Verantwortung als Ausbilder, wenn der Azubi Mist gebaut hat

hash2k2

Ensign
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Aug. 2007
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habe gerade mit meiner Freundin eine Diskussion.
Ich mache demnächst den AdA-Schein. Sie selbst ist gerade in einer Ausbildung und hat gestern gelernt, das der Ausbilder für die Taten seines Auszubildenen gerade steht, das heißt, wenn er Auszubildene scheiße baut, muss der Ausbilder blechen.

Das kann ich mir erstmal, so pauschal gesagt, nicht so vorstellen.
Das hängt doch sicherlich auch von Sachen wie Vorsatz ab.

Sie sagte mir dann zb. das wenn ihre Schwester in der Ausbildung zum medizintechnischen Assistenten jemanden hopps gehen lässt, der Ausbilder dran ist.
Das könnte ich mir aber nur erklären, wenn er seine Aufsichtspflicht verletzt oder sowas ähnliches.

Kann mir das jemand irgendwie an Hand von irgendeinem Paragrafen erklären?
 
So pauschal kann man das nicht sagen... wie das genau ist wirst du wohl bei der Ausbildung lernen.

Soweit ich weiß musst du als Ausbilder Kenntnis von dem Fehlverhalten haben und es dulden damit man es dir zu last legen kann.
Abseits von Recht und Unrecht fällt es natürlich erstmal auf dich zurück wenn dein Azubi Mist macht...
 
ich denke auch, dass du als ausbilder schon grob deine aufsichtspflicht verletzen musst, um voll haftung zu tragen.
außerdem gibt es ja betriebshaftpflicht und privat haftpflicht, die jeder betrieb, bzw. auszubildene haben sollte.
 
Generell gesehen ist es für mich nur logisch, dass der Ausbilder (auch) für Fehlern des Auszubildenden die Verantwortung hat. Der Ausbilder ist ja derjenige der weiß wie es geht und was man macht. Der Azubi hat ja per definition diese Kenntnisse (noch) nicht.
 
Es geht doch um Haftungsfragen letzendlich. Und der Ausbilder haftet nicht für Fehler, die der Azubi aus Dämlichkeit oder Langeweile oder sonstwas anrichtet.
Genau dafür ist die reguläre Betriebshaftpflichtversicherung da.

Vorsätzliche Fehler kann man hier doch ausser Acht lassen, es geht bei der Diskussion doch um die normalen Fehler, die einem Azubi unterlaufen können.
Deswegen wird wohl eine Krankenschwester im 1. Lehrjahr wohl kaum einen Schwerstkranken alleine versorgen müssen. Wenn das doch zugelassen wird (der Ausbilder schickt die Azubine alleine zum Kranken rein), dann ist selbst das noch nicht vorsätzlich sondern vermutlich nur grob fahrlässig.
In der Situation kommt es immer auf den Einzelfall an und muss genau geprüft werden.

Somit würde ich also behaupten, dass im regulären Alltag kaum ein Ausbilder persönlich haftbar gemacht werden wird.
 
Verantwortung geht für in meinem Verständnis weit über Euro und Cent hinaus.
Kein Mitarbeiter muss für Fehler direkt "blechen". Wenn der neue Azubi eine Woche lang nur Ausschuss produziert, steht am Ende auch der Ausbilder in der Verantwortung für den Haufen Schrott. Aber keiner von beiden muss dafür finanziell aufkommen.
 
Bei Fehlern, die passieren, muss immer auch berücksichtigt werden, ob der Fehler durch Unachtsamkeit etc des Azubis oder mangelnde Kenntnis verursacht wurde.
Wenn es gerade ums Krankenhaus geht:
Nehmen wir zB an eine Pflegekraft im ersten Jahr zieht ein Medikament falsch auf und es ist aber dokumentiert, dass dies bereits teil der Ausbildung (praktisch/Theoretisch in Schule) war, so wird dem Ausbilder niemand einen Vorwurf machen können.
Hingegen wenn ein Azubi im ersten Jahr einen Perfusor einstellen soll, diesen gar nicht wirklich kennt bzw auch nicht eingewiesen wurde, so wird der Ausbilder(die anweisende Person) ganz sicher eine Mitschuld tragen.
 
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