Verkauf über Amazon: bin ich da privat oder gewerblich? Wie kenntlich machen?

F

Fu Manchu

Gast
Ich würde gerne über Amazon etwas verkaufen, von Ebay will ich weg. Bin ich bei Amazon automatisch privat (sol ange ich nur eins verkaufe) oder unterliege ich den Regeln, die auch Amazon unterliegt? Also 14 tägiges Rückgaberecht usw.

Muss ich explizit auf meinen privaten Status hinweisen oder eher auf den gewerblichen Status? Muss ich Umtausch und Rückgabe explizit ausschließen, oder ist das bei Privatverkäufen impliziert?

Da ich bisher noch nie über Amazon verkauft habe, stelle ich mir grad diese Fragen. Selbst die Textblöcke bei Ebay sollen ja nicht pflicht sein, wenn ein privater status anzunehmen ist.

Danke schon mal.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es kommt im Verhältnis zum Käufer allein auf die UNterscheidung Verbraucher oder UNternehmer an (§§ 13,14 BGB). Bei einem einmaligen Verkauf ist sicherlich nicht von einem UNternehmer auszugehen. Allerdings haftet grds. auch der Nichtunternehmer beim Verkauf für Sachmängel, diese Haftung kann aber ausgeschlossen werden. Die besonderen Verbraucherschutzvorschriften (Widerrufsrecht, unabdingbare Haftung für Sachmängel, etc...) treffen hingegen nur den UNternehmer beim Verkauf an Verbraucher.
 
Die Hilfeseiten geben dazu nicht viel her, aber frag doch mal direkt beim Support an.
Ich habe zwar schon bei Amazon verkauft, aber es waren eher Notlösungen...

Die Gebühren sind in meinen Augen extrem hoch. Es werden zwar Versandkosten gezahlt, aber die sind je nach Kathgorie fix (musst du evtl. mehr zahlen - Pech gehabt). Dazu 1,14€ + 15% Gebühr (zzgl. 15% auf die Gebühren). Verwirrend und zuviel. Beispielsweise hatte ich ein PS-Spiel verkauft - für 4€ plus 4€ Versand. Macht 8€ theoretisch - am Ende gab's nicht mal 6€ raus, von denen du dann ja nochmal den Versand abziehen musst. :freak:
Die hohen Gebühren machen den Verkauf bei Amazon imho nicht lohnenswert...

Gruß

Micha
 
spraadhans schrieb:
... Allerdings haftet grds. auch der Nichtunternehmer beim Verkauf für Sachmängel, diese Haftung kann aber ausgeschlossen werden. ....

Muss diese aktiv im voraus ausgeschlossen werden oder ist das bei privaten indirekt "mit drin"?
 
Sie kann einzelvertraglich (also individuell) ausgeschlossen werden, allerdings bewegt man sich schon ab der zweiten Anwendung eines solchen Ausschlusses als Laie auf (sehr) dünnem Eis (Stichwort: AGB).
 
Ich habe auch grad mal geschaut, man wird in Amazon gleichzeitig unter Shop-Name und unter Anwendername geführt. Das sieht für jeden Käufer wie Shop=Gewerblich aus. Mein Fazit: Finger weg. Auch wegen der Gebühren.
 
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