Vereinsseite - Was ist rechtlich notwendig

Anub1s

Lieutenant
Registriert
Aug. 2006
Beiträge
720
Hallo zusammen!
Ich habe für unseren TV eine Internetpräsenz eingerichtet. Jetzt kam ich zu der Frage, was ich alles auf die Seite einbauen muss, um mich rechtlich - gegen was auch immer - abzusichern.
Zur Zeit habe ich in der Navigationsleiste ein "Impressum", wo die Anschrift des geschäftsführende Vorsitzenden steht, so wie eine eMail-Adresse für technische Fragen usw. des Webmasters (mir). Ist das ausreichend, oder brauche ich noch mehr? Der Disclaimer ist meines Wissens ja unnötig.


Gruß
Anub1s
 
>> Der Disclaimer ist meines Wissens ja unnötig.

Lieber zu viel als zu wenig. Ich habe ihn auf allen Websites drin.
 
Wenn Du Bilder von Leuten drauf hast, solltest Du absegnen lassen, das Du sie auch ins Netz stellen darfst.
 
Vielleicht sowas wie ein Impressum - mit einem Ansprechpartner, Email od. Telefon und einer Adresse.

Diese Info´s sollte man sowieso auf die Seite "packen" weil´s sonst unseriös wirkt.
 
Ein Disclaimer ist nicht nur unnötig, sondern kann in bestimmten Fällen sogar nachteilig sein. Ein Disclaimer ist eine vorauseilende Distanzierung von fremden Inhalt. Setze ich aber einen Link, mache ich das in der Absicht, dass der Besucher diesem Link folgt.

Ein Richter könnte dadurch den Eindruck bekommen, dass man sich der möglichen Rechtswidrigkeit einer fremden Seite bewusst war und trotzdem verlinkt hat, somit zumindest bedingter Vorsatz vorlag.
 
Das ist doch verrückt... lächerlich... da blickt doch keine Sau mehr durch.
Ich habe mal spaßeshalber nachgeschaut: Selbst das Bundesministerium der Justiz hat ein Disclaimer in ihrem Impressum. Das sagt ja wohl alles. Die deutsche Rechtssprechung ist manchmal echt ein Witz - und im Bezug auf internetrechtliche Fragen leider besonders.

War der Disclaimer nicht mal umbedingt notwendig?
 
Ich würde diesbzgl. bei Wikipedia vorbeischauen. Dort muss zwar auch nicht immer alles stimmen, aber dort steht sicher mehr als hier und es gibt auch haufenweise weiterführende Links.

Impressum
Disclaimer
 
Notwendig war ein Disclaimer nie. Eines der größten Internetmythen ist das sagenumwobene Urteil des Hamburger Landgerichts, welches angeblich diesen Disclaimer forderte. Liest man sich allerdings die Urteilsbegründung durch, stellt man fest, dass es nicht um die vorauseilende Distanzierung, sondern um die kontextuelle Wertung geht.

Die Frage kreist darum, ob ich mir als Webmaster fremden Inhalt zu eigen mache. Geschieht dies, hilft kein Disclaimer. Geschieht es nicht, ist auch keiner nötig. Somit ist er sinnlos.

Und by the way, das Urteil wurde nie rechtskräftig, weil beide Parteien sich vorher außergerichtlich einigten.
 
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