Tolino - darf ein Unternehmen ein Endgerät einfach "unbrauchbar" machen?

MrTony

Lieutenant
Registriert
Feb. 2015
Beiträge
583
Moin,

meine Mutter hat einen sehr alten Tolino (10 bis 15 Jahre).Der hatte plötzlich Probleme, es konnten keine Bücher mehr geöffnet werden etc.
Habe ihn also mal auf Werkseinstellungen zurückgesetzt, beim Anmelden kam aber immer der Fehler "Der Service wurde eingestellt".

Habe das Ding also mal mitgenommen zum Hugendubel.
Dort habe ich die Auskunft erhalten, dass das Gerät nicht mehr unterstützt wird und meine Mutter sich ein neues kaufen müsste.

Ich hab jetzt eine Weile drüber gegrübelt.
Klar ist das Gerät sehr alt und es würde mich nicht wundern, wenn es da schon lange keine Softwareupdates etc. für gibt. Ist ja mit Smartphones und Tablets nicht anders.
Aber die Geräte kann man ja dennoch verwenden auf eigene Gefahr.
Hier ist es ja so, dass das Gerät komplett unbrauchbar ist, da man sich darauf ja nicht mehr anmelden kann und selbst wenn das ginge würde man wohl keinen Zugriff mehr auf seine Bücher damit haben, sprich der eigentliche Verwendungszweck des Gerätes wird nicht mehr erfüllt.

Ich frage mich gerade ob das rechtlich zulässig ist.
(Mir ist schon klar, dass es hier keine verbindliche Rechtsberatung geben wird, aber vielleicht ein paar Denkanstöße zu denen ich mich dann schlau machen kann).
Denn das Gerät wurde ja bezahlt und war auch damals nicht billig (glaube 150EUR).
Mir ist auch klar, dass es ja nicht am Gerät, sondern an der Software liegt, bzw. dem damit verbundenen Online Service. Die scheinen mir in dem Fall aber ja praktisch untrennbar zu sein für den Verbraucher.

Jemand Ideen dazu?

Beste Grüße!
 
Ich glaub weder Ubisoft noch Electronic Arts wurden bis jetzt dafür (erfolgreich) verklagt, wenn sie die Online-Services für alte Games eingestellt haben, die Du damals teuer bezahlt hast.

Nur mal so als Analogie.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: bendonsky, aragorn92, Aduasen und 3 andere
Da wurde nichts eingestellt. Schon vor 3 Jahren haben sich Kunden darüber beklagt, das die Tolinos nicht aktiviert werden konnten. Es waren Server-Probleme.

Außerdem kann das Gerät maximal 10 Jahre alt sein, denn die gab es erst ab 2013.
 
Ich denke schon das man Services deaktivieren darf.
Was steht eigentlich in der AGB so? Da schon reingeschaut?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: aragorn92
Das ist eben der Nachteil zwischen einem echten Buch oder einem Film auf DVD und einem E-Book-Reader und einem Film gekauft bei einem VOD Portal wie Amazon.
Schaltet das Portal ab, ist alles darauf weg.
Ist bei Spielen auch so, jedenfalls bei Online-Spielen. Server weg, damit ist das Spiel nutzlos. Und sogar bei Singleplayer, wenn die online aktiviert werden.

Rechtlich keine Ahnung, aber sicher steht das irgendwo in den AGBs^^.
 
Ich sehe das ähnlich wie wenn Aktivierungsserver oder Gameserver abgeschaltet werden, machen kann man da nix.
Eventuell haben sich im Laufe der Jahre auch "nur" die Schnittstellen verändert und Altgeräte wurden hinten liegen lassen (da man für so alte Geräte keine Updates mehr bereitstellen will).
Windows XP kann man auch nicht mehr direkt aktivieren, nur über Third-Party-Tool.
 
Anscheinend war das Gerät immer abhängig von Online-Services. Ich denke nicht, dass der Hersteller für unbegrenzte Zeit die Infrastruktur bereitstellen muss. Die Kindle z.B. kann man auch offline betreiben, auch jahrelang und z.B. mit Calibre befüllen. Bei Autos z.B. werden immer wieder ursprünglich angebotene Online-Services auch schon malnach 5-6 Jahren eingestellt, klar funktioniert das Auto dann noch, aber einige Features sind dann halt eingeschränkt (wie z.B. per App vorklimatisieren..)..
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 00Julius und aragorn92
Also grundsätzlich ergibt sich - wie bei so vielen Dingen heutzutage - das grundlegende Problem, dass man keine Ahnung hat was nach dem Öffnen der Verpackung kommt. Das heißt: Bei welchen Diensten des Anbieters (oder seinen Partnern) muss ich mich anmelden, welche AGB muss ich dafür akzeptieren, etc.

Unabhängig davon wäre die erste Frage: Was haben die AGB / Nutzungsbedingungen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme / des Kaufs zur Leistungsgarantie des Herstellers gesagt? Das wäre halt die "einfache" Variante herauszufinden was Phase ist/war und ob man dagegen vorgehen könnte.

Wichtig ist in dem Zusammenhang ebenfalls, wann die AGB rechtsverbindlich aktualisiert wurden. Dabei wiederum wäre interessant, welche Möglichkeiten man bei Nichtzustimmung gehabt hätte.

Du merkst, es bildet sich eine Kette von WENN-DANN und ODER-Konstruktionen, die man alle entfummeln und in der richtigen Reihenfolge "angreifen" müsste.

Meine Meinung grundsätzlich: Ich würde mich freuen, wenn das jemand mal bis zum bitteren Ende vor Gericht ausfechtet, bis es ein höchstrichterliches Urteil gibt. Warum höchstrichterlich? Weil viele Firmen nicht dumm sind und mit ihren rechtlichen Streitereien keine Präzedenzwirkung schaffen wollen. Sie geben dir lieber viel Geld, stellen die Leistung wieder her und küssen Dir die Füße als das öffentlich bekannt wird, dass man gegen ihr Gebahren vorgehen kann (und damit alle ihre Kunden gleichzeitig eine Anleitung haben, wie sie erfolgreich klagen können).

Info am Rande: Deshalb ist es auch so selten, dass man über Fälle gegen Paypal, eBay, [Spielepublisher), etc. liest. Es gibt durchaus einige Klagen, aber sobald die Firmen mit Geldscheinen winken, ist das Verfahren zu Ende und es urteilt kein Richter. Die Kläger sind meistens froh dass es vorbei ist und man gewonnen hat.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Millkaa und MrTony
MrTony schrieb:
beim Anmelden kam aber immer der Fehler "Der Service wurde eingestellt"
Einen Tolino kann man auch ohne Anmeldung nutzen. Musst die E-Books halt per USB darauf übertragen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Suchender007, majusss, Aduasen und eine weitere Person
Mein Pocketbook ebenso.
Was Filme und Bücher betrifft, dafür habe ich Festplatten.
Einzig die 8. Staffel GoT habe ich bei Amazon, weil ich damals das Ende sehen wollte ohne zu warten.
 
Einfach die Bücher am Computer kaufen/herunterladen und dann per "Calibre" auf den Tolino bringen. Ich sehe da überhaupt kein nennenswertes Problem.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Suchender007, puri, bendonsky und 6 andere
Zurück
Oben