Hallo,
ich habe zwei Blu-Ray Player von Samsung (BD-E8500 im Wohnzimmer, BD-C8200 im Schlafzimmer). Ich würde gern die TV-Aufnahmen des Players im Wohnzimmer auf dem Player im Schlafzimmer schauen (und umgekehrt).
Ich habe bereits beide Player als Server eingerichtet bzw. deren Festplatte freigegeben. Auf Musik- oder Videodateien bzw. Fotos könnte ich jetzt schon zugreifen. Auch der Zugriff von beiden Geräten auf freigegebene Dateien auf meinem PC klappt ohne weiteres. Nur der Zugriff auf die TV-Aufnahmen des jeweils anderen Gerätes will nicht funktionieren.
Nach einer Anfrage beim Samsung-Kundendienst wurde mir mitgeteilt, dass dies aus urheberrechtlichen Gründen angeblich nicht möglich sei. Mich wundern allerdings einige Dinge:
- Warum gibt es solche Funktionen bei anderen Herstellern? (Bei meiner Recherche bin ich hier u.a. auf Technisat gestoßen).
- Wenn ich mir in einem gesicherten Netzwerk TV-Aufzeichnungen hin- und herschiebe sollte das genauso legitim sein, wie wenn ich dies mit meiner digitalisierten Plattensammlung tue (die ich ohne weiteres zwischen den Geräten tauschen kann). Wenn ich meine TV-Aufzeichnungen lediglich in einem anderen Raum schauen möchte, stellt dies in meinen Augen keine Urheberrechtsverletzung dar.
Daher meine Frage: Gibt es eine (legale!) Möglichkeit, das Streaming der TV-Aufnahmen dennoch freizuschalten?
Viele Grüße
ich habe zwei Blu-Ray Player von Samsung (BD-E8500 im Wohnzimmer, BD-C8200 im Schlafzimmer). Ich würde gern die TV-Aufnahmen des Players im Wohnzimmer auf dem Player im Schlafzimmer schauen (und umgekehrt).
Ich habe bereits beide Player als Server eingerichtet bzw. deren Festplatte freigegeben. Auf Musik- oder Videodateien bzw. Fotos könnte ich jetzt schon zugreifen. Auch der Zugriff von beiden Geräten auf freigegebene Dateien auf meinem PC klappt ohne weiteres. Nur der Zugriff auf die TV-Aufnahmen des jeweils anderen Gerätes will nicht funktionieren.
Nach einer Anfrage beim Samsung-Kundendienst wurde mir mitgeteilt, dass dies aus urheberrechtlichen Gründen angeblich nicht möglich sei. Mich wundern allerdings einige Dinge:
- Warum gibt es solche Funktionen bei anderen Herstellern? (Bei meiner Recherche bin ich hier u.a. auf Technisat gestoßen).
- Wenn ich mir in einem gesicherten Netzwerk TV-Aufzeichnungen hin- und herschiebe sollte das genauso legitim sein, wie wenn ich dies mit meiner digitalisierten Plattensammlung tue (die ich ohne weiteres zwischen den Geräten tauschen kann). Wenn ich meine TV-Aufzeichnungen lediglich in einem anderen Raum schauen möchte, stellt dies in meinen Augen keine Urheberrechtsverletzung dar.
Daher meine Frage: Gibt es eine (legale!) Möglichkeit, das Streaming der TV-Aufnahmen dennoch freizuschalten?
Viele Grüße