Untermieter suchen und Preisverhandlung

Nudelsalat

Lt. Commander
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Juli 2007
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1.186
Hallo

Ich ziehe Ende des Jahres in meine eigene Wohnung und suche einen Untermieter.

-85qm
-4 Zimmer
- Balkon
- Haus Bj 2006
- Bodenheizung
- Untermieterzimmer hat 18qm
- Vorstadt mit guter öffentlicher Anbindung und Parkmöglichkeiten

Die Wohnung wird es für mich 100%, allerdings hab ich das Problem, dass ich mit dem Platz nix anfangen kann....

Ich will mir für mich ne Küche, Esszimmer, Wohnzimmer ( ein großes Zimmer ) , dazu noch ein Büro und ein Schlafzimmer einrichten.

Ein Zimmer bleibt aber unweigerlich leer.....

Jetzt suche ich einen Untermieter, der sich auf sein 18qm Zimmer beschränkt und die Küche mitnutzen darf.

Wie und wo sucht man nach Untermietern?
Was denkt Ihr kann ich für den Raum verlangen? Die Nebenkosten des Untermieters müssen darin ebenfalls enthalten sein.
Ist doch normal, bei einem Vermieter/Untermieter Verhältnis, dass sich der Untermieter auf sein Zimmer beschränkt und nicht ständig auf meiner Wohnzimmercouch sitzt oder ?

Danke für die Hilfe

Mit freundlichen Grüßen

Michael
 
Du klärst aber schon vorher mit dem Vermieter, ob du das überhaupt darfst, oder bist du Besitzer der Wohnung?

Ausser der Küche sollte der Untermieter auch das Bad mitbenutzen dürfen, sonst wäre es schlecht. Er muss ja auch duschen oder sich morgens waschen können.

Untermieter sucht man per Zeitunsanzeige oder eben auch online per Annonce. Du könntest wegen der Zeitungsanzeige mal nach kostenlosen Wochenblättern gucken, diese Blätter werden kostenlos in die Briefkästen verteilt und folglich oft gelesen. Bei uns in Köln nennt sich so eine kostenlose Zeitung "Wochenspiegel", die immer Mittwochs erscheint. Anosnsten gibt es noch etliche reine Anzeigenblätter wie "Der heisse Draht" etc. und wie gesagt gibt es genug Onlineportale für sowas.

Was man für den Raum verlangen kann, kann ich nicht pauschal sagen. Du könntest dir den Mietspiegel für deine Gegend angucken und dementsprechend den m²-Preis kalt nehmen, plus anteilige Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung und Internet/Telefon beispielsweise. Bei den Nebenkosten solltest du aber fair bleiben, halbe/halbe ist da nicht, aber das sollte klar sein.

Wenn du dir einen Untermieter in die Wohnung holst, solltest du ihn dir ganz genau ansehen. Versteht ihr euch nicht, geht das auf Dauer nicht gut, denn du hast ja quasi kaum Privatsphäre, wenn er dauernd durch dein Wohnzimmer latscht. Ich weiss natürlich nicht, in welcher Lage der Wohnung sich das Zimmer befindet. Perfekt wäre natürlich, dass er direkt über den Flur in sein Zimmer gelangt und er nicht durch deine Zimmer laufen muss.

Dass er sich nicht auf deine Couch zu setzen, sondern auf seinem Zimmer zu bleiben hat (bis auf ein paar Ausnahmen wie Küche und Bad), kannst du ihm ja von vornherein klar machen. Dein Reich ist dein Reich und seins eben seins.
 
zur Höhe des Mietpreises: nehm doch einfach die 85m² als die 100Prozent.

und die 18m² des Zimmers kannst du somit doch einfach errechnen. dann noch Flur, Küche und Bad zu 50Prozent beteiligen, da diese ja gemeinsam benutzt werden.
und dann schlägst noch etwas rauf damit du nicht nur +/- Null bei raus kommst.

das der Untermieter sich nicht auf deine Couch flegelt, wirst du Ihn/Ihr wohl sagen müssen. aber es scheint ja nur ein Untermietverhältniss zu sein, keine WG.

wenn das Wohnzimmer aber ein durchgangszimmer ist, man z.B. nur von da aus in die Küche kommt (ist ja meißt so), dann isses etwas schwierig. dann wird dich jeder Gang zur Küche vom Untermieter ärgern
 
_Systemfehler_ schrieb:
Du klärst aber schon vorher mit dem Vermieter, ob du das überhaupt darfst, oder bist du Besitzer der Wohnung?
besitzer ist er, sobald er den mv unterschireben hat. du meinst wahrscheinlich "eigentümer"... sehr wichtiger unterschied!

@te
wie von systemfehler richtig angeführt, sucht man sich untermieter per zeitungsannonce oder wegen mir per aushang an diversen schwarzen brettern. hol dir vorher das einverständnis des vermieters (der muss das wissen, da personenabhängige kosten ggf. angepasst werden müssen etc.) und informier dich gut über den untermieter. da gilt das gleiche wie bei einem hauptmietverhältnis auch: ohne gute referenzen und entsprechende bonität gebe ich mein eigentum nicht zur nutzung an egal wen raus. da ists mir egal, wie der "erste eindruck" ist - wenn der vorvermieter nichts gutes zu berichten hat oder die leute pleite sind, sollen sie sich jemand anderen suchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Heretic Novalis:

Selbst wenn die Wohnung in seinem Eigentum ist und er diese vermietet, so bleibt er Besitzer.
Allerdings nicht unmittelbarer Besitzer, sondern mittelbarer Besitzer gem. § 868 BGB.
 
t-kay187: Das ist aber völlig unerheblich, es geht darum, dass du als Eigentümer niemanden zwecks Untermieter fragen musst, aber als Besitzer wenn du nicht der Eigentümer bist, sehr wohl...
 
@ Taschmahal:
Ich wollte es nur richtig stellen. Wenn man mit juristischen Begriffen hantiert, sollten diese auch korrekt verwendet werden und die EBVe vollständig dargelegt werden.
Was das Thema Untermiete betrifft hast du recht, außer es wurde im MV etwas anderes vereinbart bzgl. Untermiete.
 
Ich würde einfach mal auf diversen Internetseiten, wo vornehmlich WG Zimmer angeboten werden, nachschauen, was da so verlangt wird und mich daran orientieren.

Zudem ist die Frage, wie angespannt die Wohnsituation in Nürnberg ist? Das hat dann entscheidenden Einfluss darauf, wieviele Leute sich überhaupt auf so ein Untermiet-Verhältnis einlassen wollen und auch das bestimmt letztendlich den Preis. In München zum Beispiel kannst für jedes Drecksloch ordentlich Kohle nehmen...
 
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