W-Lan - Legale Hotspots nutzen - Fragen

blueage

Lt. Commander
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März 2006
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1.392
Hi,

wenn ich Hotspots finde, und mich auf denen einwählen kann, und das internet nutzen, ist dies dann legal?
wie erkenne ich, ob dies nun von der "deutschen bahn" ist, oder von einem "cafe" oder einem privat-user?
ich wohne in der nähe vom bahnhof, von cafes und mehrfamilienhäusern;-))

bzw. wenn ich eine firewall drauf hab, in wie fern kann die person auf meine daten zugreifen?

welche "legalen" tools gibt es?

wenn ich zonealarm (freeware-versioin) drauf habe, müsste ich es ja merken wenn jemand auf meinen rechner möchte, oder?

und ich darf diesen hotspot ja für's surfen verwenden, oder?
wie wäre es bzgl. voip oder webcam (da diese ja mehr traffic verursachen)?

THX 4 Antworten!!!
 
Das Thema finde ich auch sehr interessant.

Hier "my two cents":

Strafrechlich sollte das Nutzen eines offenen Hotspots irrelevant sein, solange keine Daten im Netzwerk oder gar auf anderen Rechnern verändert werden.

Zivilrechtlich könnte jemand, der seinen Router nur "versehentlich" ungeschützt gelassen hat, ein Unterlassen verlangen (oder einfach seinen Router schützen). Für den gezogenen Nutzen bzw gesparte Verbindungskosten könnte eine Art Nutzungsentschädigung verlangt werden. Bei herkömmlichen DSL-Anschlüssen dürfte das (bei einigen Stunden und wenigen Megabytes) nur im Cent-Bereich liegen, während bsw. bei UMTS schon ein paar Euros zusammenkämen. Im Bereich von kommerziellen Hotspots dürfte der "Schwarz-Surfer" die sonst vertraglichen zu zahlenden Gebühren abführen müssen. Hier wird es aber in der Regel nur geschützen Zugang geben.

Im privaten Bereich bei offensichtlicher DSL-Technik habe ich keine Bedenken, ein fremdes WLAN (z.B. des Nachbarn) zu benutzen. Es gibt auch nicht wenige DSL-Flatrate-User, die ganz bewußt ihr Netzwerk offen lassen, um anderen Zugang zu gewähren. Im schlimmsten Falle würde man aufgefordert, das sein zu lassen und müsste vielleicht einen Euro als Nutzungsentschädigung zahlen.
Bei ungeschützten öffentlichen Hotspots sieht es eigentlich nicht anderes aus. Insbesondere würde ich da vom immer vom Einverständnis des Inhabers ausgehen.

Von geschützten WLANs würde ich hingegen in jedem Fall die Finger lassen.

Jemand anderer Meinung?

Gruß
 
Ich denke nicht, dass ein privates "offenes" WLAN bereits als EInverständniserklärung zur öffentlichen Nutzung aufgefasst werden kann.

Wenn es sich allerdings um Hotspots von Bahn, Cafés etc. handelt sollte das wohl rechtlich unproblematisch sein. Schließlich hat der Betreiber es ja zur öffentlichen Nutzung aufgestellt, auch wenn er wahrscheinlich nur sein eigenes Café (etc.) dabei im Auge hatte. Aber dafür muss er Sorge tragen.

In jeglicher Hinsicht problematisch wird es, wenn eDonkey und Co. zum Einsatz kommen.
 
Zum Glück ist die rechtslage hierzu in Deutschland mal eindeutig:

"Wardriving" (Suchen von nicht verschlüsselten Netzen) ist nicht illegal! Solange das Netzwerk nicht verschlüsselt ist (WEP/WPA) ist die Mitbenutzung des Internets oder ähnliches legal! Voraussetzung: Es entstehen für den "Geschädigten" keine weiteren Kosten (er ist somit gar kein Geschädigter *g*). Dies ist bei den meisten DSL-Tarifen der Fall (Flat). Anders sieht es aus bei:
1. Das knacken von Maßnahmen, die ein netzwerk zu schützen versuchen
2. Die Ausspähung/der Zugriff auf persönliche Daten im Netzwerk
3. Das durchführen illegaler Handlungen über offene Netzwerke zur verschleiherung der Identität! riminelle

Greetz,

Goofy
 
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