Verbraucherverarsche.. zeigt eure Bilder! / Wo melden ?

Magl

Langzeitbelichter
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Servus!

Wer kennt eine gute Adresse um Endkunden- Verarsche publik zu machen?

Bei der Verbraucherzentrale finde ich nichts...

Erstes Beispiel:

Waschmittel.. gerade frisch aufgerissen:

Da hab ich wohl 17 cm Luft gleich mitgekauft :D:freaky:

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Mogelpackungen sind in Deutschland nicht erlaubt. Das Mess- und Eichgesetz schreibt klar und deutlich: „Es ist verboten, Fertigpackungen herzustellen, wenn sie ihrer Gestaltung und Befüllung nach eine größere Füllmenge vortäuschen als in ihnen enthalten ist.

Die Schwierigkeit dabei ist, dass das Gesetz keine konkreten Aussagen enthält, in welchem Verhältnis Inhalt und Verpackungsgröße zueinander stehen dürfen – wie viel „Luft“ in der Verpackung demnach als täuschend anzusehen ist.

In der Praxis geht man meist von einer Täuschung des Verbrauchers aus, wenn der Freiraum in einer Verpackung mehr als 30 Prozent beträgt.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Verpackungen 30 bis 50 Prozent Freiraum enthalten, können Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständig Eichamt wenden, das Sie unter Eichamt.de erfahren.
https://www.lebensmittelklarheit.de/forum/viel-luft-verpackungen

Waschmittel: In viel zu großen Kartons und Flaschen

Viele Verbraucher ärgern sich über Flüssigwaschmittel in überdimensionierten Flaschen oder Pulver in zu großen Kartons – vor allem in Jumbopackungen (XXL) –, die nur zu zwei Dritteln gefüllt sind. Doch etliche davon sind rein rechtlich keine Luftpackung. Warum? Die Vorgaben zum Eichrecht gelten zum Zeitpunkt der Abfüllung. Das hat vor allem Auswirkungen für pulverförmige Waschmittel bzw. Lebensmittel, die im Laufe des Transports und der Lagerung zusammengerüttelt werden, so dass ein noch größerer Luftraum im Karton entsteht und Verbraucher im Supermarkt dann eben doch Packungen mit mehr als 30 Prozent Luft vorfinden. Es ist also nicht verwunderlich, dass wir vor allem zu Waschmitteln besonders viele Beschwerden bekommen.
https://www.vzhh.de/themen/mogelpackungen/luftpackungen/mogelpackungen-jede-menge-luft-nach-oben


Bei der Verbraucherzentrale kann man Produkte auch melden damit es öffentlich gemacht wird. Allerdings ist das bei Waschmittel wie erwähnt schwierig.

Man sollte da als Kunde jedenfalls immer auf die Masse achten, denn die ist angegeben und muss stimmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube die WDR-Servicezeit ist dafür ein guter Anlauf. Mußt dich da mal durchwurschtelen. Ich hatte mir mal bei einem Discounter eine XXL-Bockwurstdose gekauft. Die Dose war wirklich xxl, die Würstchen waren gerade mal halb so lang wie die Dose.:freak:
 
Das Gewicht steht doch immer bei den Produkten mit drauf ... bei der Bockwurstdose dürftest du sogar noch das Abtropfgewicht finden ... also wie viel Wurst und wie viel Wurst-Wasser du gekauft hast.

Produktverpackungen sind somit m.E. kein Problem.

Richtig Verbraucher-verarsche sind doch die Produkte, wo nach und nach der Packungsinhalt reduziert wird bei gleicher Packungsgröße. Da dies aber schon seit Jahren so praktiziert wird, schaue ich immer explizit auf Gewicht und auch Preis pro 100g. Irgendwann hat man alle wichtigen Preise im Kopf. ;)
 
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