Versandbedingung DDU

Herest0

Cadet 4th Year
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Jan. 2014
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Hallo,

mein Sohnemann(19) hat gestern bei Amazon bei einem Unternehmen aus der Schweiz etwas gekauft, bei dieser Firma : http://www.amazon.de/gp/aag/details...=A1PA6795UKMFR9&seller=AJ9BL3VE5YXKB#policies

Nun hatte er mich gefragt wie es mit dem Zoll ist, da fiel mir dieses Versandbedingung "Delivered duty unpaid" auf.

Ich habe mich mal schlau gemacht und stimmt es, dass ich es nun am Zoll anmelden und quasi vorher schon sagen muss, dass ich der Abnehmer von diesem Paket bin bzw. mein Sohn ist?


Stimmt meine Auslegung so?


Und was hat dann die Bevollmächtigung unter dieser Versandbedingung zutun?


lg
 
Wie wird die Ware versendet? Per Post oder Paketdienst? Falls ja: Du erhältst von denen entweder eine Benachrichtigung, die Ware bei deinem Binnenzollamt abzuholen und dort die Verzollung durchzuführen. Oder die erledigen die Verzollung für dich und dui bekommst die Ware fertig nach Hause vor die Tür geliefert. Bezahlen musst du auf jeden Fall 19% EUSt und evt. anfallende Zollgebühren. Wenn ein paketdienst für dich die Verzollung übernimmt, können da auch noch Verwaltungsgebühren für den Paketdienst anfallen. Die machen das normalerweise nicht gratis.
 
Danke schonmal.

Es sollt eigentlich per DPD kommen.

Eine Frage zu dem Abschnitt ab der Bevollmächtigung :
Bezieht sich die Bevollmächtigung darauf, dass ICH dem UNTERNEHMEN die Vollmacht gebe alles in meinem Namen zu verzollen oder dass das UNTERNEHMEN MIR die Vollmacht gibt alles in deren Namen zu verzollen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du eine Vollmacht erteilst wird die Zollanmeldung vom Paketdienst in deinem Namen duchgeführt. Du bist trotzdem verantwortlich für den Inhalt der Zollanmeldung

Und genau das weiß ich nicht. Die Formulierung in der Bevollmächtigung

Hiermit b e v o l l m ä c h t i g e (§ 164 BGB) ich:
SaveTec Swiss GmbH geschäftsansässig Poststr. 13 CH-6300 Zug Schweiz
die zur Einfuhrverzollung notwendige Zollanmeldung in meinem Namen und für meine Rechnung als direkter Stellvertreter (Artikel 5 Abs. 2 Unterabsatz 1, 1. Spiegelstrich Zollkodex ZK-) abzugeben und die Tatsache der direkten Stellvertretung der Zollverwaltung gegenüber offen zulegen. Diese Vollmacht ermächtigt insbesondere dazu,

Schriftstücke und Willenserklärungen im Rahmen des Zollanmeldeverfahrens in meinem Namen abzugeben, die Kaufsache dem Zoll zu gestellen und danach wieder in Empfang zu nehmen,

Ich bestätige hiermit, dass ich in der Europäischen Gemeinschaft ansässig bin.

Erteile ich damit dem Unternehmen die Vollmacht in meinem Namen es zu melden oder das Unternehmen mir? Tut mir Leid, wenn es total Laienhaft ist
 
Natürlich bevollmächtigst du damit das Unternehmen die Zollanmeldung vorzunehmen. Je nach Warentyp und Wert (inkl. Versandkosten) kommen dann halt entsprechend Einfuhrumsatzsteuer (19%) und zusätzlich Zoll (+ Bearbeitungsgebühren) hinzu.

Diese Art der Abwicklung ist ziemlich umständlich und teurer, anstatt dass der Verkäufer einfach einen Zoll-Aufkleber außen an der Sendung anbringt und Warentyp und -wert darauf deklariert.
 
Natürlich bevollmächtigst du damit das Unternehmen die Zollanmeldung vorzunehmen. Je nach Warentyp und Wert (inkl. Versandkosten) kommen dann halt entsprechend Einfuhrumsatzsteuer (19%) und zusätzlich Zoll (+ Bearbeitungsgebühren) hinzu.

Danke! Dass mit den weiteren Kosten war mir klar, ist halt so, mir erschloss es nun nur nicht, ob ich noch etwas beim Zoll machen muss. Ich habe das erste mal mit dem Zoll zutun.


Vielen Dank :)
 
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