Boogeyman
Vice Admiral
- Registriert
- März 2005
- Beiträge
- 6.817
Mattew schrieb:Und ich habe keine Lust, auf allen öffenlichen Seiten (vom Staat - die Benutzung von privaten Seiten ist relativ unwahrscheinlich, wg. Rufverlust etc.) oder durch gefaikte eMails mit vorgegaukeltem, privatem Inhalt, Angst haben zu müssen, dass sich da ein Bundestrojaner einnistet!!!
Mattew schrieb:Und rein technisch ist die aktuelle Sachlage: Mr. X vom BKA hat grad nix zu tun, Mr. Y kommt grad zum Kaffee trinken vorbei und beide beschließen, sich nochmal kurz die Aktfotos der Familie Z anzusehen, zu allgemeinen Belustigung. Das ist jetzt evtl. überspitzt - aber möglich, und das schlimmste: legal!!!
Hier sind mal wieder die Verschwörungstheoretiker am Werk.
Ziel der Online-Durchsuchung soll sein, in Einzelfällen und nach einem richterlichen Beschluss die privaten Computer von mutmaßlichen Schwerstkriminellen zu durchsuchen, um Hinweise auf etwaige kriminelle Netze zu erlangen
Am 27. Februar 2008 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Regelungen zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig und Online-Durchsuchungen prinzipiell nur unter strengen Auflagen zulässig sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Online-Durchsuchung
Zuletzt bearbeitet: