News Vorwürfe gegen GVU zurückgewiesen

Für ein anständiges Verfahren, muß die Staatsanwaltschaft schlicht und ergreifend zu jeder Zeit nachweisen können, woher sie bestimmte Beweismittel hat. Sie kann nicht einfach hingehen und sich hier und da bedienen. Dazu ist nun einmal die Durchsuchung bei nicht Verdächtigen da. Es bedarf einer Rechtsgrundlage. Das hat mit glaubwürdig oder unglaubwürdig rein gar nichts zu tun.

Wenn du Zeuge in einem Verfahren bist und die Herrin(Staatsanwaltschaft) des Verfahrens meint, dass sich in deiner Wohnung Spuren oder Gegenstände befinden, die für die Erforschung und Aufklärung einer Straftat von Nöten sind, dann stehen da eins zwei fix Beamte mit einem Beschluss vor deiner Tür und durchsuchen dich und/oder deine Wohnung. Ob deine Privatshäre dabei verletzt worden ist, ist für das Verfahren absolut uninteressant, solange sich die Ermittlungsbehörden auf legalem Grund bewegen. Erst wenn dies nicht so ist, dann hat dein Anwalt vielleicht eine Chance auf eine Klage. Es geht hierbei um den sogenannten Strafverfolgungsanspruch des Staates, den sich der Staat wohl kaum von so etwas bedeutungslosem wie Privatshäre nehmen lässt. Das der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt, setze ich jetzt mal voraus, also das nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

Wenn ein hinreichender Verdacht gegen dich als Zeugen vorliegt, dann verlierst du deine Zeugeneigenschaft und wirst automatisch zu einen Verdächtigen bzw. Beschuldigten, gegen den dann wieder andere Möglichkeiten der Ermittlung bestehen. Du kannst es drehen und wenden wie du willst, als Bürger ziehst du immer den kürzeren bei anstehenden Ermittlungen. Vor Gericht kann sich die Sache vollständig ins Gegeteil verkehren, etwa wenn die Meinung des Gerichtes vollständig von der der Staatsanwaltschaft abweicht. Aber auch das würde zu weit führen.

Was ich mit dem Ganzen sagen will ist eigentlich nur, dass die Staatsanwaltschaft in der Regel aus gut bis bestens ausgebildeten Juristen besteht, die auf der Grundlage der Verfassung und unter abwägender Ausnutzung bestehender Ermittlungsmöglichkeiten arbeitet. Und Recht und Gesetz bewegen sich nicht aus Basis von Meinung und Logik, sondern auf Grundlage des geschriebenen Gesetzes und der daraus resultierenden Definitionen und Erfahrungen.

Bin kein Jurist- bin Polizist.
 
Nun, wenn diese oder ähnliche Sendungen wenigstens oberflächlich bildend wären, dann könnte man ja mit dem Gedanken spielen, sich solcherlei Dedöns mal zu Gemüte zu führen. Stattdessen glänzt ein solches Format höchstens durch die unfreiwillige Komik der dort aufspielenden drittklassigen Laiendarsteller. :)

Die Geschichten können einen schon zu Tränen rühren.:D
 
keiflin1 schrieb:
bedeutungslosem wie Privatshäre nehmen lässt.

Aha so ist das,bedeutungslos ist das:D :)

keiflin1 schrieb:
Wenn ein hinreichender Verdacht gegen dich als Zeugen vorliegt, dann verlierst du deine Zeugeneigenschaft und wirst automatisch zu einen Verdächtigen bzw. Beschuldigten.

Aber ich meinte damit das ein Tatverdacht Vorliegen muss wie du auch Geschrieben hast und ich als "Normaler" Zeuge nie durchsucht werde,was bei der GVU dann wohl nicht der Fall Gewesen sein kann.

Gruß

Edit: aber gut man wird sehen was raus kommt.
 
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Die Verletzung der Privatshäre ist im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens immanent. Ohne das Eine ist das Andere nicht möglich. Ansonsten wäre eine
Verfolgung einer Straftat überhaupt nicht möglich sein. Wie auch, wenn ich bei einem Zeugen oder Verdächtigen nicht mal die Personalien
erheben darf. Insofern ist die Privatshäre bedeutungslos, weil sie hinter den Anspruch des Staates auf Strafverfolgung zurückzutreten hat. Das ist
gängiges Recht und wird seit jeher praktiziert, weil es schlicht unf ergreifend vernünftig ist.

Es gibt keinen normalen Zeugen. Es gibt nur den Zeugen. Das ist im Strafverfahren der, der nicht verdächtig ist. Und die Rechtsgrundlage
für eine Durchsuchung bei einem Zeugen habe ich schon erörtert. Wenn es dir an Einsicht fehlt, dann lese dies einfach nach. (§103 STPO)
Ich sehe auch keinen Grund, warum die ermittelnde Staatsanwaltschaft etwas falsches verlautbaren lassen sollte. Weiter oben steht doch
eindeutig, warum die Räumlichkeiten durchsucht wurden. Genau das steht im §103 STPO. Die GVU sei nicht als Beschuldigte, sondern in der Rolle des Zeugen durchsucht worden. Die Daten würden für einen Abgleich mit anderen sichergestellten Daten benötigt.“
 
Ich hatte noch nie ne Durchsuchung als ich Zeuge war und kenne auch keinen in meinem Bekannten Kreis,aber ist ja jetzt auch egal
Mir Fehlt es nicht an Einsicht wird schon richtig sein was Schreibst.:)

Edit:hab das Normal extra in " geschrieben
 
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Vor garnicht allzulanger Zeit wurde ein Anwalt der GVU hops genommen,weil er selber tatkräftig am verbreiten von geschütztem Material mitgemacht und auch mitverdient hat.

Zufall?
Wohl kaum,die GVU arbeitet schon seit Gründung nicht sauber.

Hausdurchsuchungen werden nur durchgeführt um dringliche Beweise zu sichern (hatte schonmal das Vergnügen).
Also liegt der Verdacht nahe,das die GVU entweder selbst Dreck am stecken hat oder Beweise unterschlägt.
Die hätten die Beamten auch ganz normal reinlassen können (also Termin mit Staatsanwaltschaft machen,so wie das Aussteiger aus diversen Szenen auch tun) und ihnen die Akten übergeben,dazu bedarf es dann keines Durchsuchungsbeschlusses.

Eine große Menge Beweismaterial ist definitiv NICHT der Grund.
So haben Journalisten überall in der Welt auch Berge von Akten z.B. bei ihrer Fahndung nach Pedophilen im Netz angesammelt,die wurden ganz normal im LKW zur Staatsanwaltschaft gefahren.

Wer will,kann schon Problemlos mit den Behörden zusammenarbeiten.
Aber die GVU wollte wohl nicht.

:-)
 
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akuji13 schrieb:
Eine große Menge Beweismaterial ist definitiv NICHT der Grund.
jo, seh ich auch so!
ein txt logfile über tauschbörsennutzer oder server logfiles in dvd größe (4gb>) beinhaltet etliche millionen von speicherungen! das wird sicherlich nicht mehr konventionell in listen ausgedruckt ^^
 
@akuji13:

ich unterlasse weibisches Gezänk, aber du bringst ja nun wirklich alles durcheinander- " ein Anwalt der hops genommen wurde-- bei dir selbst wurde mal durchsucht- Aussteiger aus einer Szene- Journalisten die mit LKW´s zur Staatsanwaltschaft fahren wegen Pädophilie.

ganz oben steht es schwarz auf weiß:
„Die GVU sei nicht als Beschuldigte, sondern in der Rolle des Zeugen durchsucht worden. Die Daten würden für einen Abgleich mit anderen sichergestellten Daten benötigt.“
 
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