Versicherung und Gutachter

cameleon2013

Lt. Commander
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Hallo Leute.

Mein PKW (Peugeot 207) wurde vor 10 Tagen beschädigt.Wagen war geparkt und ein vorbeifahrendes Auto hat den hinteren Stoßfänger zerkratzt.Zum Glück hat ein Zeuge alles gesehen und sich das Kennzeichen aufgeschrieben.Ich habe die Versicherung durch den Zentralrat des Schädiger kontaktiert und die haben einen Gutachter geschickt.Der hat den Schaden auf circa 440€ geschätzt.

Die Sache ist das ATU für die Reparatur 600€ verlangt und Peugeot 700€ :freak:

Ich war so dumm und dachte das der Gutachter ist unparteisch,stimmt aber nicht.

Was kann ich machen?Anwalt einschalten?Zu einen anderen Gutachter gehen?Muß ich die bezahlen?

Soll ich mit Anzeige für Fahrerflucht drohen? :(
 
Was steht denn im Gutachten drin? Da wird vermutlich schon der Preis der Reparatur korrekt sein, nur eben dann der Vorteil für Neuteile abgezogen. Genau kann Dir das aber ein Anwalt aufdröseln und der kann Dir auch sagen, was Du ggf. machen kann. Ruf mal einen an, schildere kurz den Fall und frag ob der die Sache übernimmt und ob die gegnerische Versicherung seine Kosten trägt, denn eigentlich hat man ein Recht darauf, nur bin ich bei der eher geringen Schadenssumme nicht sicher, ob dies auch hier der Fall ist.

Es könnte auch sein, dass der Gutachter von den Kosten für ein Smart-repair statt eines Wechsels des Stoßfängers ausgegangen ist. Schau mal ob das so ist und wenn ja, welche Werkstätten das anbieten und zu welchem Preis.
 
Holt schrieb:
Es könnte auch sein, dass der Gutachter von den Kosten für ein Smart-repair statt eines Wechsels des Stoßfängers ausgegangen ist. Schau mal ob das so ist und wenn ja, welche Werkstätten das anbieten und zu welchem Preis.

Smart-Repair gibt es nicht bei Haftpflichtfällen - nur bei Kaskoschäden.

@TE: hast du Kostenvoranschläge bekommen bei ATU und Peugeot?
 
@Holt In der Zusammfassung steht dass die Reparaturskosten ohne MwST 440€ kosten und dann ziehen die mir 70€ wegen Wertverbesserung ab (so ein blödsinn)

Stoßfänger wird ambmontiert und lackiert.Da sich eine Spalte zwischen Stoßfänger und Kottflüger gebildet hat muss da auch was gemacht werden.

@Taltos Bei ATU haben die mir geraten gleich zu Peugeot zu gehen weil die eine bessere Schätzung machen könnten,was super korekt von Meister war.Falls ich es bei ihnen machen will wird es 600€ kosten

Bei Peugeot wollten die 10% im vorraus (also 70€) und ich habe es gelassen weil der Meister mir auch gesagt hat das diese Kostenvoranschläge gerichtlich keinen Wert haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ruf einen Fachanwalt für Verkehrsrecht an, zum Beispiel auf Empfehlung des ADAC, schildere ihm den Fall und frage, ob das von der gegnerischen Versicherungen und für dich kostenfrei übernommen wird.
 
Beachtet bitte die Schadensminderungspflicht!

Für Bagatellschäden (bis ca 700€) muss die gegnerische Versicherung weder für einen Gutachter, noch für einen Anwalt aufkommen!
Dazu gibt es genügend Gerichtsurteile.
 
Bei meiner Suzuki Baujahr 2003 gabs die Kohle für Original Ersatzteile. Zumindest für die Teile die noch unbeschädigt waren. Der Endtopf sowie die Heckverkleidung waren unbeschädigt, für die hab ich den vollen Preis erstattet bekommen.

Klar, bei mir war der Gesamtschaden weit über dem was unter Bagatellschaden fällt und somit konnte ich ohne Probleme sofort einen neutralen Gutachter sowie nen Anwalt ohne Unkosten einschalten.
 
Eine Erstattung für unbeschädigte Teile klingt sehr seltsam.
 
DerNiemand schrieb:
Beachtet bitte die Schadensminderungspflicht!

Für Bagatellschäden (bis ca 700€) muss die gegnerische Versicherung weder für einen Gutachter, noch für einen Anwalt aufkommen!
Dazu gibt es genügend Gerichtsurteile.

Beim Gutachter hast Du Recht. Beim Anwalt jedoch nicht, der steht einem zu und wird bezahlt.

Quelle als Beispiel:
http://www.kfz-gutachter-liebl.de/rechte_ansprueche.htm


Ich würde mich hier auch auf nichts einlassen. Fahrerflucht, der Gutachter der Versicherung des Verursachers, die widersprüchlichen Schätzungen. Ich würde einen Anwalt nehmen.
 
Wenn du den Schaden tatsächlich reparieren lässt, ist die Schätzung vom Gutachter imho nicht so relevant, aber du hast natürlich eine Schadensminderungspflicht.

Also Versicherung anschreiben (Einwurf-Einschreiben ist immer gut), mitteilen, dass du den Schaden reparieren lassen willst, aber nur Werkstätten mit höheren Kostenvoranschlägen hast. Sie sollen dir innerhalb von 2 Wochen (Auto fährt ja noch?) Werkstätten nennen, die den Schaden zum genannten Preis reparieren. Ansonsten darauf hinweisen, dass du das Auto dort reparieren lässt und die Kosten notfalls gerichtlichen geltend machen wirst. Kannst auch schonmal darauf hinweisen, dass du der Wertverbesserung widersprichts und diese auch notfall gerichtlich eintreiben lässt.

Meine private Meinung / Halbwissen aus 3 Auffahrunfällen ...
 
DerNiemand schrieb:
Beachtet bitte die Schadensminderungspflicht!

Für Bagatellschäden (bis ca 700€) muss die gegnerische Versicherung weder für einen Gutachter, noch für einen Anwalt aufkommen!
Dazu gibt es genügend Gerichtsurteile.

Der Schädiger hat mein Auto beschädigt mit Fahrerflucht und seine Versicherung zahlt nur 2/3 von was Peugeot verlangt und ich muss auf den Rest der Kosten sitzen? Das kann nicht stimmen......
 
Die Schadensminderungspflicht betrifft auch Anwälte, hatte erst letztens Gerichtsurteile gelesen.
Bei Unfall mit Unfallflucht immer Anzeige erstatten.
Hast du eine verkehrsrechtsschutzversicherung? Du musst halt überlegen, ob es sich rentiert einen Anwalt einzuschalten wenn du ihn selbst zahlen musst
 
Hab ich was falsch verstanden?

Reparaturkosten laut Gutachten 440€ Netto + 19% Mehrwertsteuer = 523,60€ + 70€ Neuwertanteil = 592,60€
ATU hat gesagt die Reparaturkosten belaufen sich auf ca 600€, wo genau ist jetzt dein Problem?

Der Versicherung ist dir gegenüber übrigens vollkommen egal ob der Fahrer des Fahrzeuges Fahrerflucht begangen hat oder nicht, wenn dann nehmen die den Fahrer in Regress, was aber keinerlei Auswirkung auf die Leistungspflicht dir gegenüber hat.
 
ja hast du falsch verstanden 440 Netto - 70€ wegen wegen Wertverbesserung (hahaha).Also 370 Netto + 19% MwST.


Warum soll ich zu irgendeinem KFZ Mechaniker gehen denn mir die Versicherung der Schäders nennt.Entweder gehe ich zu ATU oder gleich zu Peugeot.
 
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@ DerNiemand

Nein, das gilt nicht für Anwälte. Was auch immer du gelesen hast war falsch oder du hast es falsch verstanden.

Die Möglichkeit, einen Fachanwalt aufzusuchen wird schon daraus begründet, dass ein Laie gegenüber einer Versicherung stets unterlegen ist, da diese das Schadensminderung als Kerngeschäft betreibt.

@ cameleon2013

Bei einem Schaden mit 100% Anteil des Gegners würde zumindest ich stets zu einer Vertragswerkstatt gehen.
 
Na dann, immer her mit einem solchen Urteil, bei dem einem Geschädigten Laien die Anwaltskosten bei einem Haftpflichtschaden auferlegt wurden.

Ich würde hier in diesem Fall definitiv zum Anwalt gehen. Der wird dann auch sagen können, ob ein Gang zur Polizei richtig ist oder nicht. Mir wären hier einfach zu viele Fragen offen. Ist bei dir ja scheinbar auch so. Der beste Ratgeber für Dich ist wohl ein Anwalt.

Als mir jemand rückwärts ins Auto gefahren ist, bin ich auch zum Anwalt und hab den alles weitere erledigen lassen. Auch hier war die Schuldfrage klar. Aber da es mein erster Unfall war und ich keine Ahnung hatte, war das der Beste weg.
 
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Kannst du natürlich machen. Die Frage ist ob die Versicherung dann deine Kosten übernimmt, wenn du sie einreichst oder ob du das per Klage machen musst.

Soweit ich weiß musst du jetzt auch nicht ne Hinterhofschrauberrei 200 km entfernt nehmen, sondern kannst auf ein Meisterwerkstatt o.ä. in der Nähe bestehen. Aber (ums mal auf die Spitze zu treiben) durch die Schadensminderungspflicht muss die Versicherung deine Kosten nicht ersetzen, wenn du deinen Peugeot in der Porschewerkstatt reparierst.

Geringe Reperaturkosten anzusetzen ist durchaus eine Standardtaktik der Versicherer. Lass sie doch erstmal eine Werkstatt finden / nennen, die den Wagen zu diesen Konditionen repariert.
 
Wookie81 schrieb:
Lass sie doch erstmal eine Werkstatt finden / nennen, die den Wagen zu diesen Konditionen repariert.

Und nicht nur reparieren, sondern gleichwertig wie eine Vertragswerkstatt, Nachweis hat die gegnerische Versicherung zu erbringen.
 
Wie kommt ihr bitte drauf, dass die gegnerische Versicherung ein Recht hat die Werkstatt zu beistimmen?

Werkstattbindung schließt man in der eigenen Versicherung ab, aber ich hab noch nie gehört, dass die Gegnerversicherung mir sagt wo ich hin muss. Natürlich darf ich nicht irgendwelchen Quatsch treiben, aber ob ich zum Fachhändler oder zu einer freien Werkstatt gehe, entscheidet nicht die Versicherung.
Natürlich darf ich nur den Unfallschaden instand setzen lassen und nicht gleich noch einen Ölwechsel mit ansetzen.
 
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Ich habe nie gesagt dass die Versicherung die Werkstatt bestimmen darf. Ich habe nur einen sehr praktischen Ansatz gezeigt, wie man mti dem Problem umgeht, dass die Versicherung zu wenig bezahlen will. Kann sie keine Werkstatt nennen, setzt man seine eigenen Ansprüche viel leichter durch. Hat sie eine Werkstatt und die eigene ist nur ein paar Prozent teurer, dann sollte man das auch durchbekommen. Nur ist die eigene Werkstatt viel teurer als eine Vertragswerkstatt hat die Versicherung nun mal irgendwie recht.

Ach ja: Wenn es wirklich kein Untergrenze für "Anwalt nehmen" gibt, dann würde ich das machen ... der Anwalt kann dann gleich noch ein paar weitere Pauschalen und seine Gebühren geltenden machen und die Versicherungen sagen sehr schnell die Kostenübernahme zu.
 
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