JAIRBS
Captain
- Registriert
- Nov. 2010
- Beiträge
- 3.190
Hallo Freunde,
ich brauche dringend Eure Meinung zum Verhalten einer Freundin von mir, welche morgen ihre Bewerbungen für eine Ausbildungsstelle verschicken will, wobei mir ein Punkt großes Kopfzerbrechen bereitet:
Sie studiert derzeit an einer FH und spielt mit dem Gedanken lieber doch nächstes Jahr eine Ausbildung zu beginnen, für welche sie sich nun bewerben möchte. Allerdings - sofern sie keine Ausbildung bekommt - würde sie im Zweifelsfall dann doch das Studium fortsetzen wollen.
Jetzt gibt es da aber ein riesen Problem.
Sie hat grundsätzlich Montags bis Donnerstags Zeit, allerdings Freitags zwei Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht, bei denen ein Fehlen ausschließlich im Krankheitsfall gedulded wird, natürlich mit Attest. Bewerbungsgespräche (o.Ä.) sind nach Aussage der Dozenten Privatvergnügen, welches konfliktfrei mit der Uni gestaltet werden solle.
Jetzt zu meiner Kernfrage:
Kann sie, sofern sie vorher schon weiß, dass sie Freitags niemals fehlen darf, dies im Anschreiben schon erwähnen? Also nach dem Motto "Sofern Sie sich dafür entscheiden sollten mich zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch einzuladen, würde ich Sie viemals darum bitten dieses aufgrund von universitätstechnischen Terminen mit Anwesenheitspflicht im Zeitraum von Montag bis Donnerstag stattfinden zu lassen.
Bei Google findet man nur Aussagen dazu, wenn man den Termin mitgeteilt bekommt und dann einmalig etwas dazwischenkommt (was meiner Meinung nach dumm gelaufen wäre), aber nicht, was man machen soll, wenn man periodisch an einem bestimmten Tag nicht fehlen darf.
Wenn nicht, wie würdet Ihr das regeln?
Ich bedanke mich bereits vielmals für jede Antwort!
Einen schönen Sonntag Abend noch,
Euer bit.
ich brauche dringend Eure Meinung zum Verhalten einer Freundin von mir, welche morgen ihre Bewerbungen für eine Ausbildungsstelle verschicken will, wobei mir ein Punkt großes Kopfzerbrechen bereitet:
Sie studiert derzeit an einer FH und spielt mit dem Gedanken lieber doch nächstes Jahr eine Ausbildung zu beginnen, für welche sie sich nun bewerben möchte. Allerdings - sofern sie keine Ausbildung bekommt - würde sie im Zweifelsfall dann doch das Studium fortsetzen wollen.
Jetzt gibt es da aber ein riesen Problem.
Sie hat grundsätzlich Montags bis Donnerstags Zeit, allerdings Freitags zwei Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht, bei denen ein Fehlen ausschließlich im Krankheitsfall gedulded wird, natürlich mit Attest. Bewerbungsgespräche (o.Ä.) sind nach Aussage der Dozenten Privatvergnügen, welches konfliktfrei mit der Uni gestaltet werden solle.
Jetzt zu meiner Kernfrage:
Kann sie, sofern sie vorher schon weiß, dass sie Freitags niemals fehlen darf, dies im Anschreiben schon erwähnen? Also nach dem Motto "Sofern Sie sich dafür entscheiden sollten mich zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch einzuladen, würde ich Sie viemals darum bitten dieses aufgrund von universitätstechnischen Terminen mit Anwesenheitspflicht im Zeitraum von Montag bis Donnerstag stattfinden zu lassen.
Bei Google findet man nur Aussagen dazu, wenn man den Termin mitgeteilt bekommt und dann einmalig etwas dazwischenkommt (was meiner Meinung nach dumm gelaufen wäre), aber nicht, was man machen soll, wenn man periodisch an einem bestimmten Tag nicht fehlen darf.
Wenn nicht, wie würdet Ihr das regeln?
Ich bedanke mich bereits vielmals für jede Antwort!
Einen schönen Sonntag Abend noch,
Euer bit.
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