Vobis ist kein umtausch König

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Nigigo

Gast
Hallo,

ich muss es einfach mal los werden.
So ging der ganze ärger los:

Am 31.05.07 habe ich mir wegen günsitger Ram Preise mit ein Kingston 2GB Kit bei Vobis bestell.So weit so gut, schön schneller Versand alles bezahlt wunderbar.Leider hatte ich zu dem Zeitpunkt noch kein Mainboard und keine CPU so das ich den Ram nicht gleich testen konnte.2 Wochen später hatte ich endlich meine ganze Hardware zusammen.Alles schön zusammen gebaut und dann kamm das "wunder" der PC stütze immer wieder ab und startete neu.Ich war im ersten moment ratlos,dann habe ich aber je ein Ram Riegel aus den Pc genommen und siehe da der Fehler ist weg.Also ganz klar ein Riegel ist defekt.Im selben moment war ich schon on in der Vobis Hotline.Dort wurde alles abgeklärt mit Geld zurück usw. 1 Wochen habe ich gewartet mhh ich noch mal angerufen,plötzlich werde ich drüber informiert das die Vobis Mitarbeiterin den RMA schein garnicht weiter gegeben hat..
Also wurde mir versichert in den nächsten tagen ist der da.Ich warte wieder eine Woche ruf wieder an.Plötzlich heißt es der ist noch garnicht gedruckt, mir wird wieder einmal versichert in den nächsten tagen ist der da.Diesmal warte ich eine Woche.Wieder anrufen... plötzlich heißt es der ist schon längst unterwegs gut alles wunderbar .... DENKSTE ! Heute 1 Woche später habe ich wieder angerufen,und jaaaa wie immer der schein ist noch nicht gedrückt er kümmert sich drum.Mir wurde heut versichert das der in den nächsten 3-5 Tage da ist.Ich muss sagen ich bin fertisch.Was soll ich machen ? ich habe meine 70€ schon fast abgeschrieben.
 
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Realistische Frist stellen ansonsten Rücktritt vom Kaufvertrag --> Mit dem Anwalt drohen
soll Wunder bewirken ;-)

Als geächteter NorskIT Kunde, kennt man sich mit sowas aus :)
Aus Fehlern lernt man aber, "Geiz ist Geil" is halt nich immer das beste
 
Zuletzt bearbeitet:
Rücktritt vom Kaufvertrag ?! wie soll ich das verstehen ? Bezahlt ist es schon ich würde es sofort zurück schicken und die kohle wieder bekommen wollen ... Ich dachte eignetlich das Vobis ein vernünftiger laden ist... das war meine erste und letzte bestellung da ...
 
So etwas ist natürlich ärgerlich, ich würde noch biss Montag warten und dann die oben genannten Schritte einleiten.
Ich habe am 5.6.07 meine G15 zu Atelco gebracht und da tut sich auch nix, ich habe das Gefühl das es mit den Retouren immer länger dauert bis die bearbeitet werden:mad:
 
Wie schon gesagt ...
1. Frist setzen ( realistisch = 1,5 -2 Wochen )
2. Drohen mit dem Anwalt anzurücken.

Das ganze aber per Mail oder noch besser Fax, damit du was in der Hand hast!
 
Innerhalb der Garantiezeit hast du das recht vom Kaufvertrag zurückzutreten und somit dein Geld von Vobis einzufordern, wenn Ware nicht beschädigt Gebrauchsspuren aufweist und so weiter. Natürlich wird dann eine Nutzungdauer angerechnet, aber in deinem Fall is das ja ein Mangel am Gerät, daher muss Vobis hier austauschen oder Geld zurück, fertig. Ich würd auf Geld zurück bestehen und woanders kaufen. Solche Firme dürfen an einem nicht noch verdienen für solch einen Service. Kommt drauf an wie das genau bei denen in den AGBs steht, vielleicht ham die nen Eintrag der das "Geld-zurück-verhindert".
Große Chancen musste dir aber keine einräumen (für Geld zurück). Bei NorskIT z.B. steht in den AGB's, dass wenn kein zufriedener Lösungsweg für beide Seite gefunden wird, der Kunde das Recht hat vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Wie gesagt, setz ne Frist und droh mit dem Anwalt, machs telefonisch. Mails "können" gerne mal überlesen werden. Bzw. mach ne Mail mit Empfangsbestätigung
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (...)
Telefonisch ist noch schlechter, würde in dem Fall ehr auf ein Fax setzen!
Das kommt immer an ;)
 
Ihr macht mir ja echt hoffnung ... ich glaube rund 30 Km weiter hat Vobis auch einen laden aber bringt mir das was wenn ich den da hin bringe ,ich das ganze aber online bestellt habe ?Ich rufe da jetzt einfach nochmal an vieleicht sagen die mir jetzt wieder was anderes ... ich berichte gleich !
EDIT---------------------
ACHTUNG ACHTUNG ^^

ES hat sich erledigt ! Der Postbote hats versaut ! Der kamm bei uns vorbei hatte aber keine post für uns .. so jetzt kamm der gerade wieder zurück und siehe da der RMA SCHEIN IST DA ;) DANKE UND ZUGLEICH SORRY VOBIS !!!!

Also ihr könnte den Fred zu machen ;)

Gruß
 
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Drachton schrieb:
Innerhalb der Garantiezeit hast du das recht vom Kaufvertrag zurückzutreten und somit dein Geld von Vobis einzufordern,


Machst du dir deine Gesetze selber oder wie kommst du auf diesen Stuss?
Vom Kaufvertrag zuruecktreten geht SO einfach nicht.
 
nee, habs darunter ja erläutert, bitte alles zitieren oder gar nichts... das zurücktreten vom Kaufvertrag geht auch nur, wenn ein Problem in der Garantiezeit vorliegt, dass für beide Seiten nicht gerecht gelöst wird/werden kann. Den vollen Kaufpreis gibts auch nicht zurück, sondern mit Abzüge von Nutzungsdauer, Gebrauchsspuren usw.

Beispiel wäre hier:
RAM defekt nach 3Wochen --> Vobis meldet sich net, nach 5Anrufen, Frist setzen mit Mahnung "Zurücktreten vom Kaufvertrag", Vobis meldet sich nicht, Frist verstrichen --> Geld einfordern, mit Anwalt drogen --> Anwalt einschalten
Da ja aber alles glatt gelaufen is ;) unwichtig
 
Zuletzt bearbeitet:
Drachton, leider ist das immer noch Unsinn, den Du da schreibst (bitte das Wort Unsinn nicht persönlich nehmen, ist einfach so).

1. Garantie =/ Gewährleistung
2. Zurücktreten vom Kaufvertrag kann man erst, nachdem der Vertragspartner genau zweimal die Möglichkeit zur Nacherfüllung hatte.
3. Ist die Kaufsache nach Punkt 2 immer noch nicht mangelfrei, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Aber eben auch erst dann.
4. Nur um es nochmal zu betonen: Das Ganze hat mit der Garantie überhaupt nichts am Hut (Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers), sondern ausschließlich mit der Gewährleistung (die eine gesetzliche Verpflichtung des (gewerblichen) Verkäufers ist).
 
ja aber die Nachbesserungen müssen von beiden Seiten akzeptiert werden. Wie würdest du an die Sache rangehen, wenn sich ein Verkäufer bei solch einer Sache nicht meldet. Nichts?
 
Eine Nachfrist setzen. Schriftlich und am Besten per Einschreiben.

Trotzdem ergibt sich aus einer (vermutlich vorübergehenden) Nichtreaktion des Verkäufers kein direktes Rücktrittsrecht.
 
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