Trotz Widerrufsrechts Gebrauchsgebühren zahlen?

HolyDreamz

Lieutenant
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Juni 2004
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676
Hab mein P4P800 SE bei www.nordpc.de gekauft.
in deren abgs steht:
Soweit der Kunde die gelieferten Gegenstände vor Rückgabe in Gebrauch genommen hat, ist er verpflichtet Wertersatz für die gezogene Nutzungen und für die eingetretene Verschlechterung der Ware Wertersatz zu leisten. Im Einzelfall kann die Höhe des Wertersatzes den Kaufpreis erreichen oder übersteigen.
Dies gilt nicht soweit der Kunde die Ware lediglich in angemessener Form geprüft hat


Ist sowas rechtens und woran bitte wollen die das festmachen?
Morgen ist der letzte tag zum zurückschicken.
 
Es ist natürlich nicht rechtens, schon gar nicht "Im Einzelfall kann die Höhe des Wertersatzes den Kaufpreis [...] übersteigen."

Du hast 14 tägiges Rückgaberecht ohne angabe von Gründen und sie sind verpflichtet, dir den vollen kaufpreis zurück zu erstatten. Lass dich auch nicht mit nem Warengutschein oder so abspeißen...
 
http://www.swr.de/plusminus/beitrag/04_06_08/beitrag1.html
Da wäre ich mir nicht so sicher, die Politik hat da ein Hintertürchen offen gelassen. Es wurde aber bereits in einem anderen Thread Stellung dazu genommen. Du @Nossi hast im Thread auch schon teilgenommen:
https://www.computerbase.de/forum/threads/umtauschen-rueckgabe-oder-einschicken.70576/

Ein volles Rückgaberecht hast Du nur wenn die Ware nicht benutzt wurde.
http://www.vz-nrw.de/UNIQ1086692163087923734/SES83154506/www.vz-nrw.de//www.vz-nrw.de//doc250B.html

Die meisten Onlinehändler haben diese Klausel in Ihren AGBs:
. Rückgaberecht
Wir garantieren ein Rückgaberecht und Wiederrufsrecht von 2 Wochen nach erhalt der Ware gemäss §3 und4 des Fernabsatzgesetzes. Die Rückgabefrist beginnt am Tag des Eingangs der Ware am Empfänger und endet 14 Tage danach mit der rechtzeitigen Rücksendung. Die Kosten der Rücksendung trägt Firma sofern es um einen höheren Betrag handelt als EUR 40,-. Beachten Sie bitte dass sich die Ware in Neuwertigen Zustand befinden muss inklusive Verpackung. Andernfalls sind wir berechtigt einen angemessenen Betrag zu verrechnen. Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware und anlässlich von Sonderverkaufsaktionen.
Rückgabefolgen:
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfls. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft üblich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
hab grad im i-net gelesen,dass man gute 6 wochen wartne muss und dann kriegt man einen Verrechnungscheck.
zum glück habe ich grad den "Droop Mod" entdeckt, damit soll die vcore stabil werden.
 
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