Vermieter für reparatur verantwortlich?

Blanko3

Lieutenant
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Sind Mieter bei der Wohnstättengesellschaft und ich habe jetzt eine Reparatur beantragt.
Es geht darum um Fließen im Bad die unten drunter hohl Klingen,was ja heißt das sie irgendwie nicht richtig verlegt wurden um die ganze Armatur herum und der Fugenspachtel löst sich dadurch auch,da dort unsauber gearbeitet wurde.
Das Bad selber wurde durch die Handwerker der Wohnstättensegelschaft renoviert bevor wir eingezogen sind.
Wer ist jetzt für die Kosten der Reparatur verantwortlich?
 
Sich lösender Fugenspachtel ist Sache des Vermieters, das fällt nicht unter Schönheitsreparaturen durch den Mieter.
 
Normalerweise gibt es da eine (relativ niedrige) jährliche preisliche Obergrenze, bis zu der der Mieter die Kosten selber tragen muss. Diese Grenze müsste im Mietvertrag stehen. Für manche Reparaturen muss der Vermieter aber zwingend selber aufkommen, dein Fall gehört in meinen Augen dazu.
 
In unseren Mietvertrag steht unter Schönheitsreparaturen das Anstreichen ,Kalken oder Tapezieren der Wände sowie Decken und das Streichen von Heizungen und Heizungsrohren.
Bagatellschäden wie defekte Steckdosen,Lichtschalter,Türklinken,Fensterriegel,zerschlagene Fensterscheiben,undichte Wasserhähne u. ä. auf eigene kosten zu beheben.Dabei gilt ein Kostenaufwand bis zu 8% der Jahresgrundmiete als vereinbart.Im Einzelfall gilt der vom Mieter zu tragende Kostenaufwand in Höhe von 50 Euro als vereinbart.
Also dürfte ich wohl für diese Reparatur wohl nicht zu zahlen brauchen oder?
 
ThomasK_7 hat eigentlich alles Wesentliche gesagt. Es handelt sich hierbei nicht um Schönheitsreparaturen, daher ist der Vermieter zuständig.

VG
 
seid wann sind hohl klingende aber völlig intakte Fließen ein Reparaturgrund?

die Armatur löst sich deshalb sicher auch nicht, denn die wurde garantiert nicht an den Fließen befestigt.
 
Was sind Fließen? ;)

Vor allem da es sich hierbei um ein frisch renoviertes Bad handelt, hat der Vermieter erst recht die Aufgabe, schlampige Arbeit auszubessern. Auch an Fliesen.
 
@laryllan
ich bin mir nicht sicher ob die Fugen schon kaputt sind oder erst noch kaputt gehen könnten.
(der TE formuliert das ganze etwas meiner Meinung nach etwas schwammig)
Hohl klingende Fliesen sind auf alle fälle nicht Reparaturbedürftig.
 
Selbst dann täte der Vermieter gut daran, sofort aktiv zu werden, damit er ggf. seine Gewährleistungsrechte gegenüber dem Handwerksunternehmen geltend machen kann.

Hohl klingende Fliesen deuten auf eine unfachmännische Verlegung hin. ("da dort unsauber gearbeitet wurde")

Die Folgen sind meist: "sich lösender Fugenspachtel" :-), Risse in den Fliesen, Schimmelpilzbildung (v.a. Bad) etc. pp.

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
Blanko3 schrieb:
Sind Mieter bei der Wohnstättengesellschaft und ich habe jetzt eine Reparatur beantragt.

Ich glaube, es wäre deutlich schlauer gewesen, erst den Vermieter zu kontaktieren, der dann die Instandhaltungsarbeiten in Auftrag gibt.

So habt Ihr jetzt eventuell den Streit, ob diese Arbeiten wirklich nötig waren.

Es ist grundsätzlich richtig, dass so etwas keine Schönheitsreperatur darstellt und grundsätzlich vom Vermieter zu tragen wäre (abzüglich der ggf. im Mietvertrag vereinbarten Selbstbeteiligung) , aber Vermieter - gerade größere Wohnungsunternehmen - haben idR z.B. Vertragshandwerker, die die Arbeiten ausführen und mit denen auch besondere (Einheits-)preise vereinbart sind.
 
Nein zahlen muss ich nichts für diese Reparatur den ich habe vorher mit den Vermieter gesprochen und er lässt den schaden durch Handwerker die mit den Wohnstätten einen Vertrag haben beseitigen. ;)
 
Den Reparaturauftrag hast du schon seit dem ersten Post abgegeben.Wenn du dann vorher mit dem Vermieter gesprochen hast, dann hast du es gleichermassen getan bevor du uns die Frage gestellt hast wer es bezahlt. Ohne dir zu nahe zu treten wüsst ich jetzt gerne, woher du die Weisheit hast, du hättest die Kostenfrage vorher geklärt.
 
Erstmal, die Bagatellschadenregel ist sehr umstritten. Die Frage ist immer, was ist ein Bagatellschaden? Eine kaputte Fensterscheibe oder eine defekte Steckdose fallen da bestimmt nicht drunter. Ein tropfender Wasserhahn ist nur dann ein Bagatellschaden wenn nur die Dichtung kaputt ist (als Beispiel).

Die Bagatellschadenregel ist auch keine "Sebstbetedigung". Übersteigt die Reparatur die 50€ muss der Vermieter für den gesamten Betrag aufkommen.

Vermieter, insbesondere Wohngesellschaften, schreiben da sehr häufig Dinge rein, die da nichts zu suchen haben. Sie vertrauem darauf das der Mieter keine Ahnung hat und der Meinung ist, dass der Vermieter schon weis was er darf.

Blanko hat auch alles richtig gemacht. Gerade weil das Bad neu gefliest wurde ist es wichtig, dem Vermieter bzw. Wohngesellschaft den Schaden mitzuteilen.
 
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