Verkäufer vorgehen verstößt gegen Ebay Regeln, ist das so okay?

Bogeyman

Banned
Registriert
März 2012
Beiträge
3.876
Hallo, ich habe auf ebay was verkauft.
Kostenpunkt, 10euro. Problem an der ganzen Sache ist es wurde unversichert verschickt, was aber auch so abgemacht war, nur ist es bis jetzt immer noch nicht angekommen und da die Laufzeit mittlerweile schon 5mal rum ist, habe ich da auch wenig Hoffnung. Der Verkäufer sagt auch dass es nicht zurückgekommen ist.

Der Verkäufer hat jetzt den Vorschlag gemacht den Kauf abzubrechen, ich kann dem bei ebay auch zustimmen nur steht da was von man solle dem nicht zustimmen, sofern man das Geld noch nicht zurück erhalten hat. Der Verkäufer sagt aber dass er mir das Geld erst erstattet nachdem ich das bestätigt habe. Was mache ich nun?
 
Bei unversichertem Versand trägt das Versandrisiko nunmal der Käufer. Ganz im ernst ich würde es genauso machen wie der Verkäufer, der Grund ist dass ich kein Bock drauf hätte das Geld zu erstatten UND dann auch noch negativ mich bewerten zu lassen.
Obendrein ist es Kulanz von deinem Verkäufer dir überhaupt das Geld zurückzuüberweisen, daher wirst du wohl auf seinen Vorschlag drauf eingehen müssen, oder ihr lasst es dabei und dir ist die Negative eben 10euro wert.

Möglichkeiten für dich: Du gehst nicht auf seinen Vorschlag drauf ein, bekommst dann auch kein Geld, kannst ihn aber negativ bewerten. Ob das angebracht ist muss du entscheiden. Grundsätzlich würde ich bei verlorengegangenen Sendungen eher Neutral bewerten, da ich hier keine böse Absicht des Verkäufers unterstellen würde, zumal es auch meist unwarscheinlich ist dass wegen solchen Beträgen sich ein Verkäufer absicht Ärger machen will mit einem Käufer. Und letztendlich hätte man ja auch auf versicherten Versand bestehen können um hier das eigene Risiko auszuschließen.

Andere Möglichkeit, du stimmst dem Abbruch zu, bekommst dein Geld wieder.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: JackTheRippchen
Ich schließe mich Ilsan an, unversicherter Versand ohne Sendungsverfolgung sollte genau deshalb gemieden werden.
 
Stimmt, danke für die Ergänzung, ich ging von Privatverkauf aus, da ebay. Muss aber natürlich nicht zwangsläufig auch so der Fall sein.
 
Dann ist der Käufer für das Versandrisiko verantwortlich, insbesondere also für den Untergang der Sache auf dem Transportweg.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: sedot
@Mickey Cohen.

Bogeyman schrieb:
Hallo, ich habe auf ebay was verkauft.
Okay TE ist der Verkäufer.
Bogeyman schrieb:
Der Verkäufer sagt auch dass es nicht zurückgekommen is
Sprichst du jetzt aus der 3.Person?

Um es aufzulösen, TE ist der Käufer troz sämtlicher Verwirrung, da im 2.Zitat angegeben ist, dass der Verkäufer den Artikel nicht zurück erhalten hat (Nach 3x fehlgeschlagener Zustellung wird's an den Verkäufer -> Absender zurück gesendet).
@Bogeyman Bitte korrigieren.
 
Zurück
Oben