Vertrag nach 1 Tag kündigen möglich?

Cyda

Lieutenant
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Hallo, meine Mutter hatte für mich heute einen Handy Vertrag abgeschlossen (am Telefon) bei dem großen T. Ich hatte sie darum gebeten das für mich zu machen und nun hatte ich erfahren, dass der Nachfolger von meinem bestellten handy demnächst erscheint. :freak:

Ist es noch möglich den Vertrag zu kündigen? Meinte Mutter hatte heute bestellt.
 
Kündigen kannst du, aber ob sie den Vertrag damit dann auch sofort auslaufen lassen, steht auf einem anderen Blatt. Vielleicht lassen sie dich aus Kulanz wieder raus, wenn du schnell genug bist und noch keine Pakete raus sind.....
 
Du hast 2 Wochen Zeit den Vertrag zu wiederrufen. Zumindest wurde mir das bei Vodafone berichtet. Ließ doch mal online die Vertragsbedingungen nach.
 
2 Wochen nach Vertragsabschluss (gilt das Telefonat überhaupt?) oder nach dem das Paket angenommen wurde?
 
Hier sollte das Fernabsatzgesetz gelten, d.h. 14 Tage Widerrufsrecht.
 
solange du nichts unterschrieben hast (oder deine mutter) kann jede absprache rückgängig gemacht werden (außer im baugewerbe). anrufen und sagen du willst nicht mehr. stellen die sich stur, machst du das auch. kommen irgendwelche geräte bei dir zu hause an, nicht annehmen. falls es doch jemand annimmt, kommst du aus der sache so lange raus, bis du das paket öffnest. die werden sich schon bei zeiten melden und wollen dein bestes (geld). dann erklärst du abermals, das kein vertrag existiert, und falls sie ihre ware wieder haben wollen, können sie die gerne abholen.
 
Telefonische Bestellung = 14 Tage Widerrufsrecht.

Online Bestellung = 4 Wochen Widerrufsrecht.

Fachhandel Bestellung = keine Widerrufsrecht!!!
 
@MKNB: Seit wann gilt bei Online-Bestellung das 4-wöchtige Widerrufsrecht?

Im Übrigen sei erwähnt, dass es durchaus auch Ausnahmen geben kann, aber bei einem Handy-Tarif sollten diese nicht gelten... (Beispiel: Bestellung eines DSL-Anschlusses mit Angaben 'schnellstmöglich' => kein Widerrufsrecht).

@habichtfreak: Die Argumentation mit dem Unterschreiben ist aber nicht dein Ernst, oder?
 
1668mib schrieb:
@habichtfreak: Die Argumentation mit dem Unterschreiben ist aber nicht dein Ernst, oder?

zeig mir das gesetz (oder ein gerichtsurteil) das belegt das absprachen, oder auf "zuruf" vor dem gesetz seine gültigkeit hat und ich lasse mich eines besseren belehren.

dann könnte ja jeder behaupten man hätte ware bei ihm geordert und müsste es bezahlen.
 
Habichtfreak: genau deshalb gibt es das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.

Weil, und jetzt kommts, auch per Telefon oder per "Zuruf" eingegangene zweiseitige Rechtsgeschäfte gültig sind. Nachzulesen §312b BGB, der Teil mit Vertragsabschluss ohne körperliche Anwesenheit (Telefon) findet in Punkt 2 besondere Erwähnung.

Generell gilt Formfreiheit für Vertragsabschlüsse, also eine schriftform oder akustische Aufzeichnung oder was auch immer ist nicht notwendig; es gibt allerdings ein paar Ausnahmen bei bestimmten Rechtsgeschäften. Weiterhin sei zu erwähnen dass die überwiegende Mehrzahl aller Verträge mündlich oder gar wortlos eingegangen wird und trotzdem vor Gericht bestand haben.
 
habichtfreak schrieb:
solange du nichts unterschrieben hast (oder deine mutter) kann jede absprache rückgängig gemacht werden.

Das stimmt so nicht ganz.
Man kann Verträge (sogar Arbeitsverträge) auch mündlich oder durch konkludentes Verhalten abschließen. (Gegenseitig annicken, hand geben)
 
Cool danke, da bin bin ich ja schon mal beruhigt. :o
Wisst ihr vielleicht auch ob die Telekom eine extra Hotline für Kündigungen hat oder geht das über die normale Service Hotline? Eine Stornierungshotline finde ich weder auf der Website und auch nicht über Google.
 
Ich würde bei der normalen Hotline anrufen - die werden dich schon notfalls weiterverbinden. Vermutlich wirst du den Widerruf (nicht Kündigung!) in Schriftform einreichen müssen...

@habichtfreak: Man kann vieles behaupten, aber wenn der andere eben was anderes behauptet dann kümmern sich die Juristen darum - und wenn man dann nicht den Ansatz eines "Beweises" hat, dann wird man echt nicht weit kommen...
Aber es ist durchaus ein Problem, dass man Verträge bereits mit relativ wenig bekannten Daten online abschließen kann... der neue Personalausweis sollte da ja ein wenig Abhilfe schaffen, mal sehen wie sich die Sache entwickelt.
 
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