HolyDreamz
Lieutenant
- Registriert
- Juni 2004
- Beiträge
- 676
Hab mein P4P800 SE bei www.nordpc.de gekauft.
in deren abgs steht:
Soweit der Kunde die gelieferten Gegenstände vor Rückgabe in Gebrauch genommen hat, ist er verpflichtet Wertersatz für die gezogene Nutzungen und für die eingetretene Verschlechterung der Ware Wertersatz zu leisten. Im Einzelfall kann die Höhe des Wertersatzes den Kaufpreis erreichen oder übersteigen.
Dies gilt nicht soweit der Kunde die Ware lediglich in angemessener Form geprüft hat
Ist sowas rechtens und woran bitte wollen die das festmachen?
Morgen ist der letzte tag zum zurückschicken.
in deren abgs steht:
Soweit der Kunde die gelieferten Gegenstände vor Rückgabe in Gebrauch genommen hat, ist er verpflichtet Wertersatz für die gezogene Nutzungen und für die eingetretene Verschlechterung der Ware Wertersatz zu leisten. Im Einzelfall kann die Höhe des Wertersatzes den Kaufpreis erreichen oder übersteigen.
Dies gilt nicht soweit der Kunde die Ware lediglich in angemessener Form geprüft hat
Ist sowas rechtens und woran bitte wollen die das festmachen?
Morgen ist der letzte tag zum zurückschicken.