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Vermieter: Rechnung für Kleinreparatur schreiben
- Ersteller Mujastik
- Erstellt am
Ist doch ganz normaler Verschleiss, den würde ich als Mieter nicht bezahlen beim Auszug.Mujastik schrieb:Der alte Schließzylinder hakt und klemmt oft und lässt sich schlecht schließen weil der Mieter ihn 10 Jahre lang benutzt hat.
Hägar Horrible
Banned
- Registriert
- Dez. 2016
- Beiträge
- 3.192
Es gibt spezielles Öl, Eklipse, das auch für Schließzylinder geeignet und zugelassen ist. Bekommt man nur nicht im Baumarkt. Muss rein, kriechfähig und eben nicht schmutzanziehend sein.
Im Übrigen stimme ich da werkam durchaus zu, das ist Verschleiß, und auch ich würde das als Mieter nicht bezahlen, zumal das Schloss vielleicht hakt, aber eben noch gebrauchsfähig ist. Zudem frage ich mich, was da eingebaut wurde, dass es nach der relativ kurzen Zeit schon solche Ausfallerscheinungen zeigt.
Im Übrigen stimme ich da werkam durchaus zu, das ist Verschleiß, und auch ich würde das als Mieter nicht bezahlen, zumal das Schloss vielleicht hakt, aber eben noch gebrauchsfähig ist. Zudem frage ich mich, was da eingebaut wurde, dass es nach der relativ kurzen Zeit schon solche Ausfallerscheinungen zeigt.
E
Erdnussmus
Gast
Gute Mieter, die zuverlässig zahlen, den Hausfrieden bewahren und die Wohnung in Schuss halten, sind Gold wert. Da würde ich einen Zylinder für 25 € nicht in Rechnung stellen.
ayngush
Commander
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 2.152
Bei dem Öl muss unbedingt darauf geachtet werden, dass es nicht verharzt und das der Schließzylinder nicht vorher mal mit Graphit behandelt wurde.
Es gibt spezielle Pflegesprays für Schließzylinder.
Merken: Graphit auf Graphit - Öl auf Öl - nicht Mischen und keine harzenden oder klebrigen Fette oder Öle verwenden.
Ansonsten schließe ich mich der Mehrheit an: Ein Hakeliger Schließzylinder, der nicht zu einer Schließanlage gehört, gilt als normale Gebrauchsabnutzung und sollte mit dem Mietzins abgegolten sein.
Es gibt spezielle Pflegesprays für Schließzylinder.
Merken: Graphit auf Graphit - Öl auf Öl - nicht Mischen und keine harzenden oder klebrigen Fette oder Öle verwenden.
Ansonsten schließe ich mich der Mehrheit an: Ein Hakeliger Schließzylinder, der nicht zu einer Schließanlage gehört, gilt als normale Gebrauchsabnutzung und sollte mit dem Mietzins abgegolten sein.
Zuletzt bearbeitet:
Hm ja ist der Zylinder jetzt defekt oder nur hakelig und wie oft klemmt der nun. Also ist es ein Schaden wenn das Schloss öffnen nicht mehr so komfortabel , aber dennoch leicht möglich ist? Übertreibt der Vermieter mit seiner Darstellung? Das ist wohl die Frage wo der Mieter mitreden darf was die Bezahlung angeht.
Denn nur Schäden sind von dieser Klausel abgedeckt.
Denn nur Schäden sind von dieser Klausel abgedeckt.
Scythe1988
Commodore
- Registriert
- Nov. 2009
- Beiträge
- 4.346
Der Schließzylinder gehört sicherlich nicht zu den Kleinreparaturen. Dazu zählen sachen wie lampen, Syphons etc.
Den Mangel darfst du als Vermieter schön selber tragen. Wo kommen wir denn da hin.....
Den Mangel darfst du als Vermieter schön selber tragen. Wo kommen wir denn da hin.....