Umtausch - Ware inzwischen billiger geworden

Vaniax

Cadet 3rd Year
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Juli 2008
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Hi zusammen,

da ich leider feststellen musste, dass mein kürzlich online gekaufter Arbeitsspeicher defekt ist (zu lesen hier im Forum), möchte ich diesen jetzt reklamieren bzw. umtauschen. Da der Ram inzwischen ca. 10-15 Euro billiger angeboten wird, frage ich mich, ob ich Anspruch auf die Auszahlung der Differenz im Zuge dieses Umtausches habe. Wäre nett, wenn mir da jmd. was zu sagen könnte.


Ciao
 
wenns online bestellt wurde und 14 tage nach erhalt noch nicht vergangen ist
kannst du ja widerrufen zurückschicken und neu bestellen?
 
Leider sind die 14 Tage schon um, da ich den Ram erst kurz vor meinem 14 tägigen Urlaub eingebaut habe und der Defekt damals noch nicht festgestellt wurde.
 
Entscheidet ist das Datum des Vertragsschluss', und von daher ist nix mit Differenz bekommen.
 
Bei Mängeln an einer Sache kann der Händler frei entscheiden, ob er repariert (bis zu drei mal soweit ich weiß), den Kaufbetrag zurück erstattet oder gegen eine Sache tauscht, die den Zweck erfüllt und dabei gleich- oder höherwertig ist.
Wird umgetauscht, wird das in der Regel genau gegen den gleichen Ram gemacht, von daher hast Du keinen Anspruch auf irgendeine Geldleistung.
 
Hallo,

also so weit ich weiß geht das so:

Entweder schicken die dir Ersatz, oder sie lösen den Kaufvertrag auf. Letzeres heißt, dass du den vollen entrichteten Kaufpreis zurück bekommst.
Falls sie dir einen Ersatz schicken, musste den akzeptieren, kannst selber erst den Kaufvertrag auflösen, wenn sie es selbst beim zweiten mal Nachbessern nicht geschafft haben funktionierenden Speicher zukommen zu lassen.
 
entweder er wird repariert oder kriegst nen neuen aber auf keinen fall geld
 
Pjack schrieb:
Wird umgetauscht, [...] von daher hast Du keinen Anspruch auf irgendeine Geldleistung.
Es sei den man ist zufriedener MindFactory-Kunde, die anstandslos Sachen zurücknehmen und Geld auskassieren :)
Anspruch nicht, aber die Kulanz ist dort super!
 
Der Händler ist erstmal verpflichtet dir funktionierenden RAM zu liefern, vorher hat er seinen Teil des Geschäfts
nämlich nicht ordnungsgemäß erfüllt, und erst wenn das der Fall ist beginnen deine 14 Tage Widerrufsfrist zu laufen, dann kannst den RAM einfach zurückgeben! :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Würde das also heißen, wenn die mir den neuen Ram schicken, kann ich den einfach unausgepackt zurückschicken, aufgrund der 14 Tage Frist? Dann ließe sich das ja ganz schön ausnutzen. Bin mir aber nicht sicher, ob sich solch ein Aufwand lohnt^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Gott ey - wegen 10-15€ son Aufriss? Ist das dein Ernst? Du schickst den RAM zwecks Austausch ein, wirst zu 99% Ersatz bekommen und keine Auszahlung o.ä. und behälst einfach den RAM. Meine Fresse, wenn alle das so machen würden. :rolleyes:

Aber "geiz ist ja geil" Allein was Porto und Zeitaufwand dahinter steckt .... zudem ist das Widerufsrecht dafür geschaffen worden damit der Kunde die Ware begutachten kann und nicht um im Falle des Falles den Kaufpreis zu drücken nur weil der Preis in den letzten 14 Tagen gesunken ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sogar ausgepackt darfst ihn zurückschicken, solange dabei keine Wertminderung (durch Beschädigung des Artikels) auftritt.
In Bezug auf Gewährleistung gilt folgendes:
Erstens innerhalb der ersten 6 Monat muss Händler Nachweis erbringen das kein Mangel beim Kauf schon bestand, danach hast du eine Beweislastumkehr für die weiteren 18 Monate.
Für den Fall eines Mangels gilt:
Der Kunde hat das Recht zu entscheiden ob neuer Artikel oder Nachbesserung, ausser der Aufwand wäre unverhältnismässig für den Händler (--> minibeschädigung zum beispiel die leicht repariert werden kann)
Der Händler kann 2x Reparieren.
Ab dem 3.ten mal gilt: Preisminderung oder Kaufrücktrittt (hier kann der Kunde entscheiden was er will)
 
Turbostaat schrieb:
Gott ey - wegen 10-15€ son Aufriss? Ist das dein Ernst? Du schickst den RAM zwecks Austausch ein, wirst zu 99% Ersatz bekommen und keine Auszahlung o.ä. und behälst einfach den RAM. Meine Fresse, wenn alle das so machen würden. :rolleyes:

Aber "geiz ist ja geil" Allein was Porto und Zeitaufwand dahinter steckt ....

Ich denke ich habe meinen Beitrag so formuliert, dass man merken kann, dass ich nicht ernsthaft darüber nachgedacht habe. Sollte in meinem Satz "Bin mir aber nicht sicher, ob sich solch ein Aufwand lohnt^^" (beachte die ^^) zum Ausdruck gekommen sein. Oh man, dass jeder meint sich gleich so aufregen zu müssen.....

Meine Frage nach einem gesetzlichen Anspruch wurde ja nun schon beantwortet. Danke für eure Hilfe :)
 
Chrisibär schrieb:
[...]
Der Kunde hat das Recht zu entscheiden ob neuer Artikel oder Nachbesserung, ausser der Aufwand wäre unverhältnismässig für den Händler (--> minibeschädigung zum beispiel die leicht repariert werden kann)
[...]
Das ist mir neu, soweit ich mich an Wirtschaftskunde erinnern kann, bleibt es dem Händler überlassen, in welcher Form er seinem Teil des Vertrages nachkommt, also ob er repariert oder gleich einen Austausch vornimmt. Bist Du dir da sicher?
 
Genau.

I.Ü. beginnt die Widerrufsfrist m.E. mit Erhalt der Ware, egal ob diese mangelhaft ist oder nicht.

Zur eigentlich gestellten Frage:

Der Verkäufer darf erst nacherfüllen, es gibt also im Gewährleistungsrecht kein sofortiges Rücktrittsrecht. Erst wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder diese fehlgeschlagen ist, kann der Käufer zurücktreten. Dann hat der Verkäufer den geleisteten Kaufpreis zu erstatten, was die Sache heute kostet, spielt keine Rolle.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Heretic Novalis
Nein, das ist nur schon ein paar Jahre her. ;)
Danke für die Aufklärung.
 
Eine Nacherfüllung der Reklamation fällt nicht unter neues 14 tätiges Widerrufsrecht.
Das wäre ja noch schöner. Produkt geht nach einem Jahr defekt, du reklamierst, erhälst ein neues oder repariertes Gerät und damit 14 Tage Widerruf. :rolleyes:
Du schliesst mit einer Reklamation keinen neuen Kaufvertrag ab.
 
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