juansohn
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- Feb. 2013
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Hallo,
ein Bekannter von mir hat kürzlich einen Mobilfunkvertrag mit Handy abgeschlossen, auf der Website wird mit einer Verfügbarkeit des Gerätes geworben, gestern hat mein Bekannter eine mail erhalten das es aufgrund der hohen Nachfrage zu Engpässen kommt, auf der Website wird das Gerät nachwievor als sofort lieferbar deklariert. Gehen wir mal davon aus das es keine Geräte auf Lager gibt und man versucht möglichst viele Kunden zu locken um möglichst viel Provision von den Providern zu kassieren, wäre das ein Fall für die Verbraucherzentrale? Ich meine man muss die Kunden nur 14 Tage hinhalten und schon wird es ziemlich schwierig vom Vertrag zurückzutreten, man hat zwar die Sim aber das Handy fehlt man zahlt also bereits Grundgebühr...
lg juan
ein Bekannter von mir hat kürzlich einen Mobilfunkvertrag mit Handy abgeschlossen, auf der Website wird mit einer Verfügbarkeit des Gerätes geworben, gestern hat mein Bekannter eine mail erhalten das es aufgrund der hohen Nachfrage zu Engpässen kommt, auf der Website wird das Gerät nachwievor als sofort lieferbar deklariert. Gehen wir mal davon aus das es keine Geräte auf Lager gibt und man versucht möglichst viele Kunden zu locken um möglichst viel Provision von den Providern zu kassieren, wäre das ein Fall für die Verbraucherzentrale? Ich meine man muss die Kunden nur 14 Tage hinhalten und schon wird es ziemlich schwierig vom Vertrag zurückzutreten, man hat zwar die Sim aber das Handy fehlt man zahlt also bereits Grundgebühr...
lg juan