Unterschied Vollzeit - Teilzeit

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Apollo0712

Gast
Hallo,

was gibt es genau für Unterschieden zwischen 6 Stunden und 8 Stunden Arbeit täglich, bzw. 30 Stunden und 40 Stunden Woche ?

Ausser natürlich dem Geld ;)

Z.B. Ändert sich dadurch vielleicht was am Vaterschaftszurlaub (Erziehungsurlaub) ? Bei Vollzeit bekommt der Vater jetzt inzwischen auch 1 Jahr.......

Oder hat das irgendwelche Auswirkungen auf die Steuer / Arbeitsamt / etc etc ???

Vielen Dank
 
mmh? ... das ist eben vertraglich festgelegt
Hast du laut Vertrag eine 40-Stunden Woche und arbeitest 38, bekommst du 38 normal gezahlt. Hast du einen 35Stunden Vertrag, arbeitest aber 39Stunden, werden die 35Stunden normal gezahlt, aber auf die 4 restlichen Stunden kommt eine höhere Steuer drauf. Kurz gesagt: Überstunden werden höher besteuert

Wieviel Stunden pro Woche auf deinem Arbeitsgebiet üblich sind, werden im Tarifvertrag deiner Gewerkschaft geregelt. Falls es keine Gewerkschaft gibt, vom Vertrag den du mit deinem Arbeitgeber ausgehandelt hast. Ansonsten bleibt alles gleich ... das Recht mit dem Vaterschaftsurlaub ist woanders geregelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich will ja hier niemandem die Kompetenz absprechen, solche Fragen zu beantworten, aber so eine Frage würde ich schon eher in einem der vielen Foren für Arbeitsrecht stellen.

Außerdem sind Deine Fragen derart unkonkret, dass ich hier keine Abhandlung über Teilzeitarbeit schreiben möchte. Formuliere spezielle Fragen und Dir wird sicherlich geholfen werden.

Aber einen hab dann doch schon mal vorab: Teilzeit- und Befristungsgesetz. Im Speziellen mal die §§ 1,2,4 und 5.
 
Drachton schrieb:
mmh? ... das ist eben vertraglich festgelegt
Hast du laut Vertrag eine 40-Stunden Woche und arbeitest 38, bekommst du 38 normal gezahlt. Hast du einen 35Stunden Vertrag, arbeitest aber 39Stunden, werden die 35Stunden normal gezahlt, aber auf die 4 restlichen Stunden kommt eine höhere Steuer drauf. Kurz gesagt: Überstunden werden höher besteuert.
falschaussage

1. man unterscheidet vereinfacht ausgedrückt zwischen lohn (stundenentgelt) und gehalt.(pauschales entgelt)
2. ob überstunden vergütet werden und wenn ja in welcher form (freizeitausgleich, auszahlung) ist (tarif-)vertraglich geregelt
3. überstunden werden i.d.R. NIEDRIGER besteuert als "normalstunden"

auswirkungen hat teilzeitarbeit auf alle bereiche, in denen dein monatlicher verdienst die berechnungsgrundlage ist. also zB auch beim arbeitslosengeld (wobei du da auch einen sog. bestandsschutz hast, der dich davor bewahrt, einen niedrigeren betrag zu erhalten, nur weil du mal n halbes jahr auf teilzeit gearbeitet hast). das liegt aber an deinem verdienst und nicht direkt an der teilzeitarbeit an sich. wichtig ist nur, dass sie sozialversicherungspflichtig ist.

um deine fragen korrekt und ausführlich beantworten zu können, wären mehr details hilfreich, denn das thema ist doch recht umfangreich :)
 
Drachton schrieb:
Überflüssiges Vollzitat entfernt.


Ich habe jetzt ein Vollzeitvertrag bei einer Firma !

Ich bin am überlegen wenn ich den, in einen Teilzeitvertrag abändere......!

Also selbe Firma etc. nur den Vertrag von 8 Stunden auf 6 Stunden abändern.......
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Fullquote entfernt; bitte Regeln beachten!)
@4
Bei IGBCE und IG Metall werden Überstunden höher besteuert. Wüsste jetzt nicht wo sie niedriger besteuert werden? Hast du nen Beispiel? Ich gehe jetzt von dem Fall aus, dass Überstunden ausgezahlt werden, wenn man das möchte

Ansonsten sorry für die Falschaussage, ich kenns nur mit höherer Besteuerung
 
@Drachton: Steuern werden, das weiß nun wirklich jedes Kind, nicht tarifvertraglich geregelt...

@Apollo:
Hast Du Dir das Gesetz mal zu Gemüte geführt, das ich oben verlinkt habe?
Du kannst auf Teilzeit gehen und Nachteile darfst Du dadurch nicht erwarten (siehe Benachteiligungsverbot im TzbfG). Außer einem: ein geringeres Entgelt.

Edit: Genau diese Aussagen sind es, die mich dazu bewogen, Dir den Besuch eines spezialisierten Forums zu empfehlen. Außerdem hast Du immer noch keine konkreten Fragen gestellt. Wenn Du so schwammig formulierst, kannst Du auch einfach Google nutzen und dort ein bisschen suchen und lesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Salut,

jeder Beschäftigte hat in Deutschland Anspruch auf Teilzeit, dies ist gesetzlich geregelt im TzBfG.

§ 6 TzBfG
Förderung von Teilzeitarbeit. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit nach Maßgabe dieses Gesetzes zu ermöglichen.

Der Arbeitgeber kann dem nur widersprechen, wenn betriebliche Belange dies nicht zulassen. Im Streitfall muß ein Gericht darüber entscheiden.
 
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