Verbraucherschutz, shop wirbt mit vorrätiger Ware

juansohn

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Hallo,
ein Bekannter von mir hat kürzlich einen Mobilfunkvertrag mit Handy abgeschlossen, auf der Website wird mit einer Verfügbarkeit des Gerätes geworben, gestern hat mein Bekannter eine mail erhalten das es aufgrund der hohen Nachfrage zu Engpässen kommt, auf der Website wird das Gerät nachwievor als sofort lieferbar deklariert. Gehen wir mal davon aus das es keine Geräte auf Lager gibt und man versucht möglichst viele Kunden zu locken um möglichst viel Provision von den Providern zu kassieren, wäre das ein Fall für die Verbraucherzentrale? Ich meine man muss die Kunden nur 14 Tage hinhalten und schon wird es ziemlich schwierig vom Vertrag zurückzutreten, man hat zwar die Sim aber das Handy fehlt man zahlt also bereits Grundgebühr...

lg juan
 
Sowas ist zwar ärgerlich aber der Kunde hat die Wahl, wenn keine konkreten Liefertermine bekannt gegeben werden, rechtzeitig vom Kaufvertrag zurückzutreten oder sich was anderes auszusuchen. Hinhaltetaktiken oder tatsächliche Engpässe, können immer wieder mal vorkommen und wer im Internet einkaufen tut und etwas Ahnung hat, weiss das man sich auf die Verfügbarkeitsangaben nicht immer verlassen kann. Wenn der Kunde immer noch kein Gerät und keine Angaben hat wann er das Gerät bekommt, so sehe ich darin durchaus eine Begebenheit, dass anzufechten und diesen Vertrag, worin ein Gerät Bestandteil davon ist, aufzulösen. Es gibt Händler die das so umschreiben (war ja selbst einer), dass das Gerät nicht wesentlicher Bestandteil vom Vertrag ist und quasi eine Dreingabe vom Anbieter selbst und nichts mit dem Vertrag zutun hätte. Fakt ist aber das ein Vertrag "mit" einem Gerät in Verbindung, beworben und angeboten wird, also schließt es die Erfüllung ein entsprechendes Gerät abzuliefern meiner Meinung nach ein. Ganz gleich was die Gesetzlage sagt aber mein Wissensstand ist auch schon eine Weile her.
 
und genau das ist nicht der fall.

als beispiel sparhandy:
vertrag dort "bestellt" ... vertrag für sim mit vodafone, das telefon kommt aber von sparhandy.

der vertrag mit vodafone ist dann gültig und kann nicht widerrufen werden wenn kein telefon von sparhandy kommt!
das sind dann 2 kaufverträge!
 
das wird nie beworben aber es steht im text tag mit wem man nen vertrag eingeht und von nem das handy kommt und wer jeden monat z.b. geld zurückerstattet.
 
Wird auch nie so beworben, es wird alles als ein Vertrag beworben, klar es steht alles in den AGBs....Aber ich kauf ein Handy mit Vertrag und was bringt mir das Handy ohne Vertrag bzw. der Vertrag ohne das Handy...Das ist doch wohl klar..Es kann kurfristig zu Lieferengpässen kommen, aber nicht wenn seit einer Woche der Status sofort verfügbar auf der Website steht, dass ist für mich pure Kalkulation..Die Sim wurde innerhalb von zwei Tagen freigeschaltet? Warum wohl?! Warum schaltet man den Vertrag nicht erst nach versandt der Ware frei...Sobald der Vertrag vermittelt wurde gibts vom Provider Kohle..Deswegen sind die bei der Freischaltung auch so schnell aber wenn es um die Lieferung der Geräte geht hat man Zeit...Das ist für mich extrem fraglich...Und die zwei Wochen sind gleich vorbei, dann stehste da...Gerade jetzt wenn die ganzen Feiertage dazwischen liegen...
 
Solange das Handy noch nicht geliefert wurde, läuft diesbzgl auch noch nicht die reguläre Widerrufsfrist. Der Mobilfunkvertrag ist damit "verbunden", der Widerruf des einen Vertrags schlägt durch auf den anderen - natrl je nach genauen Umständen.

Sehr vielsagend ist übrigens, wie oben bEIde Verträge als "KAUFvertrag" bezeichnet wurden^^
 
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Falsch. Sobald der Vertrag aktiv ist (schnellst mögliche Freischaltung) ist die Widerrufsfrist geschichte.

Es sind eben 2 Verträge in der Regel ... Ein für die Sim und ein für das Gerät.
Diese sind nicht zusammengekoppelte oder so.
 
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Wie gesagt hängt die genaue Argumentation vom Einzelfall ab; es dürfte aber in den wenigsten Fällen unmöglich sein, nicht im Ergebnis zu einer entsprechenden Verbindung der Verträge inkl Widerrufsdurchgriff zu gelangen - was denn von verschiedenen Argumentationsmöglichkeiten wohl das gerechtere Ergebnis ergäbe.

Ich bin gerade nicht durch und durch im Bilde, doch ich meine mal, dass das Widerrufsrecht keinesfalls durch die Aktivierung ausgeschlossen wird, soweit auch damit ja die Leistungen noch nicht vOllständig erbracht wurden.
 
Alf

Hast du jemals von verbundenen Verträge gehört? Selbst wenn es zwei Verträge sind, sind diese nur zustandegekommeb, durch das Handy und dem Tarif, also juristisch könnte man durchaus vom Kaufvertrag zurückzutreten
 
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