Vermieter: Rechnung für Kleinreparatur schreiben

Bei soetwas bitte kein Öl verwenden. Öl ist für das Schloss tödlich.
Graphit heißt das Zauberwort. ;)
 
Mujastik schrieb:
Der alte Schließzylinder hakt und klemmt oft und lässt sich schlecht schließen weil der Mieter ihn 10 Jahre lang benutzt hat.
Ist doch ganz normaler Verschleiss, den würde ich als Mieter nicht bezahlen beim Auszug.
 
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Mir ginge es ähnlich. Das würde ich als durch den Mietzins abgegolten ansehen.
 
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Es gibt spezielles Öl, Eklipse, das auch für Schließzylinder geeignet und zugelassen ist. Bekommt man nur nicht im Baumarkt. Muss rein, kriechfähig und eben nicht schmutzanziehend sein.

Im Übrigen stimme ich da werkam durchaus zu, das ist Verschleiß, und auch ich würde das als Mieter nicht bezahlen, zumal das Schloss vielleicht hakt, aber eben noch gebrauchsfähig ist. Zudem frage ich mich, was da eingebaut wurde, dass es nach der relativ kurzen Zeit schon solche Ausfallerscheinungen zeigt.
 
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Gute Mieter, die zuverlässig zahlen, den Hausfrieden bewahren und die Wohnung in Schuss halten, sind Gold wert. Da würde ich einen Zylinder für 25 € nicht in Rechnung stellen.
 
Bei dem Öl muss unbedingt darauf geachtet werden, dass es nicht verharzt und das der Schließzylinder nicht vorher mal mit Graphit behandelt wurde.
Es gibt spezielle Pflegesprays für Schließzylinder.

Merken: Graphit auf Graphit - Öl auf Öl - nicht Mischen und keine harzenden oder klebrigen Fette oder Öle verwenden.
Ansonsten schließe ich mich der Mehrheit an: Ein Hakeliger Schließzylinder, der nicht zu einer Schließanlage gehört, gilt als normale Gebrauchsabnutzung und sollte mit dem Mietzins abgegolten sein.
 
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Hm ja ist der Zylinder jetzt defekt oder nur hakelig und wie oft klemmt der nun. Also ist es ein Schaden wenn das Schloss öffnen nicht mehr so komfortabel , aber dennoch leicht möglich ist? Übertreibt der Vermieter mit seiner Darstellung? Das ist wohl die Frage wo der Mieter mitreden darf was die Bezahlung angeht.
Denn nur Schäden sind von dieser Klausel abgedeckt.
 
Der Schließzylinder gehört sicherlich nicht zu den Kleinreparaturen. Dazu zählen sachen wie lampen, Syphons etc.

Den Mangel darfst du als Vermieter schön selber tragen. Wo kommen wir denn da hin.....
 
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