Über 400€ im Monat verdienen - Krankenkasse, Kindergeld und Rente?

B

b3nn1

Gast
Hallo,

letzten Monat (31.5.) hat mein Zivildienst geendet und fange dieses Wintersemester mit einem Studium an. Um die Zeit sinnvoll zu überbrücken, würde ich gerne ein wenig arbeiten. Gerne auch ein wenig "mehr", da ich viel Zeit habe. Und da kommen wir schon zu meinem Problem: Was passiert, wenn ich mehr als 400€ monatlich verdiene?

Momentan bin ich über meine Familie versichert, bekomme Unterhalt von meinem Vater (Eltern geschieden) und Kindergeld. Wohne übrigens in NRW und bin 22 Jahre alt, falls das eine Rolle spielt.

Soweit ich weiß, ganz gefährliches viertel Wissen, habe ich für das Kindergeld einen Freibetrag im Jahr, den ich nicht übersteigen darf. Unterhalt ist nicht mit meinem Einkommen verbunden.

Mein bisheriges Einkommen für dieses Jahr beläuft sich auf 690€ - mein Entlassungssold. Der monatliche Sold wird afaik nicht berechnet.

Wieviel muss ich an Steuern, Rente und Versicherung zahlen? Wären evtl. ca. 800€ (vllt bis 1000€ bei vielen Überstunden), die ich durch einen Nebenjob verdienen könnte. Würde bis zum zum Studiumanfang arbeiten.

Oder lohnt es sich überhaupt nicht und ich sollte lieber einen 400€ Job aufsuchen?
 
bis zum kindergeldfreibetrag sollte es keine Probleme geben. (ca. 7000€/Jahr)
Wie siehts aus mit Bafög? dort ist es etwa bis (ca. 3k-4k anrechnungsfrei)
 
Zuletzt bearbeitet:
Bafög? bekommt man doch erst wenn man studiert, doch nicht wenn man erst im Wintersemester mit einem Studium anfängt.
 
Ich mach gerad das gleiche durch, ist etwas kompliziert.

Vom Kindergeld her darfst du maximal im Jahr 8004€ verdienen. Weil du aber erst ab Juni beziehst, musst du 8004€ * (7/12) rechnen, da du in diesem Jahr 7 Monate Kindergeld beziehst. Verdienst du mehr, bekommst du kein Geld mehr. Unterhalt wird da nicht mit eingerechnet.

Steuern musst du bezahlen, wenn du über dem Freibetrag bist (ebenfalls 8004€ im Jahr). Dieser Betrag gilt aber soweit ich weiß für das ganze Jahr.

Zur Krankenkasse kann ich nur etwas zur freiwilligen Versicherung sagen. Ich selbst arbeite freiberuflich und weil ich mehr als 400€ verdiene, muss ich mich freiwillig versichern. Ich falle in die Kategorie "nebenberuflich", da ich unter 20 Stunden/Woche arbeite und niemanden beschäftige. Dennoch bezahle ich nicht einfach 15% von meinem Bruttoeinkommen, sondern 15% von irgendso einem Mindestbemessungssatz, der für nebenberufliche Freiberufler bei 851€ liegt - daher bezahle ich 143€/Monat für die KK.

Also ich weiß ja nicht, wie und was du vorhast zu arbeiten, aber ich denke, dass für dich ein 400€-Job ein einfachsten ist, denn du beziehst weiter Kindergeld, bezahlst keine Steuern und bist weiterhin über die Familie versichert. Für die paar Monate lohnt das sowieso kaum, das alles zu regeln. Aber im Endeffekt deine Entscheidung.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
 
Danke maddin91, das hat mir geholfen.
Wusste garnicht, dass der Freibetrag vom Kindergeld dann auf die verbliebenen Monate verteilt wird. Glaube, dass sich der Aufwand nicht lohnen wird. Neulich erst die Unterlagen für Kindergeld abgeschickt und keine Lust auf solch eine Prozedur erneut :D

Nun nur noch einen schönens 400€ Job suchen. Hier in Köln wird eigentlich nur für den Gastronomie-Bereich gesucht - schade, dass ich das überhaupt nicht will :rolleyes:
 
Kleine Anmerkung: Steuern/Abzüge sind immer fällig wenn man mehr als 400€ im Monat verdient. An deiner Stelle würde ich schaun dass du darunter bleibst, denn ab 400€ ist zudem die KV fällig und dann lohnt sich das praktisch kaum noch.
 
maddin91 schrieb:
Ich selbst arbeite freiberuflich und weil ich mehr als 400€ verdiene, muss ich mich freiwillig versichern. Ich falle in die Kategorie "nebenberuflich", da ich unter 20 Stunden/Woche arbeite und niemanden beschäftige. Dennoch bezahle ich nicht einfach 15% von meinem Bruttoeinkommen, sondern 15% von irgendso einem Mindestbemessungssatz, der für nebenberufliche Freiberufler bei 851€ liegt - daher bezahle ich 143€/Monat für die KK.

Weisst du wo das gesetzlich geregelt ist? Ich habe diesbezüglich nämlich nur Ärger mit meiner KK. Die Sachbearbeiterin behauptet einfach ich würde mehr arbeiten und das ein freier Mitarbeiter unter die Beschäftigungsregel fällt. Dreh hier bald durch mit denen :-|
 
b3nn1 schrieb:
Danke maddin91, das hat mir geholfen.
Wusste garnicht, dass der Freibetrag vom Kindergeld dann auf die verbliebenen Monate verteilt wird. Glaube, dass sich der Aufwand nicht lohnen wird. Neulich erst die Unterlagen für Kindergeld abgeschickt und keine Lust auf solch eine Prozedur erneut :D

Nun nur noch einen schönens 400€ Job suchen. Hier in Köln wird eigentlich nur für den Gastronomie-Bereich gesucht - schade, dass ich das überhaupt nicht will :rolleyes:

Naja es wird ja bald ein paar Änderungen für Studenten geben.
http://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-1330-jahresausblick-2012.php


@RuckiZucki

Da du unten den Status Student mit Nebenbeschäftigung fällst, sollte die Regelung gelten.

@madding91
Mich wundert es eher, warum du dich nicht studentisch versichern kannst ?(Also für die 75 Euro pro Monat)
Ansonsten zählt afaik bei Freiberuflern, doch eh nur der Gewinn und nicht der Umsatz, den man ohne Probleme drücken kann. (Geschäftsausgaben und so.....)
 
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@airbag
bin erst seit 3 Monaten Student, deswegen musste ich vorher voll bezahlen. Ich musste wirklich so viel bezahlen und habe das auch von anderen bestätigt bekommen. Jetzt als Student bin ich familienversichert und wurde festangestellt auf 400-Euro-Basis übernommen :). Da bleibt auf jeden Fall mehr hängen :).
 
@maddin91: Arbeitest du nebenberuflich? Wieso musstest du dann eine KV abschließen? Oder hab ich da was falsch verstanden?
 
Lies doch mal seinen vorletzten Post....

Metroid schrieb:
Kleine Anmerkung: Steuern/Abzüge sind immer fällig wenn man mehr als 400€ im Monat verdient. An deiner Stelle würde ich schaun dass du darunter bleibst, denn ab 400€ ist zudem die KV fällig und dann lohnt sich das praktisch kaum noch.
es seiden man arbeitet selbstständig in der Kleinunternehmer-Regelung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal kurz zum Thema Kindergeld. Ab 2012 gelten keine Einkommensgrenzen mehr, also man kann ueber EUR 8.004,00 verdienen und trotzdem Kindergeld beantragen.
 
Wavemaster, das ist seit dem 1.1 nicht mehr so, steht ja auch in deSeis Post...

"[...]Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge.

Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwendige Nachweise.
Eltern bekommen auch dann weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient.[...]"

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010/12/2010-12-09-steuervereinfachung.html
 
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