Vermieter will Pay-TV Paket aufzwingen, SAT-Antenne soll runter

Typek

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Erst mal hallo an alle!

Wie es im Titel schon steht, versucht der Vermieter mich (oder besser gesagt meine Mutter, denn ich wohne bei ihr) dazu zu zwingen, die SAT-Antenne, die schon seit mehreren Jahren geduldet wurde, wieder abzubauen, da vor kurzem der Kabelanschluss in allen Wohnungen (großer Hüuserblock) von der Firma Wilhelm.tel aus Norderstedt bei Hamburg erneuert wurde.

Diese Firma bietet 4 kostenlose polnische Kanäle (wir kommen aus Polen), welche jedoch ein Witz sind (Teleshopping, Business TV, und zwei kleine völlig unbekannte, die vemutlich nur zwischen bestimmten Uhrzeiten senden), sowie 2 Pay-TV Pakete mit jeweils 3 Kanälen, eins für 6€ im Monat, das andere 2,9€ im Monat. Dazu ist auch ein Digital-Receiver nötig - der kostet 79€. 3 der kostenpflichtigen Sender können wir völlig kostenlos mit der SAT-Antenne (angebracht am Balkongeländer) empfangen.

Meine Frage: Kann der Vermieter mir vorschreiben, dass ich die kostenpflichtigen Programme nutzen MUSS um den Erhalt von Informationen aus meinem Heimatland zu gewährleisten, obwohl diese z.g.T. aus kostenfreien Quellen (SAT-Antenne) bezogen werden können?

Ich wäre sehr dankbar für Eure Antworten!
 
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sofern die grundversorgung gewährleistet werden kann, leider ja.

Hab das selbe Problem, außer du möchtest die rechtlichen Grenzen mal antesten.
 
ihr seit nicht zufällig in einem Mieterschutzbund kostet um die 60€im Jahr und lohnt sich eigentlich fast immer, es sei denn der Vermieter ist ein guter Freund.
 
Nein, wir sind leider nicht Mitglieder im Mieterschutzbund...
 
Aufzwingen kann er es Dir nicht, ausser es steht im Mietvertrag.
Nur bei neuen Mietern, die polnische Sender Empfangen wollen, könnte er den Kabelvertrag als Grund für eine verweigerung einer Sat Antenne anführen.

Ich bin kein Jurist, aber da die Sat Antenne jawohl über mehrere jahre kein Problem darstellte,
ergibt sich uU sowas wie ein "Gewohnheitsrecht".

Sofern die Sat Antenne komplett auf eurem Balkon ist und nicht aussen dran oder oben auf dem Geländer ist das eh egal.
 
Entgegen des Vorpostings kenne ich aus der Literatur nur anderslautende rechtliche Entscheidungen.
Außerdem ist eine Sat-Antenne am Balkongeländer im außen dran!
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach meinen Informationen kann der Vermieter das nicht.

Ich habe in meiner Wohnung einen Kabelanschluss von KabelBW und als ich eingezogen bin sagte mir meine Vermieterin das sie zwar es gestatten muss wenn ich eine Schüssel will, aber ich sollte doch den Standort mit ihr absprechen.

Nach meiner Meinung wäre für Dich der nächste Schritt zum Mieterschutzbund der Richtige. Erkundige Dich dort. Meistens haben die auch einen Anwalt welcher für sie arbeitet.

Davon abgesehen bin ich mit meinem Kabelanschluss sehr zufrieden. Für 50Euro mtl. habe ich zwei Telefonanschlüsse mit Flatrate, 32.000 Inet mit Flatrate und einen Digitalreceiver mit Smartcard für das Pay-TV Angebot von Kabel Deutschland.
 
Sobald im Kabelfernsehen das Grundbedürfnis an ausländischen Sender abgedeckt ist, kann der Vermieter im Regelfall die Beseitigung der sichtbaren Sat-Antenne verlangen. Das für Kabelanschluss monatlich + einmalig gezahlt werden muss, hat bislang bei den mir bekannten Urteilen keine Rolle gespielt, zumal hier für 2,90 € /Monat der Preis moderat ist.
 
Doch er darf im Regelfall, denn der Mieter hat garantiert vor Montage der Schüssel keine Genehmigung dafür beim Vermieter eingeholt und alle Mietverträge enthalten im Normalfall eine entsprechende Klausel (bauliche Veränderung nur mit Vermieterzustimmung).
Anderenfalls wäre Wildwestmethoden Tür und Tor geöffnet (wer zuerst was gebaut hat, hat Bestandsschutz o.ä.).
 
@ Threadsteller:

Zunächst einmal ist die jeweilige Interessenlage von Interesse:

Also zunächst mal: Wie lange ist die bisher vom Vermieter geduldete Sat-Antenne bereits installiert? Hatte der Vermieter Kenntnis davon?
Ist das schon eine ganze Weile (zB: Der VM weiß seit zwei Jahren von der Existenz der Sat-Anlage) her, so ist über die Grundsätze des Gewohnheitsrechts hier sehr viel auszurichten.
Denn eine langfristige Duldung kann durchaus zu einem Vollrecht erstarken, will heißen, der VM muss dies auch weiterhin dulden, da er andernfalls in der Pflicht gewesen wäre, unverzüglich (=ohne schuldhaftes Zögern) die Existenz der Sat-Antenne zu rügen.

Duldet der VM dies über längeren Zeitraumes trotz Wissens, wäre jede Berufung darauf rechtsmissbräuchlich, und zwar auch dann, wenn dem VM erst im Nachhinein bekannt geworden wäre, dass er einen höheren Mietpreis durch eine entsprechende Investition hätte tätigen können.

Desweiteren: Sind im Mietvertrag überhaupt Klauseln vorhanden, die darauf hindeuten, dass die Sat-Anlage hätte niemals installiert werden dürfen? Wenn ja: Wusste der VM (nachweislich, ggf Zeugen) von einer solchen, dann vertragswidrigen Installation? Wenn ja: Hat er sofort (seit dem Zeitpunkt seiner nachweislichen Kenntnisnahme) ohne Zögern den Abbau der Sat-Antenne verlangt?

Welches Interesse verfolgt der VM denn überhaupt mit seiner Aufforderung, dass Ihr die Antenne abbauen sollt? Was will er erreichen?

So pauschal lässt sich der Sachverhalt nicht beurteilen. Könnte mir sehr wohl einen Anspruch aus dem gesetzlich nicht verifizierten Gewohnheitsrecht vorstellen; bedarf dazu aber weiterer Informationen (s.o.).

MfG,
Dominion1.
 
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