VOIP-Anbieter verlangt Ausweis-Kopie, Freischaltung erst nach Ablauf Widerrufsfrist

hänsn1523

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Hallo,

habe einen VOIP-Tarif bei Avego bestellt.
Dieser schreibt nun in der Bestellbestätigung, dass ich eine Kopie (Vorder-/Rückseite) des Personalausweises zusenden soll.

Außerdem werde die Nummer bzw. der Zugang erst nach Ablauf der Widerrufsfrist freigeschaltet. (Das Widerrufsrecht soll doch normalerweise ermöglichen, das Produkt zu testen und ggf. die Vertragserklärung zu widerrufen, oder? - Hier ist ja kein Test möglich.)

Ist dieses Vorgehen in Ordnung oder sogar üblich bei solchen Geschichten?
 
Wann beginnt denn die Widerrufsfrist? Normalerweise ja erst mit Zusendung des Produkts.
 
Ist leider normal.

Seit Kurzem schreibt ein neues Gesetz vor, dass bei Beantragung einer Ortgebundenen Vorwahl (089, 040, etc), der Kunde seine Identitaet nachweisen muss.

Bei meinem Anbieter bekam ich zunaechst eine 032-Vorwahl, die ich testen konnte (Anrufe auf diese Nummer sind jedoch nicht innerhalb einer Deutschland-Flat kostenlos). Ich wollte auch erstmal ueberpruefen, ob bei mir alles funktioniert.

Erst danach habe ich eine "richtige" Nummer aus mit meiner Ortsvorwahl beantragt und musste ebenfalls eine Ausweiskopie per E-Mail schicken.

Beides war aber kostenlos. Erst danach habe ich mein Kundenkonto aufgeladen.
 
Ja, ist leider normal. Die Freischaltung ist ja für den Internetprovider mit Kostenverbunden, da kann ich die Anbieter schon verstehen das die sich Absichern. Es gibt auch Verträge mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, da zahlst du aber in der Regel die Anschlussgebühren von 50€, kannst aber gelich wieder Kündigen...
 
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