Vom Tod eines Menschen erfahren - wie?

pizza4ever

Lt. Commander
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Apr. 2009
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1.722
Hallo,

eine (sicherlich makabere) Frage:
Ist es möglich, vom Todesfall eines Menschen zu erfahren?
Hintergrund ist: Mit einem Familienteil habe ich nichts zu tun, ein anderer schuldet mit Geld (Unterhaltszahlungen während des Studium).

Der Geldbetrag ist zZ nicht eintreibbar.
Nun nehme ich an, dass derjenige Alleinerbe der andere Person ist, d.h. ich würde dann gerne davon erfahren, wenn das Erbe fällig wird um ans Geld zu kommen.

Meine Befürchtung ist aber, dass ich davon nichts erfahren würde und das Geld zeitnah weg sein würde...

Wie kann cih das vermeiden?
 
Hast du den einen Titel? Falls ja - schick den Gerichtsvollzieher vorbei. Der wird schon rausfinden, ob
etwas zu holen ist.

Falls nein - sicher, dass die Forderung noch nicht verjährt ist?
 
Ja habe ich...

Unterhaltsschulden verjähren AFAIK nicht...

"Wird dagegen der Schuldner zur Zahlung aufgelaufener Rückstände in einer Summe verurteilt, so verjährt eine solche Schuld aus einem rechtskräftigen Urteil in dreißig Jahren."
 
Das Zitat benennt verurteilte Schuldner, und keine Unterhaltsschulden an sich.

Schonmal einen Brief geschickt, um zu sehen wer antwortet?
Und du musst dich schon im Todesfall an die Erben richten. Mit dem "fälligen" Erbe hast du als Nichterbe nichts zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gabs da nicht eine stelle an der man sowas anmelden konnte, wenn eine Person stirbt wird doch nicht automatisch das Erbe ausgezahlt, sondern auch erstmal geschaut ob es noch andere nächste Verwandte etc gibt.
.
 
Pandora schrieb:
Gabs da nicht eine stelle an der man sowas anmelden konnte, wenn eine Person stirbt wird doch nicht automatisch das Erbe ausgezahlt, sondern auch erstmal geschaut ob es noch andere nächste Verwandte etc gibt.
.

sowas wüde mich interessieren...
 
Die Erben werden per Gesetz vom Nachlassgericht ermittelt und benachrichtigt.
( § 1960 BGB )

Also WENN jemand aus Deiner Familie gestorben ist und Du zu den Nachlassberechtigten gehörst, wirst Du informiert.

Anderenfalls geht es Dich auch nichts an.
 
Es muss nicht sein, das ein Nachlassgericht über das Erbe waltet. Im einfachen Sterbefall gibt es die Kinder, die gemeinsam den Sparstrumpf leeren und gerecht teilen. Man wird darüber nicht zwangsweise informiert.

Und erst recht kein Nichterbe. Thema verfehlt.

Ob man als Fremder über das Standesamt oder Einwohnermeldeamt informiert werden darf entzieht sich meiner Kenntnis. Da muss man glaub ich auch wissen wo der jemand gestorben ist.

Warum du also keinen einfachen Brief an den Schuldner schreibst wundert mich..
 
Zhalom schrieb:
Warum du also keinen einfachen Brief an den Schuldner schreibst wundert mich..

Weil das ganze eh schon beim Anwalt war. Ist übrigens innerhalb der Familie, da ich aber wohl eher nicht erbberechtigt bin würde ich von dem Tod auch (bewusst) nichts erfahren...

übrigens finde ich den Kommentar "sonst geht es dich auch nichts an" recht süß. Man darf ja nicht vergessen, dass ich wohl der einzige neben den Erben bin die ein rechtmäßiges Interesse an einem größeren Zahlungseingang haben^^ Und selbst als Nichterbe wäre vom Erfahren des Todesfalles ja als Enkel wohl ein legitimes Interesse... Aber es schient ja nicht zu gehen
 
Zuletzt bearbeitet:
Da du einen Titel hast, kannst du doch den Gerichtsvollzieher vorbeischicken, sobald du
den Verdacht hast, dass der Schuldnerzu Geld gekommen ist.

In der Gemeinde, in der aufgewachsen bin, gabs wöchentlich ein Mitteilungsblättchen, in dem u.a.
auch die Toten aufgezählt worden sind. Vielleicht gibt es das bei euch auch und kann dir weiterhelfen.
 
Es liegen ca. 600km zwischen der Person und mir.

Und WENN ich das erfahre mache ich das natürlich SOFORT.

Ich befürchte aber, dass ich nichts davon erfahren würde...
 
Kannst ja mal beim für den Ort zuständigen Nachlassgericht anrufen und die fragen was man da machen kann, aber wie kann einem der Großvater Unterhalt schulden ?
.
 
pizza4ever schrieb:
Und selbst als Nichterbe wäre vom Erfahren des Todesfalles ja als Enkel wohl ein legitimes Interesse...
Ok könnte auch die Großmutter sein, dazu hast du im ersten Post geschrieben das es Unterhaltsschulden sind.
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jo, aber die schuldet mir natürlich kein Geld.
Geld schuldet mir der elternlicher Teil, der wiederrum vermutlich allerinerbe ist...
 
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