NeX
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Jan. 2002
- Beiträge
- 458
Ok, ich will zuerst mal meine situation schildern.
Ich bin mitgleid unserer SV und nun wurde uns von einem Fall an unserer Schule berichtet, bei dem zwei schülern ein verweis ausgesprochen wurde wegen mobbings.
Das ganze kam so:
Eine schülerin (klassenstufe 9) hat die schule gewechselt und als grund des wechsels hat sie mobbing angegeben. Sie hat auch die namen von 2 schülern ihrer alten klasse angegeben, die sie gmobbt haben sollen. Also kam der klassenleiter während des unterrichts in seine klasse und holte erst den einen schüler dann die schülerin getrennt aus dem unterricht und es lief 2mal die selbe aktion ab.
Er brache sie (getrennt von einander) zur rektorin. dort müssen sowohl der klassenleiter als auch die rektorin auf sie eingeredet haben und ihnen mit allem möglich gedroht haben. beide kamen weinend wieder aus dem büro und hatten einen verweis erteilt bekommen. die rektori meinte sie hätte "beweise" dafür, das die beiden schuld daran waren, das diese schülerin die schule gewechselt hat. Doch laut aussage von klassenkameraden wurde dieses mädchen zwar gemobbt, aber nicht explizit von diesen beiden schüler. im gegenteil das männlich "opfer" unsrer rektorin wäre sogar kaum daran beteiligt gewesen.
Die Frage ist nun, was kann die SV dagegen tun bzw. können wir etwas tun?
Irgendwie scheinen unsere verbindungslehrer nicht sonderlich heiß darauf zu sein, sich mit diesem thema zu befassen....
Kennt irgendjemand einen guten link zu einer sammlung der Rheinland-Pfälzischen Schulrechts, wo ich etwas darüber nachlesen könnte?
Danke im Voraus.
MfG NeX
Ich bin mitgleid unserer SV und nun wurde uns von einem Fall an unserer Schule berichtet, bei dem zwei schülern ein verweis ausgesprochen wurde wegen mobbings.
Das ganze kam so:
Eine schülerin (klassenstufe 9) hat die schule gewechselt und als grund des wechsels hat sie mobbing angegeben. Sie hat auch die namen von 2 schülern ihrer alten klasse angegeben, die sie gmobbt haben sollen. Also kam der klassenleiter während des unterrichts in seine klasse und holte erst den einen schüler dann die schülerin getrennt aus dem unterricht und es lief 2mal die selbe aktion ab.
Er brache sie (getrennt von einander) zur rektorin. dort müssen sowohl der klassenleiter als auch die rektorin auf sie eingeredet haben und ihnen mit allem möglich gedroht haben. beide kamen weinend wieder aus dem büro und hatten einen verweis erteilt bekommen. die rektori meinte sie hätte "beweise" dafür, das die beiden schuld daran waren, das diese schülerin die schule gewechselt hat. Doch laut aussage von klassenkameraden wurde dieses mädchen zwar gemobbt, aber nicht explizit von diesen beiden schüler. im gegenteil das männlich "opfer" unsrer rektorin wäre sogar kaum daran beteiligt gewesen.
Die Frage ist nun, was kann die SV dagegen tun bzw. können wir etwas tun?
Irgendwie scheinen unsere verbindungslehrer nicht sonderlich heiß darauf zu sein, sich mit diesem thema zu befassen....
Kennt irgendjemand einen guten link zu einer sammlung der Rheinland-Pfälzischen Schulrechts, wo ich etwas darüber nachlesen könnte?
Danke im Voraus.
MfG NeX