Voraussichtlich ALG 1 und 2 trotz Selbständigkeit

nedim89

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Hallo,

nicht falsch verstehen, ich gehe vom Schlimmsten aus... habe mich bei mehreren Stellen seit letzten Monat den 22. beworben, doch bis jetzt keine positiven Antworten. Und wenn ich bis zum Ersten nächsten Monats nichts bekomme, dann beziehe ich ALG 1 und evtl. ALG 2

War neun Monate in einem Unternehmen tätig und bin zum Monatsende gekündigt worden. Während dieser Zeit habe ich ein Audi A3 im Wert von 21.400 EUR geleased (Anzahlung 8.000 EUR, monatlich 150 EUR, Schlussrate 10.000). Muss ich den irgendwie abgeben oder ähnliches?

ALG 1 bekomm ich auf jeden Fall, weil ich nach meiner Ausbildung (welche drei Jahre angedauert hat) noch 311 Tage Anspruch habe (430 EUR Netto).
ALG 2 (Hartz 4) soll ich gemäß einer Berechnung im Internet angeblich 380 EUR erhalten (wohne noch bei Hotel Mama).

Würde praktisch Staatsleistungen von 810 EUR erhalten inklusive max. 160 EUR die ich bei einer Nebentägkeit (den hab ich schon) dazu verdienen kann, also gesamt 970 EUR.

Ich hoffe, dass ich bei meiner Berechnung richtig liege, habe aber ein mulmiges Gefühl, dass ich dadurch auch viele Nachteile habe. Gibt es den jedwede Nachteile, auch wenn man Anstrengungen zeigt (Schreiben von Bewerbungen, Teilnahme an Vorstellungsgesprächen und ordnungsgemäße Ausübung der Nebentätigkeit)?

Das nächste Problem ist, auf mich sind zwei Gewerbe angemeldet, wobei das eine so gut wie ruht (da keine Investitionsmittel bzw. Kapital) und das andere wird durch meinen Vater geführt (hab ich den schon erklärt).

MfG und Danke für alle Antworten.
 
Zuletzt bearbeitet:
geht das überhaupt? "gewerbetreibender" sein und gleichzeitig arbeitslos gemeldet ?! ...
 
Danke für deine Antwort.

Klar, als gewerbetreibender hat man noch lange nicht seinen finanziellen Erwerb gesichert, vor allem die ersten Jahre sowieso nicht (schließlich hat man fast nur Investitionen anfangs) und wenns schief läuft die Jahre danach auch. Man darf nur nicht über 15 Stunden in der Selbständigkeit kommen, da man sonst nicht mehr frei für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann und somit kein Recht auf ALG 1 hat.

Naja ich hab mich jetzt einigermaßen über zahlreiche Seiten (mit Gerichtsbeschlüssen) eingelesen und gemäß diesen kann man maximal einen Wagen mit einem Zeitwert von 7.500 EUR besitzen (Name im KFZ-Schein). So muss ich das mit Hartz 4 sein lassen und ausschließlich ALG 1 beantragen (430 EUR/Monat) und kann 160 EUR/Monat im Rahmen eines Nebenjobs dazu verdienen - Immerhin 590 EUR im Monat.

Dann muss ich mich nicht mit den ganzen Hartz 4-Pflichten rumkämpfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
les dir mal das rort geschriebene durch... und übrigens bewerbe ich mich weiterhin
 
Würde praktisch Staatsleistungen von 810 EUR erhalten inklusive max. 160 EUR die ich bei einer Nebentägkeit (den hab ich schon) dazu verdienen kann, also gesamt 970 EUR.
Das ALG 1 wird auf das ALG 2 angerechnet. Das kannst du nicht einfach zusammen rechnen.

Solange du noch im Hotel Mama wohnst ist das Gesamteinkommen des Haushalts (Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft) ebenfalls zu berücksichtigen.
 
@ nedim89 : Ich würde dir raten das Auto abzustoßen, solange sich der Wertverlust noch in Grenzen hält.
Monatlich 150€ nur für das Abbezahlen eines Autos hinzulegen ist bei so wenig Einkommen einfach nicht möglich. (selbst mit deinen 590€ durch ALG 1 + Nebenerwerb)

Das Auto wird dir immer ein Klotz am Bein sein und deine Verbindlichkeiten werden sehr schnell, sehr drückend.
 
denke ich auch! Lasse bloß mal was am Auto sein! Dann hauen selbst kleine Reparaturen ordentlich rein.
 
Gleichzeitig wird das Einkommen deiner Eltern mit einberechnet (da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet), möchtest du wirklich, dass deine Eltern dafür aufkommen müssen, dass du dein Auto nicht abgeben möchtest ?!
Bei aller Liebe zum Auto, irgendwann ist auch die Grenze erreicht und man muss selbst für seinen eigenen Mist einstehen.
 
ohmsl schrieb:
D
Solange du noch im Hotel Mama wohnst ist das Gesamteinkommen des Haushalts (Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft) ebenfalls zu berücksichtigen.

Das mit der Haushaltsgemeinschaft muss erst nachgewiesen werden, bei Mutti wohnen mit Hartz ist nicht per se eine Haushaltsgemeinschaft. Aber unter 25 Jahre gibts eh kein Hartz, es sei denn, die Eltern sind zu arm.
 
Die Haushaltsgemeinschaft wird schneller nachgewiesen, als man gucken kann !
Wozu gibts sonst den Ermittlungsdienst ?

Faustregel zur Haushaltsgemeinschaft, wenn alle Sachen doppelt vorhanden sind (2 Butterdosen etc.), dann nicht, ansonsten auf jeden Fall.

Es muss erkennbar getrennt gehaushaltet werden.
 
Danke für alle antworten.

Was ist, wenn ich mein auto außerhalb der hausgemeinschaft verschenke? Bspw. meinem onkel? Kann ich dann ganz normal hartz 4 beantragen, ohne mein auto verkaufen zu müssen?

Mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
meine gesehen zu haben das selbst solche Geschichten zurückfordert werden müssen. Ebenso wie geldgeschenke.
 
Wie denn, wenn ich erst zum 31. diesen monats gekündigt werde und es morgen verschenke sowie am 1. nächsten monat den hartz 4 antrag stelle?

Mfg
 
spielt keine rolle da es rückwirkend zurückgefordert werden kann. Die ganze Rechtslage kann aber heutzutage auch wieder ganz anders sein! Interessante Artikel stehen ab und zu in der Zeitschrift GuterRat drin.
 
Der Staat ist ja auch nicht so dumm, wie man sich das immer so vorstellen mag :D

Wahrscheinlich rechnen die vorher, also sprich Zeitraum zwischen Hartz 4-Antragsstellung minus ein Jahr.
 
Natürlich merken die das !
Obwohl ich noch mitten im dualen Studium hänge (und danach genau solche Sachen bearbeite), wird sowas niemals außer Acht gelassen.

Und ganz ehrlich, wenn man mit 23 meint, sich ein über 20.000€ teures Auto "auf Pump" kaufen zu müssen, dann muss man eben auch mit den möglichen negativen Folgen leben und es tut für die Übergangszeit ja wohl auch ein Wagen <7500€.

Du möchstest ja wohl nicht so vom Staat versorgt werden, dass du dein Auto nebenbei noch abbezahlen kannst ?! Bei Wohneigentum wird tlw. ein zinsfreies Darlehen zugesprochen, damit die Menschen danach in eben diesem Wohneigentum mietfrei wohnen können und nicht zur Last des Steuerzahlers werden, aber bei einem Auto ? Keine Chance.

Daher rate ich dir, trenne dich von dem Auto schnellstmöglich und bleibe unter den Freigrenzen für Vermögen, dann bekommst du keine Probleme.

Solltest du das Auto behalten wollen, sprengst du die Freigrenze für Vermögen um ein Vielfaches und wirst im Endeffekt erstmal nix bekommen, den Antrag kannst du dir sparen.

Denn vomt Amt wirst du hören :" Auto verkaufen und dann vom Erlös leben bis runter zur Freigrenze".
 
1. der TE bekommt nach eigenen Angaben erst einmal rund 10 Monate ALG1, da interessiert es überhaupt nicht, ob und was für ein Auto er hat
2. der TE hat somit rund 10 Monate Zeit einen neuen Arbeitsplatz zu finden
3. wäre zu prüfen, ab der Leasingwagen überhaupt zum anrechenbaren Vermögen gehört, er würde wohl derzeit Niemanden finden, der ihm seine 8000 Euro Leasinganzahlung zurückzahlt und seine geringe monatliche Rate entspricht wohl dem laufenden Wertverlust = kein Vermögenszuwachs am Auto und damit Nettowert <7500 Euro
4. bleiben dem TE rund 10 Monate, um sein etwaiges sonstiges Vermögen "zu ordnen" (siehe link aus 3.)

Auch ich persönlich sehe den Leasingkauf eines solchen Wagens unter der gesamten Vorgeschichte als nicht gute Verpflichtung, auch unter Berücksichtung der noch fälligen Abschlussrate. Selbst mit einem sicheren Arbeitsplatz wollen diese 10.000 Eur erst einmal angespart werden.
Ein guter gebrauchter 10.000 Euro Audi mit 2000 Euro Ratenkredit wäre auch eine Option gewesen und er hätte Eigentum am Wagen!

Ein jetziger Verkauf des Leasingvertrages und nichts anderes wäre es, würde sicherlich ein großer finanzieller Verlust werden. Wenn der TE sich sicher ist, in den nächsten 10 Monaten irgendeinen Job wieder bekommen zu können, sollte er meiner Meinung nach nicht voreilig handeln.
 
@ ThomasK_7 : Klar interessiert auch beim Alg 1 -Anspruch, ob er das Auto behält, denn bei seinem äußerst geringen ALG 1-Satz von 430€ (nehme an, dass das richtig gerechnet ist), wird es wohl kaum möglich sein die 150€ für die Autoraten noch zu bezahlen.
430-150 = 280€, inwiefern man davon vernünftig leben möchte, ist mir schleierhaft, denn wenn man schon ein Auto hat, dann möchte man ja wohl auch mal fahren (also Benzinkosten + Versicherung + Steuern).

Das wäre reines Leben für das Auto.

Dass ein Verkauf ein großer finanzieller Verlust wäre, sehe ich auch, aber ich sehe eben auch die gängige Praxis...
 
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