Videoüberwachnung in der Umkleide vom Schwimmbad normal?

King_Rollo

Commander
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Feb. 2006
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Hallo.

Am Sonntag war ich mal wieder im Schwimmbad. Es handelt sich dabei um ein großes Freizeitbad mit mehreren Becken, Rutschen, Saunabereich usw.. Doch als ich am Ende vor meinem Schrank stand und mich abtrocknen und anziehen wollte, war ich entsetzt: denn ich entdeckte lauter Kameras an der Decke des Umkleidebereiches! Zwar gibt es seperate Kabinen, in denen man sich umgestört umziehen kann, aber viele Badegäste ziehen sich direkt vor Ihren Schränken um. Und im Grunde stören mich jetzt nicht einmal direkt die Kameras, sondern die Tatsache, dass man nirgendwo darauf hingewiesen wird! Das kann doch nicht sein, oder? Auf Nachfrage beim Personal teilte man mir unbeeindruckt mit, dass die Videoüberwachung normal sei und ich ja in eine Kabine gehen könnte, wenn ich mich schämen würde. Eine abslute Frechheit!

Also noch mal die entscheidende Frage: ist es rechtens, dass man nirgendwo auf die Videoüberwachung hingewiesen wird? Und was könnte man jetzt im Ernstfall dagegen tun?
 
und nach §7 in dem über mir stehenden Link kannst du im "ernstfall" nur etwas machen, wenn dir dadurch ein Schaden laut Gesetz entsteht. (z.B. wenn diese Aufnahmen der öffentlichkeit in irgendeiner Weise zugänglich gemacht werden)
 
So, liebe Diskussionsrunde, der Schwimmbad-Manager hat sich zu Wort gemeldt, nachdem ich mich schriftlich beschwert hatte:

Sehr geehrter xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail und den darin geäußerten Anmerkungen bzw. der
dargelegten Kritik, auf welche ich wie folgt Stellung beziehen möchte.
Vorab freue ich mich, dass Sie gern und auch zufrieden regelmäßig unser Gast
sind.
Zur Ihrem Vorwurf, dass unsere Umkleiden unrechtmäßig mit Videoüberwachung
ausgestattet sind, möchte ich entgegen halten, dass diese Tatsache bzw.
deren Dasein durchaus dem Gast mitgeteilt wird. In unserer Bade- und
Saunaordnung, welche im Foyer aushängt, finden Sie im Datenschutzpararaphen
den entsprechenden Hinweis. Ungeachtet dessen möchte ich Sie auch darüber
informieren, dass die dort aufgezeichneten Bilder ms-Frequenzen sind, die
das normale Auge nicht erfassen kann. Sie benötigen zur "klaren" Darstellung
ein Spezialdecoder. Diese Frequenzen zeichnen nur wenige Sekunden auf, die
nicht ausreichend sind, um anschließend längere Abläufe betrachten zu
können. Die vorhandenen Kameras wechseln sich also ständig ab; somit völlig
ungeeignet, um in das Intimleben eines Gastes oder andere Details
einzudringen.
Ich möchte auch gern darauf verweisen, dass wir mit diesem Hilfsmittel
bereits eine Vielzahl von Strafdelikten aufklären konnten oder der
zuständigen Polizeidienststelle Beweismaterial zur Verfügung stellen
konnten. Ungeachtet dessen gebe ich Ihnen aber Recht, dass die Reaktion
unserer Mitarbeiterinnen unsachlich war, wofür ich an dieser Stelle um
Entschuldigung bitten möchte.

Ich möchte Sie somit abschließend darum bitten, die Video-Überwachung nicht
als belustigende Schikane zu sehen, sondern als Beweismittel für den Fall
der Fälle, welcher auch für Sie im ärgsten Fall zutreffend sein könnte, ohne
dieses nun prophezeien zu wollen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen ...


Es scheint also so zu sein, dass die Videoüberwachung durchaus "normal" geworden ist und nicht mehr durch Hinweisschilder gekennzeichnet werden muss. :(
 
Naja der Kerl hat gar nicht mal so unrecht.
Es muss kein auffälliges Schild vorhanden sein.
Solange es irgendwo niedergeschrieben ist (welcher Text für Gäste zugänglich ist) ist es erlaubt und vollkommen gerechtfertigt.
 
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