@Mustis in einem Rechtsstaat heiligt der Zweck aber nicht die Mittel. Wer solche Grundsätze verletzt, dem würde ich auch viel eher eine mangelhafte Vorbildfunktion unterstellen, als jemanden, der die Sache mit "waren nur 2 Eur - Kinderstreich - nicht so schlimm" abtut.
Je nach Auslastung der lokalen Polizei, würde dies wohl recht wahrscheinlich nicht verfolgt werden. Der Schadenswert und die Qualität der Tat sind dafür schlicht zu gering. Insbesondere, wenn die Kinder zu jung sind - nicht strafmündig - liegt auch bei denen gar kein Delikt vor. Höchstens Dinge wie Verletzung der Aufsichtspflicht bei den Eltern.
Auf jeden Fall aber legitimiert die geringe Wahrscheinlichkeit auf Konsequenzen für die fraglichen Kindern nicht dazu, selbst Gesetzesübertretungen zu tätigen. Und Selbstjustiz ist im Übrigen nicht nur die konkrete Äußerung von Vergeltungswünschen, sondern jedwede Art von Unterwanderung des Monopols auf vollziehende Gewalt und Rechtssprechung/-durchsetzung seitens des Staates. Dazu gehört ebenfalls die Ermittlung und Feststellung von Personendaten.
Auf Privatgrundstücken, bei Läden im Übrigen auch nur mit entsprechenden Hinweisschildern, darf man zwar Filmen, aber nicht nur seit DSGVO dürfen solche Aufnahmen
nicht öffentlich gemacht werden, wenn die Aufnahmen eine Identifizierung der Personen ermöglichen. Da spielt das Alter auch keine Rolle, auch Erwachsene dürfte man nicht öffentlich persönlich identifizierbar auf Überwachungsaufnahmen zeigen.