Unversicherter Versand Frage

Pain_Deluxe

Commander
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Also sagen wir mal ich kaufe mir in einem Online Shop nen Pc Spiel ne Sonnebrille whatever.



Der Verkäufer versendet es unversichert(Päckchen zb)


Und es wird von DHl verschlampt. Habe ich dann recht auf neues.

Weil ich meine gelesen zu haben bei unversichert übernimmt der käufer die sachen als lehrgeld.
 
Wenn der Käufer Verbraucher, der Verkäufer Unternehmer ist, dann trägt der Unternehmer die Gefahr bis zur Übergabe an den Käufer. (Wenn ich die Frage trotz gebrochenem Deutsch richtig verstanden habe...)
 
Der Händler haftet für den Versand.

Handelt es sich allerdings um einen Privatverkauf (Auktion zum Beispiel) haftet der Käufer falls das Paket auf dem Postweg verloren geht.
 
Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen das es bei dir ankommt, in WISO war das glaube Bringschuld :lol:.
 
Wer als gewerblicher Verkäufer Waren an einen privaten Käufer über den eBay-Marktplatz verkauft, trägt nach § 474 Abs. 2 BGB immer das Versandrisiko. Geht die Ware beim Transport verloren oder wird sie beschädigt, kann der Käufer die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.

Diese Verpflichtung kann der gewerbliche Verkäufer nach § 475 BGB auch nicht durch abweichende Regelungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder sonstige Vereinbarungen mit dem Käufer umgehen.

Vorsicht beim Anbieten von versichertem und unversichertem Versand

Bieten Sie als gewerblicher Verkäufer die Optionen versicherter und unversicherter Versand an, besteht nach Auffassung einiger Gerichte die Gefahr einer Irreführung des Käufers. Der Käufer könnte nämlich auf den Gedanken kommen, dass er im Falle des unversicherten Versands entgegen der Regelung des § 474 Abs. 2 BGB doch das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Sache tragen muss. So hat etwa das Landgericht Mannheim mit Urteil vom 13.09.2006 (Az.: 24 O 80/06) das gleichzeitige Anbieten von versichertem und unversichertem Versand als irreführend und wettbewerbswidrig angesehen. Anders hingegen sah es das Landgericht Hamburg (Urt. v. 18.01.2007 – Az.: 315 O 457/06). Das Gericht sah in dem Anbieten eines unversicherten Versands keine Irreführung des Käufers.

Da es zu dieser Frage noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, empfehlen wir Ihnen, sich umfassend von einem Rechtsanwalt oder einer anderen Rechtsberatungsstelle darüber beraten zu lassen, wie Sie Ihr Angebot, vor allem die Angaben zum Versand, am besten gestalten, um Probleme zu vermeiden.
 
Lar337 schrieb:
Ich meine es auch so im Hinterkopf zu haben.
Bei nem privaten Verkäufer hingegen trägt der Käufer das Versandrisiko.

Ich glaube so einfach kann man das nicht sagen. Bietet ein Verkäufer bei Ebay etwa versichert oder unversichert als Versand an und der Käufer entscheidet sich für unversichert, nur um 1-2€ zu sparen, so müsste auch dieser dann das Risiko tragen.

Edit: Oh ich seh grad, dass ich falsch rum gelesen hab.
Aber das gleiche lässt sich auch anders rum anwenden. Bietet ein Verkäufer absichtlich keinen versicherten Versand an, sollte das Risiko nicht auf den Käufer abgewiegelt werden, obwohl dieser ja nicht kaufen müsste
 
Zuletzt bearbeitet:
@gekko:

Könntest du mal sagen, wo du deinen Post herkopiert hast? Da steht nämlich stellenweise Unsinn drin, ich würde gern wissen, wer den verzapft hat ;)

@Topic:
Spraadhans hat doch bereits völlig richtig angemerkt, dass der Gefahrübergang beim Verbrauchsgüterkauf erst mit Übergabe der Ware an den Käufer erfolgt.

Dies ist eine Ausnahme von der Regel, dass die Gefahr beim Versendungskauf bereits mit Übergabe an den Spediteur etc. auf den Käufer übergeht. Meine Vorredner haben also im prinzip genauso recht, aber seid vorsichtig mit euren Verallgemeinerungen, das funktioniert in der Juristerei nicht immer so einfach wie man es gerne hätte.
 
Ah gut zu wissen.


Wollte nur nich dumm sterben am besten hier wird dicht gemacht bevor sich alle wieder kloppen:D
 
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