Überschreiben von Mobiltelefon Verträgen 'handelbar'

Ashtari

Ensign
Registriert
Mai 2013
Beiträge
187
Hallöchen Liebe Users,

ich bin seit 1 1/2 Jahren stolzer Besitzer eines HTC One (M7) und eigentlich auch rund um glücklich.

Aufgrund meines beruflichen Werdegangs, bin ich allerdings nahezu gezwungen mir etwas Neues, eher in Richtung Business orientiert, zu suchen.

Da ich jetzt noch bis August 15' einen Vertrag mit MM habe, der zum einen das Gerät und zum anderen die Versicherung des Gerätes beinhaltet, stecke ich allerdings etwas in der Klemme.

Ich habe mich jetzt etwas umgesehen, zum einen auf der Commerzbank Seite (mit denen wird seitens MM der Kredit abgeschlossen), zum anderen auch hier im Marktplatz Guide und ich habe leider nichts zu dieser Sache gefunden.

Die Frage ist ziemlich simpel:
Darf man Verträge (bevorzugt Telefonverträge die ausschließlich das Telefon angehen) so, ohne weiteres 'verkaufen'? Sprich zB. ausstehende Ratenzahlungen + ggf. Handgeld gegen die Übergabe des Kredits ?

Was ich herausgefunden habe, man kann und muss den Kreditnehmer ändern (http://www.darlehenszinsen.com/kreditueberschreibung/), was mir eigentlich von vornerein klar war. Daher denke ich das die Umschreibung des Vertrags bei der Commerzbank auch kein großer Akt werden sollte.

Danke schon mal für eure Antworten! :)

Lieben Gruß
 
Du machst also auf "Business" und kannst trotzdem einen nahezu erfüllten Vertrag nicht auslösen?

Ohne Worte, ggf. nur so viel: deine Frage dürfte am besten der Kreditgeber beantworten können...
 
Doc Foster schrieb:
Du machst also auf "Business" und kannst trotzdem einen nahezu erfüllten Vertrag nicht auslösen?

Das hat doch damit nichts zu tun... Ich brauche am besten zeitnah ein anderes Handy, auch aufgrund von Software die mit Android nicht kompatibel ist.
Und was bringt es mir hier 2 Handys rumfliegen zu haben, für die ich zahlen muss, von denen ich aber nur eins nutze? Genau - nichts.
Selbst wenn ich den Vertrag jetzt auslösen würde und das Handy dann verkaufe, erziele ich einen geringeren Preis.
Zum einen: Die Versicherung ist damit erloschen.
Zum anderen: Es ist ein weiteres halbes Jahr ist vergangen...

Aber das muss ich jemandem wie dir ja nicht erzählen :-)

Und der Kreditgeber kann mir beantworten ob ich den Vertrag überschreiben kann, meine Frage war ob man solche Verträge verkaufen darf.
 
Der Verkauf (=Verpflichtung zur Übertragung von Eigentum und Besitz bzw der Rechte) ist grundsätzlich erlaubt. Denkbar sind aber vertraglich vereinbarte Einschränkungen aufgrund der Verträge, aus denen sich die Rechte, die du verkaufen möchtest, herleiten. Wenn zu den Verträgen gehört, dass du auch (Gebühren-) Schuldner bist, hat der Gläubiger außerdem ein Interesse daran, dich als Schuldner zu behalten - immerhin hat er dich ausgesucht; auch an dieser Stelle ist also die Mitwirkung deiner bisherigen Vertragspartner notwendig.
 
Grds. gilt Vertragsfreiheit, ein Dritter kann also gegen Entgelt in den Vertrag eintreten, soweit dem die andere Seite zustimmt.
 
Zurück
Oben