Pain_Deluxe
Commander
- Registriert
- Mai 2009
- Beiträge
- 2.781
Also sagen wir mal ich kaufe mir in einem Online Shop nen Pc Spiel ne Sonnebrille whatever.
Der Verkäufer versendet es unversichert(Päckchen zb)
Und es wird von DHl verschlampt. Habe ich dann recht auf neues.
Weil ich meine gelesen zu haben bei unversichert übernimmt der käufer die sachen als lehrgeld.
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Und es wird von DHl verschlampt. Habe ich dann recht auf neues.
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