Verfallsdatum eines Gutscheins?

kuehnel91

Commodore
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Hi,

zur kurzen Vorgeschichte:

Ich habe im Mai 2002 einen Eisgutschein für 20 Kugeln Eis bekommen. Die Eisdiele konnte ich aus bruflichen Gründen nicht so oft besuchen. Jetzt hab ich noch 4 Kugeln übrig.

Gestern war ich dort und hab mir ein Eis geholt. Dann hab ich meinen Gutschein vorgelegt. Der Eisverkäufer war dann recht skeptisch und meinte das ich den Gutschein nicht mehr benutzen kann. Die Preise für eine Kugel Eis seien ja gestiegen und und und..

Ich antwortete ihm dann, das auf dem Gutschein kein Verfallsdatum steht und er mir bitte zeigen soll, das er nach 6 Jahren(seiner Meinung nach) verfällt.

Jetzt wollt ich euch mal fragen wie das ist. Gibt es eine Verfallsdatum für sochle Gutscheine, oder kann ich die letzten 3 Kuglen, bedenkenlos anfordern?:rolleyes:

Vielen Dank

MFG
Flo
 
Rechtlich darf ein Gutschein nicht verfallen. Der Verkäufer hat Geld dafür erhalten und ist verpflichtet, dafür eine Leistung zu erbringen.

Da in Deinem Fall allerdings kein Betrag genannt wird, könnte es erlaubt sein, den Wert der Eiskugeln aus 2002 zu berechnen und Dir entsprechend viele Eiskugeln zum heutigen Wert zu geben.
 
Andererseits wurde aber schon damals schon gezahlt. Zu der Zeit war das Geld auch noch dementsprechend mehr wert und da der Verkäufer schon so viel früher das Geld erhalten hat, hat sich das ganze auch noch verzinst könnte man argumentieren.

Ob dir damals gleich bei Bezahlung das Produkt gegeben wurde oder erst jetzt (obwohl du dem Verkäufer inzwischen das Geld "leihst"), müsste ja egtl. egal sein. Es ist ja so sogar noch ein Vorteil für den Verkäufer, weil er zwischenzeitlich einen kostenlosen Kredit bekommt (ohne dafür gleich eine Leistung erbringen zu müssen). Evtl. werden Gutscheine sogar nie eingelöst.

Wie das allerdings rechtlich aussieht, weiß ich nicht.
 
Schon mal danke für die Antworten vielleicht findet sich ja noch jemand der "gesetzfit" ist^^.
 
Geh doch einfach hin und sag du willst 2 anstatt der 3 Kugel - dann hast du dein Eis und bist zufrieden (und die eine Kugel weniger würde dich net "umbringen") und der Eisverkäufer hat auch seine Ruhe.
 
Naja mich würds aber dann doch in den Fingern jucken meine 3. Kugel auch einzufordern.

Ich habe aus reiner INteresse mal meinen Onkel (Rechtsanwalt) gefragt und der konnte dem
schon geschriebenen hier im großem und ganzen zustimmen...
Ein Gutschein darf nicht verfallen (es sei denn es steht expliziet drauf, und selbst da gibt es dann bestimmte Regelungen). Der einzelne Preis der Kugel ist in diesem Falle auch zu
vernachlässigen, da ja der Gutschein ja noch den Wert von 3 Kugeln Eis hat.
Wenn dieser dann steigt oder fällt, ist es nicht dein Pech/Glück. Der Ladenbesitzer selbst hat
den "Kaufvertrag" ja selbst erstellt und ihn so Angeboten.
 
Dein Gutschein ist m.E. nicht mehr gültig.


Wie lange sind Gutscheine gültig?
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch sind sie in der Regel drei Jahre gültig.
mehr...
 
Verhält sich das so auch bei höherwertigen Gutscheinen?
Ich hatte letztens aus Kulanz einen Gutschein für einen vergünstigten Besuch im Center Parcs gekriegt, weil beim letzten Urlaub VIP nicht wirklich VIP war ;)
Der Gutschein lief zum 1.8.08 ab (ein Jahr) und wurde jetzt nach Bitte meinerseits auf Ende 2008 verlängert. Ob der nun gedruckt ist, muss ich nochmal nachschauen. Aber wenn, dann gilt trotz eingetragenem Datum, dass er 3 Jahre gültig ist???
 
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