Wäre das schon Schwarzarbeit?

vengeance_1984

Lt. Commander
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Juli 2007
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1.183
Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Schwarzarbeit.

Womöglich habe ich in nächster Zeit die Möglichkeit, eine Bekannte bei der Anschaffung technischer Gerätschaften zu unterstützen, diese einzurichten, und wohl auch zeigen, wie dies und jenes funktioniert. Geld würde ich dafür auch bekommen, wie viel, ist noch unbekannt, aber wohl etwas im Bereich 15€/Stunde. Da es sich um einige technische Geräte handelt (Telefon, Fernseher, Laptop, Internet-Anschluss, neue LNBs für Sat-Anlage, DVB-S Receiver), wird es sich wohl über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Müsste ich das dann prinzipiell versteuern, oder ein Gewerbe anmelden, oder nicht?


Abgesehen davon: Wie viel würde denn ein Fachmann für eine derartige Beratung und vor allen Dingen die Einrichtung verlangen?
 
Eigentlich müsstest du das, aber du wirst dich ja wohl kaum selbst anzeigen und deine Bekannte ebensowenig.

Ihr könntet es ja als Geldgeschenk laufen lassen, wenn sie dir alles am Ende auf einmal zahlt. :D
 
Schwarzarbeit: Grauzone, technisch gesehen wohl nicht. Je nach Umfang allerdings schon. Aber wie erwähnt, wer soll dir da ans Bein pinkeln?
Fachmann: 60 bis 80 Euro pro Stunde ist ein Richtwert, den man für sowas annehmen kann.
 
60-80€ ?
Im Leben nicht, das meiste bekommt man kostenlos dazu wenn man sich die Geräte anschaft bzw. den Telefonanschluß legen lässt .
Und bitte wer bezahlt für den Wechsel eines LNBs 60-80€ .
Der Fernseher, das LNB und den DVBs Reciver bekommt man meist kostenlos eingerichtet wenn man es beim Fachhändler kauft, den der bietet ja auch noch Service nicht so wie die MMs und saturn s ;)
@vengeance
Hoffentlich hat sie keine neugierigen Nachbarn welche auf so etwas Gewerbe angemeldet haben, da kann dann auch schnell mal einer kontrollieren kommen, die passende Tel.nummer hat jeder schnell zur Hand ;)

MFG
 
Also Danke erstmal für eure Antworten.

@relam 75
Also kA wegen der 60-80€, aber wenn man Geräte beim Fachmann kauft und der sie auch wirklich selbst einrichtet, zahlt man doch alleine für das Gerät schon das x-fache als bei Mediamarkt, Amazon etc. Der Stundenlohn ist da ja quasi schon drin, würde ich fast sagen :)

Ich war mal bei einem Loewe Fachhändler wegen eines DVB-S Receivers mit Rekorderfunktion; die Teile kosten dort echt noch die unverbindliche Preisempfehlung...

Vielleicht gehe ich mal zu so einem Händler und frage, wie viel die für das Einrichten verlangen...


Aber abgesehen davon: Das mit den neugierigen Nachbarn und dem Kontrollieren würde sowieso nur dann ein Problem darstellen, wenn ich schon eine Weile geholfen habe. Und wenn ich sehe, dass es noch eine ganze Weile dauern wird, kann ich auch ein Gewerbe anmelden, so viel kostet das meines Wissens auch nicht (oder?).


Angenommen, ich würde ein Gewerbe anmelden: Anmeldung kostet ja was, dann gibt es wohl einen Freibetrag von ca. 24000€. Ich nehme an, eine Steuererklärung ist dann auch notwendig? Was müsste ich außerdem noch beachten?
 
:)

Ich würde einfach nur ein Nebengewerbe anmelden . Die Vorteile kannst du hier entnehmen : http://www.gruenderlexikon.de/nebengewerbe
Na ja bei Loewe bezahlst du eher den Namen des Gerätes ;) mein Technisat Reciver kostete 11€ mehr als bei Amazon und wurde aber geliefert, angeschloßen und eingestellt und das inkl. .
Klar ich bin auch schon ewig Kunde in dem Geschäft aber die Preise sind meist nur geringfügig teuerer als in den "Blöd Märkten"

MFG
 
relam 75 schrieb:
60-80€ ?
Im Leben nicht, das meiste bekommt man kostenlos dazu wenn man sich die Geräte anschaft bzw. den Telefonanschluß legen lässt .
Und bitte wer bezahlt für den Wechsel eines LNBs 60-80€ .
Der Fernseher, das LNB und den DVBs Reciver bekommt man meist kostenlos eingerichtet wenn man es beim Fachhändler kauft, den der bietet ja auch noch Service nicht so wie die MMs und saturn s ;)

Schön wärs, aber aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass es sehr wohl so ist.
Natürlich kriegt man teilweise diese Dienstleistungen oder wiederum nur Teile davon umsonst, allerdings ist das nicht die Regel.

Im Falle des LNBs könnte ich dir sogar jemanden zeigen, der noch mehr dafür gezahlt hat.
Wo Geld verdient werden kann wird auch Geld verdient. Und am besten so viel wie möglich.

Es gibt einfach Leute, die entsprechend naiv und ahnungslos sind und das dann bezahlen.
Ob diese Stundensätze gerechtfertigt sind steht dann auf einem anderen Blatt, natürlich gibts da auch aus meiner Sicht viel Abzocke. Leider ändert das die Realität nicht.
 
Gewerbe anmelden für eine einmalige Hilfeleistung - auch wenn sie über mehrere Tage geht?
Auf Ideen kommt Ihr.......
Streng gesetzlich gesehen ist es nicht in Ordnung, aber schau Dir doch mal unsere "Vorbilder" an - Politiker xy macht seinen Job nur, wenn er pro Werbeauftritt auch noch 50.000 € Sponsoring von Firma yz bekommt!

Mann soll einfach mal die Kirche im Dorf lassen! Eine einmalige Hilfeleistung ist so in Ordnung - würdest Du jetzt das bei Fremden Leuten machen und meinetwegen jeden Monat 1-2 x, dann wäre es was anderes!
Es ist völlig in Ordnung eine kleine Aufwandsentschädigung zu erhalten wenn man jemanden hilft - würde ich immer so machen, allein deshalb, weil ich nicht in der Schuld anderer stehen möchte!
 
Der TE braucht keine Schwarzarbeit zu fürchten, siehe u.a. hier.

Es wäre ntürlich etwas anderes, wenn er Handzettel/Aushänge/Webseiten macht, in dem er für seine entgeltliche Dienstleistungsbereitschaft wirbt.
 
ThomasK_7 schrieb:
Der TE braucht keine Schwarzarbeit zu fürchten, siehe u.a. hier.

Es wäre ntürlich etwas anderes, wenn er Handzettel/Aushänge/Webseiten macht, in dem er für seine entgeltliche Dienstleistungsbereitschaft wirbt.

Du hast dir den Link selber durchgelesen ?
Schön wo kommt da gleich nochmal vor das eine Bekannte zu den Angehörigen gehört ?
BZW. wo gibt der TE an keinen Gewinn machen zu wollen ?
Dein Link zeigt doch eher auf das es eben doch genau Schwarzarbeit wäre !

MFG
 
Nachbarn müssen nicht Angehörige sein.
Nachbarn müssen nicht räumliche Nachbarn sein,sondern es dürfen auch Bekannte aus dem persönlichen Umfeld sein.
Der TE gibt an, er würde dafür auch Geld bekommen und nicht, er würde dafür Geld fordern-ein wichtiger Unterschied. Eine solche freiwillige Belohnung darf auch höher sein.
Der TE macht das nicht dauerhaft, sondern einmalig.
 
Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeiten und Selbsthilfe gelten demzufolge nicht als Schwarzarbeit, solange der Ausführende nicht nachhaltig Gewinn erzielen will.

Er bekommt seine Leistung bezahlt in Stunden, macht nicht nur eine Leistung sondern mehrere .
Das was er dort "anbietet" nennt sich Dienstleistung und nicht Nachbarschaftshilfe ;)
Das hat auch nichts damit zu tun ob er das dauerhaft macht ( Thema Rasen .....) oder einmalig .
Es wäre keine Schwarzarbeit wenn er nur eine Sache machen würde, welche dann mit einer finanziellen Belohnung abgegolten wäre .
Aber er schreibt selbst
.......15€/Stunde.........
wird es sich wohl über einen längeren Zeitraum erstrecken.

wie gesagt das hat nichts mehr mit Nachbarschaftshife zu tun, mir persönlich wäre das zu riskant .

MFG
 
man muss doch nicht die einzelnen Tätigkeiten aufdröseln.

er erledigt eine Tätigkeit, welche über mehrere Tage geht --> einrichten der Elektronik Artikel.
Für diese Einmalige Tätigkeit bekommt er am Ende eine XY Aufwandsentschädigung.
Ich kann hier beim Besten willen keine Schwarzarbeit erkennen.

"nachhaltig Gewinn erzielen will"
das ist ja wohl eindeutig nicht gegeben.
 
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