über google webcams hacken, strafbar?

Nitschi66

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Hallo Leute.
Ich habe grade beim rumstöbern bei YouTube ein video gefunden, in dem erklärt wird, wie man mithilfe von google Webcams (von öfftl. Straßen und so) "hacken" kann und deren Bilder sehen kann.

Bevor nicht alles geklärt ist poste ich den Link des Videos nicht, aber ich wollte mal wissen :
Ist dies strafbar?
Irgendwelche Bilder von Webcams anzugucken ist doch "Ausspionierung", rechtlich okay?

MfG Nitschi66
 
Ja ist es, weil Du trotzdem in System "einbrichst" die nicht Deine sind.
 
Klar ist es strafbar!
Aber gabs den Fall nicht erstmals bereits 2005?
 
Weil es entweder sehr schlaue User sind, die sich nicht auffinden lassen oder sehr dumme sind die bald Post von google erhalten (;

Die haben sicherlich Wege und Mittel dazu, aber wollen sie das auch? Publicity ist es allemal für sie und umso öfter google in den Schlagzeilen steht desto besser für sie --> alles reine Spekulation!
 
Kommt drauf an was du meinst... Falls du sowas meinst ist es nicht strafbar! Warum auch? Ist definitiv der Fehler der Person welche die Cam betreibt... Man findet so viele Webcams wenn man bewusst sucht, angefangen von Wetter.com über die Seiten der Landeskirchen bis hin zu den Homepages von Städten, Landkreisen, Bundesländern usw.

Das was wirklich mit eindringen zu tun hat ist selbstverständlich strafbar!
Ergänzung ()

@crazybratwurst: Ich möchte mal wissen wo du ein rechtliches Problem siehst?
 
Zuletzt bearbeitet: (Link wieder original...)
@Nitschi66:
über google könnte man nen ganzen Lehrplan erstellen (;

Topic:
Sofern du etwas hackst ist es und bleibt es strafbar! Punkt mit Ausrufezeichen!
 
@crazybratwurst: Wenn du deine Behauptung ansatzweise begründen könntest fände ich dies sehr net ;-)

Bei dem von mir geposteten handelt es sich definitiv um keinen Hack und mir fehlt somit jeglicher Zusammenhang zu dem Wort strafbar!

Die Webcams sind ungeschützt und der großteil der so auffindbaren Cams sind meines Wissens nach eh über irgendwelche Wege im Internet ausfindg zu machen...
 
Es wird dabei nichts gehackt. Es sind frei findbare und aufrufbare Seiten.
Wieso sollte das in irgend einer Weise verboten sein die Seite aufzurufen?
CB ist übrigens auch nicht meins - darf ich jetzt auch nicht mehr bei Google danach suchen und anschließend aufrufen?
 
@Zwickl-Pain:
aber sehr gerne doch (:
Doch zuerst möchte ich dir sagen, dass mein Post nicht auf dein Beispiel bezogen war da es sich ja in diesem Sinne um keinen Hack handelt.

Hier mein Wissen das ich gerne mit dir teile:
Schon mal vom Anti-Hacker-Gesetz gehört? (;
oder §202c StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html

Das ist mir in dem Zusammenhang so spontan eingefallen..

EDIT//
Hacken an sich ist ja ein sehr dehnbarer Begriff und man müsste jetzt wissen was der TE damit genau meint - erst dann könnte eine präzise juristische Antwort fallen
 
Gut somit denk ich mal das mein Link allem Zweifel erhaben ist =)

Das es ein Anti-Hacker-Gesetz gibt wäre mir neu. Bin zwar jetzt nicht so der StGB-Crack aber sollte der TE das meinen was ich denke und angebracht habe, ist §202c StGB nicht anwendbar.

Der TE sollte sich am besten wirklich mal äußern was er da genau meint...
 
Zuletzt bearbeitet: (vertippt...)
Ich denke mal der Thread-Autor meint das hacken, das z.T. in den Titeln der YouTube-Videos steht und außer den gleichen Buchstaben nichts mit hacken gemeinsam hat.

Es geht um die Suche per Suchmaschine nach Webcams im Internet. D.h. welche, auf denen ein Webserver gestartet ist und die ans Intarweb angeschlossen wurden, sodass sie eben auf der ganzen Welt erreichbar sind.
Das ist schon alles. Keine Zauberei, kein Hack und nichts umgangen oder gebrochen.

Wenn die Webcam-Seite per Passwort geschützt ist, verhält sich das sicher anders. Sowas gibt es auch. D.h. man ruft sie auf und dann springt einem bspw. das hübsche Browser-Fenster entgegen, das nach Benutzername und Passwort verlangt. Versucht man diese Sperre zu knacken, begibt man sich meiner Meinung auf verbotenen Boden - jedenfalls in Deutschland. Denn hier dürfte dann das greifen:

§ 202a
Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Generell gilt aber wie immer: Das hier ist ein kein Rechtsforum und sichere Auskünfte gibt es am besten vom Anwalt.
 
Okay danke für die antworten.
Tut mir leid das ich den sachverhalt nicht 100% dargestellt habe, wollte mich hier nur nicht strafbar machen^^
Es ist so wie Zwickel-Pains link ist, ich gebe halt nur ne "Addresse" bei google ein und finde dann ne cam dazu, jetzt aber ne spannende frage :
Ich weiß die IP von nem Kumpel von mir, könnte ich seine cam dann auch dort finden? wenn sie grade bei MSN oder so in benutzung ist?
 
Ohne einen laufenden Webserver-Dienst kannst du auch nicht über den Browser darauf zugreifen. Der Dienst ermöglicht ja erst die Präsenz im Intarweb.

Ich kann dir auch meine IP sagen und nichts passiert. Aktiviere ich auf meinem Rechner einen Http-Server und sage dir meine IP (lege zudem kein Passwortschutz fest und erlaube entsprechende Verbindungen durch die Firewall), dann landest du auf einer entsprechend von mir angebotenen Seite, da ich ja dann ein Angebot im www bereit halte. Bin ich bei Suchmaschinen indexiert, brauche ich nicht mal mehr meine IP rum erzählen und man kann mein Angebot auch so finden.

Ohne diese Schritte auch kein Aufrufen von Webcam-Streams. Über Instant Messenger und ähnliche Clients besteht ja lediglich eine Verbindung zum Gesprächspartner.
 

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