K
keiflin1
Gast
Für ein anständiges Verfahren, muß die Staatsanwaltschaft schlicht und ergreifend zu jeder Zeit nachweisen können, woher sie bestimmte Beweismittel hat. Sie kann nicht einfach hingehen und sich hier und da bedienen. Dazu ist nun einmal die Durchsuchung bei nicht Verdächtigen da. Es bedarf einer Rechtsgrundlage. Das hat mit glaubwürdig oder unglaubwürdig rein gar nichts zu tun.
Wenn du Zeuge in einem Verfahren bist und die Herrin(Staatsanwaltschaft) des Verfahrens meint, dass sich in deiner Wohnung Spuren oder Gegenstände befinden, die für die Erforschung und Aufklärung einer Straftat von Nöten sind, dann stehen da eins zwei fix Beamte mit einem Beschluss vor deiner Tür und durchsuchen dich und/oder deine Wohnung. Ob deine Privatshäre dabei verletzt worden ist, ist für das Verfahren absolut uninteressant, solange sich die Ermittlungsbehörden auf legalem Grund bewegen. Erst wenn dies nicht so ist, dann hat dein Anwalt vielleicht eine Chance auf eine Klage. Es geht hierbei um den sogenannten Strafverfolgungsanspruch des Staates, den sich der Staat wohl kaum von so etwas bedeutungslosem wie Privatshäre nehmen lässt. Das der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt, setze ich jetzt mal voraus, also das nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.
Wenn ein hinreichender Verdacht gegen dich als Zeugen vorliegt, dann verlierst du deine Zeugeneigenschaft und wirst automatisch zu einen Verdächtigen bzw. Beschuldigten, gegen den dann wieder andere Möglichkeiten der Ermittlung bestehen. Du kannst es drehen und wenden wie du willst, als Bürger ziehst du immer den kürzeren bei anstehenden Ermittlungen. Vor Gericht kann sich die Sache vollständig ins Gegeteil verkehren, etwa wenn die Meinung des Gerichtes vollständig von der der Staatsanwaltschaft abweicht. Aber auch das würde zu weit führen.
Was ich mit dem Ganzen sagen will ist eigentlich nur, dass die Staatsanwaltschaft in der Regel aus gut bis bestens ausgebildeten Juristen besteht, die auf der Grundlage der Verfassung und unter abwägender Ausnutzung bestehender Ermittlungsmöglichkeiten arbeitet. Und Recht und Gesetz bewegen sich nicht aus Basis von Meinung und Logik, sondern auf Grundlage des geschriebenen Gesetzes und der daraus resultierenden Definitionen und Erfahrungen.
Bin kein Jurist- bin Polizist.
Wenn du Zeuge in einem Verfahren bist und die Herrin(Staatsanwaltschaft) des Verfahrens meint, dass sich in deiner Wohnung Spuren oder Gegenstände befinden, die für die Erforschung und Aufklärung einer Straftat von Nöten sind, dann stehen da eins zwei fix Beamte mit einem Beschluss vor deiner Tür und durchsuchen dich und/oder deine Wohnung. Ob deine Privatshäre dabei verletzt worden ist, ist für das Verfahren absolut uninteressant, solange sich die Ermittlungsbehörden auf legalem Grund bewegen. Erst wenn dies nicht so ist, dann hat dein Anwalt vielleicht eine Chance auf eine Klage. Es geht hierbei um den sogenannten Strafverfolgungsanspruch des Staates, den sich der Staat wohl kaum von so etwas bedeutungslosem wie Privatshäre nehmen lässt. Das der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt, setze ich jetzt mal voraus, also das nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.
Wenn ein hinreichender Verdacht gegen dich als Zeugen vorliegt, dann verlierst du deine Zeugeneigenschaft und wirst automatisch zu einen Verdächtigen bzw. Beschuldigten, gegen den dann wieder andere Möglichkeiten der Ermittlung bestehen. Du kannst es drehen und wenden wie du willst, als Bürger ziehst du immer den kürzeren bei anstehenden Ermittlungen. Vor Gericht kann sich die Sache vollständig ins Gegeteil verkehren, etwa wenn die Meinung des Gerichtes vollständig von der der Staatsanwaltschaft abweicht. Aber auch das würde zu weit führen.
Was ich mit dem Ganzen sagen will ist eigentlich nur, dass die Staatsanwaltschaft in der Regel aus gut bis bestens ausgebildeten Juristen besteht, die auf der Grundlage der Verfassung und unter abwägender Ausnutzung bestehender Ermittlungsmöglichkeiten arbeitet. Und Recht und Gesetz bewegen sich nicht aus Basis von Meinung und Logik, sondern auf Grundlage des geschriebenen Gesetzes und der daraus resultierenden Definitionen und Erfahrungen.
Bin kein Jurist- bin Polizist.