Überstunden absetzen. Was passiert mit den Zuschlägen?

smudo110

Lieutenant
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Hallo,

ich habe folgendes Anliegen zum Thema Überstunden.
Was passiert mit den zuschlägen bzw. ist das so rechtens?

ich bin viel auf Montage, da ist auch wochenend arbeit angesagt.
Überstunden werden mit 25%, Samstag mit 50% und Sonntag mit 100% vergütet.

ein Beispiel:
Arbeitszeit auf Montage Mo-So jeweils 10h.
sind 70h in der Woche.

jetzt möchte ich den Montag und Dienstag darauf frei machen und dafür Überstunden absetzen.
16h werden mir abgezogen.
Jetzt kommts. Diese werden mir vom Sonntag und Sonnabend genommen. Inkl. Zuschläge!

Sa und So jeweils 10= 20
20-16=4
ich bekomm nur 4h mit 50% zuschlag für Samstag bezahlt.

Das ist doch nicht rechtens oder. Die Zuschläge stehen mir doch auf alle geleisteten Stunden zu, oder?

Wer kann mir helfen?

mfg mario
 
Da steht nix drinn wenn es ums abfeiern geht.
Nur die Höhe der Zuschläge
 
Gefühlt würde ich auch sagen, das es nicht in Ordnung ist.
Aber auch die 70 Stundenwoche ist meiner Meinung nach nicht in Ordnung.
 
normalerweise ist das nicht richtig.die zuschläge müssten bezahlt werden. was für ein tarifvertrag hast du denn?
zudem ist der dienstag ja auch ein neuer monat.
 
70h hab ich jetzt nur so geschrieben. Das sind schon weniger.
Es bezieht sich auch nicht auf nächste woche. Sollte ein beispiel sein. Tarifvertrag hab ich keinen
 
Diese Diskusionen hatte ich mit einem ehemaligen Chef auch mal und wurden vorm Arbeitsgericht geklärt. Danach war ich allerdings nicht mehr lange bei ihm. :lol:
Die Zuschläge sind dann fällig wenn diese geleistet werden, also Sonntagsarbeit wird auch mit Sonntagszuschlägen bezahlt. Wenn die geleisteten Stunden auf ein Stundenkonto gehen und nicht ausbezahlt werden, sind die Zuschläge trotz allem zu zahlen, die stehen Dir ja zu, weil Du z.B. am Sonntag gearbeitet hast.
Wir bekamen dann am Samstag die ersten 2 Stunden mit 25%, ab der 3.ten 35% und ab der 4.ten 50% bezahlt. Dazu dann noch die Nachtzulagen und Feiertagszuschläge. Der wollte auch noch die Urlaubs- und Krankentage nur mit den üblichen 8 Stunden bezahlen und nicht mit dem Durchschnitt der letzten 3 Monate. Wenn Du also vom Stundenkonto etwas abbaust, muss es passen und es werden nur die normalen Stunden abgezogen. Die Zuschläge sind ja auch in dem Monat zu zahlen wo sie angefallen sind und nicht erst wenn Du die Stunden abbaust.
PS: Wenn Du Stunden abbaust werden auch nur 8 Stunden / Arbeitstag abgezogen, wenn es ein normaler Arbeitstag ist, was ein Montag oder Dienstag ja wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ah. Ok.
Stundenkonto haben wir nicht. Wir bekommen diese immer gleich bezahlt. Nur wenn wir mal nen tag abfeiern wollen kommts halt zur Diskussion
 
Verstehe dann den Sinn nicht, wo sollen die Stunden denn abgezogen werden, wenn Du kein Stundenkonto hast und die Stunden immer sofort gezahlt werden? Wenn Du am Montag und Dienstag nicht arbeiten kommst und dann kein Geld dafür kriegst, ist es doch egal und Du bekommst halt 16 Stunden weniger bezahlt am Monatsende. Die Zulagen haben doch damit dann nichts am Hut.
Du machst im Monat diese 280 Stunden, davon sind halt 100 Stunden mit Zuschlägen die bezahlt werden müssen, also nur die angefallenen Zuschläge. Und wenn Du nun 16 Stunden zuhause bleibst, müssen doch die Zuschläge für die 100 Stunden trotzdem bezahlt werden, die hast Du doch bei Überstunden/Sonntagsarbeit angesammelt.
 
Wenn ich jetzt einen tag absetzen möchte da ich 6-7tage durchgearbeitet habe um einen wochentag frei zubekommen werden mir halt 8h stunden von meiner sonntag Arbeit inll. Zuschläge abgezogen. Da ist das problem. Es werden immer Stunden abgezogen vom höchsten stundensatz genommen. Erst sonntag Stunden aufgebraucht. Wenn ich noch einen tag absetzen möchte werden diese vom Sonnabend genommen. Mir gehen dadurch fast 150€ steuerfreie Zuschläge für diese 2 flöten
 
Eben nicht, die Zuschläge müssen dann gezahlt werden, wenn sie angefallen sind. Genauso hatte man es bei mir auch gemacht. Immer wenn ich z.B. in der Nachschicht in einen Feiertag reingearbeitet habe, habe ich dafür den Tag nach dem Feiertag frei gehabt und die Zuschläge für die Feiertage wurden nicht bezahlt, mit der Begründung das ich ja den anderen Tag frei hätte. Die zusätzlichen Feiertags und Nachtzuschläge mussten trotzdem ausbezahlt werden, da der andere Tag ein normaler Arbeitstag war wurden nur die 8 Normalstunden nicht bezahlt. Da versucht Dich jemand übern Tisch zu ziehen. Und wenn Du keinen Arbeitsvertrag hast, wo es genau drin steht wie das geregelt wird, wirst Du so behandelt wie der Gesetzgeber es vorsieht bzw. der Tarif in Deiner Branche wird als Grundlage genommen. Du solltest also auch schnell sehen einen Arbeitsvertrag zu bekommen, wenn Du mal gegen irgendetwas vorgehen musst, ist das immer besser mit gültigem Vertrag.

PS: 70 Wochenstunden sind auch nicht erlaubt, vom Gesetzgeber her gibt es Arbeitszeiten, die man nicht überschreiten darf.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf
Evtl weist Du den Arbeitgeber mal darauf hin? Das Gewerbeaufsichtsamt hat da immer ein offenes Ohr. :lol:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn
Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im
Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Arbeitsvertrag habe ich.
60-70h kommen halt deshalb zusammen da wir die reisezeit voll bezahlt bekommen. Wenn ich z.b. in die USA reise bekomme ich die zeit von verlassen der Haustür bis zur ankuft im Hotel voll als Arbeitszeit bezahlt. Wären pro Strecke schon mal 20h.
 
Hat jemand einen Paragraphen oder Gesetz gefunden wo das drinn steht bzw.. Geregelt ist?
 
Wenn ich z.b. in die USA reise bekomme ich die zeit von verlassen der Haustür bis zur ankuft im Hotel voll als Arbeitszeit bezahlt.
Da wäre dann erst mal abzuklären ob das als Arbeitszeit auch abgerechnet wird oder nur als bezahlte Bereitschaftszeit, oder bist Du Reiseleiter. :lol:
Was sagt denn Euer Tarifvertrag oder Euer Betriebsrat dazu?
 
smudo110 schrieb:
Hat jemand einen Paragraphen oder Gesetz gefunden wo das drinn steht bzw.. Geregelt ist?

Die Auszahlung der Zuschläge bzw. überhaupt deren Existenz ist nirgendwo gesetzlich geregelt, sondern Tarifrechtlich den jeweiligen Verhandlungspartnern überlassen. Im Streitfalle wird allerdings das allgemein branchenübliche Verfahren angewandt, was wahrscheinlich bedeuten wird, daß zwar die Stunden abgefeiert werden können, die Zuschläge aber ausgezahlt werden müssen. Mir wäre jetzt keine Branche bekannt, die diese Zuschläge mit dem Abfeiern der geleisteten Mehrarbeit wegfallen lässt.

werkam schrieb:
Da wäre dann erst mal abzuklären ob das als Arbeitszeit auch abgerechnet wird oder nur als bezahlte Bereitschaftszeit, oder bist Du Reiseleiter.

Reisezeit während der Kernarbeitszeit ist Arbeitszeit. Lenkzeit ist üblicherweise ebenfalls Arbeitszeit, wenn die Reise vom Vorgesetzten angeordnet ist, im mindesten aber voll Vergütungspflichtig. Bei anderen Reisen liegt dies im Ermessen des Arbeitgebers und wird allgemeinen eher selten als Arbeitszeit verrechnet. Auslandsreisen stellen allerdings oft genug Sonderfälle im Tarifrecht dar.
 
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Reisezeit während der Kernarbeitszeit ist Arbeitszeit.
20 Std Kernarbeitszeit, da werden aber bestimmt einige Arbeitsrechtliche Bedingungen nicht eingehalten, da müsste er ja nach ca. 10 Stunden erst mal eine Ruhezeit einlegen. :lol:
 
Wir bekommen generell die die reisezeit bezahlt. Da ich stundenlohn habe, wird das auf meine stunden mit angerechnet. Aber darum geht es nicht. Wir sind frih das wir das bezahlt bekommen.

Es geht nur darum was mit meinen Zuschlägen passiert wenn ich Überstunden abfeiere.

beispiel.
Ich arbeite sonntags 8h (inkl. 100%)
den montag darauf feier ich die 8h wieder ab. Damit sind aber die 100% Zuschläge weg.

darum geht's
 
Zuletzt bearbeitet:
werkam schrieb:
da müsste er ja nach ca. 10 Stunden erst mal eine Ruhezeit einlegen.

Von einer Dauer von mindestens 11h ohne Unterbrechung. Bei erheblicher Reisetätigkeit kann diese Ruhezeit auch nach 12h beginnen, aber in dieser Zeit muß mindestens eine Pause von 45 minuten erfolgen, die allerdings in Stücke von mindestens 15Minuten aufgeteilt werden darf, von denen 30 minuten bereits vor Erreichen der 8 Stunden in Anspruch genommen werden müssen. Oder waren es insgesamt 60min? ;)
 
beispiel.
Ich arbeite sonntags 8h (inkl. 100%)
den montag darauf feier ich die 8h wieder ab. Damit sind aber die 100% Zuschläge weg.
Du bekommst den Sonntag doppelt bezahlt weil Du an diesem Tag gearbeitet hast, diese 100% Zuschlag muss Dir auch gezahlt werden wenn Du am Montag zuhause bleibst. Habe ich aber bereits oben mehrfach erklärt, Zuschläge sind dann zu zahlen wenn sie fällig werden, also für die Tage an denen Du sie erwirtschaftet hast. Da sist ja der Anreiz damit überhaupt jemand am Sonntag arbeitet, der ja dann verloren ginge wenn man den Zuschlag dann am Montag (normaler Arbeitstag) verrechnen würde.
http://www.aok-business.de/fachthem...emen/zuschlaege-steuerfrei-aber-sv-pflichtig/
http://www.aok-business.de/nc/fachthemen/pro-personalrecht-online/suche/suche/Nachtarbeit/
Kannst es ja mal durchlesen. Das wollen einige Politiker aber wohl abschaffen, da ja die Steuern fehlen.
 
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