist kein Neuvertrag und damit darf die Vertragslaufzeit sich nicht ändern.
Ändert man aber gleichzeitig am Vertrag etwas (bspw mehr Bandbreite), so ist es natürlich rechtens das die Laufzeit von vorne losgeht.

Nicht ganz sicher bin ich mir, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nur weniger Bandbreite (anstatt Vdsl nur noch Dsl) anbieten kann.
Aber an sich ist es so das man da den alten Vertrag kündigen muss und einen neuen abschließen. Denn man hat ein Sonderkündigungsrecht wenn der Anbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht zur Verfügung stellen kann.
 
Hallo zusammen und danke für die Rückmeldungen,

also wir hatten vorher VDSL 50.000 und haben jetzt VDSL 50.000 - sowohl davor als auch danach ist die Bandbreite voll angekommen, wir haben absolut die gleichen Leistungen wie davor und wir haben darüber hinaus auch ein Bearbeitungsentgelt gezahlt für den Umzug.

Die Umschaltung hat mit ein paar Stunden Verzögerung problemlos funktioniert.

Ich sehe also insbesondere unter dem dankenswerter Weise geposteten Hinweis auf § 46 des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen keine rechtliche Handhabe für so eine Verlängerung .

Mfg

PS: Hab mal nen Screen der Abbuchung angehängt - war nicht gerade wenig Gebühr!
 

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Zuletzt bearbeitet:
Ein Umzug ist kein Neuvertrag und damit darf die Vertragslaufzeit sich nicht ändern.

Bei der Telekom bekommt man nach Beauftragung die Unterlagen zugeschickt und sollte sich das genau durchlesen.
Ist dort von einem "Neustart" die rede und man geht nicht in Widerruf hat man es akzeptiert.
 
Dann würde ich der Telekom das auch so mitteilen und auf die Kündigung im Oktober bestehen.

Da bin ich ja froh das es bei meinem Umzug geklappt hat ohne VVL.

Ist dort von einem "Neustart" die rede und man geht nicht in Widerruf hat man es akzeptiert.
Ich bezweifle das sowas vor Gericht Bestand hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt zwei Möglichkeiten, "Umzug mit altem Tarif" und "Umzug mit neuem Tarif". Je nachdem, was du gewählt hast, hast du eine neue MVZL oder die des alten Tarifs. Wurden dir bspw. 69,95 € für den Umzug berechnet?

http://www.telekom.de/is-bin/INTERS...ID=0106141000001@EKI-PK&ServiceboxCatID=Umzug
http://www.telekom.de/is-bin/INTERS...ID=0106141000002@EKI-PK&ServiceboxCatID=Umzug

Würde mich auch nicht wundern, wenn man einen "Umzug mit neuem Tarif" vollziehen kann, obwohl alle Leistungen gleich bleiben. Dann hätte man eine neue MVLZ obwohl scheinbar der alte Tarif weiterläuft.
 
Ok hab gerade gemerkt die 110 € sind Umzug + normaler Monatsbeitrag der etwa 40 euro beträgt also kommen 70€ Umzugskosten genau hin. Der Typ am Telefon hat aber darauf bestanden, dass wir nen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Wir haben damals telefonisch umgemeldet, aber da kann man doch nicht einfach nen neuen Vertrag abschließen? Vor allem, wofür sind dann die 70€??
 
Was steht denn in den Umzugsunterlagen? Wenn du nachweislich die 70€ bezahlt hast, dann per Einschreiben widerrufen.
 
Shurtugal824 schrieb:
Hallo zusammen,

folgende Frage:

Haben im Oktober 2011 einen 24-monatigen Vertrag bei der TKom geschlossen, sind im Oktober 2012 umgezogen und haben das selbstverständlich auch so gemeldet, wurde auch rel. problemlos auf den neuen Anschluss freigeschaltet. Jetzt wollten wir zum Okt. 2013 kündigen und uns wurde mitgeteilt, dass das erst im Okt 2014 möglich sei, weil mit Umzug automatisch ein Neuvertrag einhergeht - ist das so korrekt?

Korrekt muss man das nicht finden, aber es ist Sachstand. Falls Du des lesens mächtig bist hättest Du das beim Umzug anhand der Auftragsbestätigungen leicht erkennen können das Kündigung und Neuauftrag "bestätigt" wurden.

Ich bin seinerzeit von A nach B gezogen und habe dabei meine geliebte Rufumleitung (Analoganschluß an digitaler Vermittlungsstelle) verloren weil das Merkmal nicht mehr angeboten wurde. Fand ich auch nicht gut.
 
Shurtugal824 schrieb:
Ok hab gerade gemerkt die 110 € sind Umzug + normaler Monatsbeitrag der etwa 40 euro beträgt also kommen 70€ Umzugskosten genau hin. Der Typ am Telefon hat aber darauf bestanden, dass wir nen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Wir haben damals telefonisch umgemeldet, aber da kann man doch nicht einfach nen neuen Vertrag abschließen? Vor allem, wofür sind dann die 70€??

Auch wenn das telefonisch gemacht wurde, Schau doch in die Unterlagen!
Es gilt immer und nur die Aussage im Vertrag der vor dir liegt.
Natürlich kann sich die MVLZ "zurücksetzten" warum auch nicht wenn es im Vertrag steht welchen du zugestimmt hast ....

Die 70€€ ? Schau mal in die Rechnung ganz heißer Tipp -.-
 
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