Ware unwissentlich beschädigt - Verkäufer schickt es wieder zurück.

myLooo

Lieutenant
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Aug. 2008
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Guten Abend,

habe vor einer Woche ein Lautsprechersystem gekauft und dieses habe ich aufgehangen, auf Grund der Beschaffenheit musste ich diese Befestigungslöcher verdrehen und befestigen.
Das System sagte mir nicht zu und möchte es nicht haben - hab es eingepackt und heute kam die Email , das der Subwoofer und Center in Ordnung ist auch die Lautsprecher , aber das diese nun hinten ein Loch haben und dieses unverzüglich mir zurücksenden würden.

Da ich die Ware unwissentlich beschädigt habe - und ich einen Fehler gemacht. Habe ich zurückgeschrieben - das ich -

die Kosten in angemessenem Umfang für den Wertverlust/die Aufarbeitung der vier Satelliten-Lautsprecher zu übernehmen werden.
Sollte ich mir eine Rechtsberatung zuziehen?
 
Die Lautsprecher lassen sich einzelnen nachkaufen -

Das Set hat ingesamt 599 Euro. Würde ja die Reperatur bezahlen
 
Der Verkäufer darf deinem Widerspruch nicht widersprechen.
Er darf aber bis zu 100% Wertersatz fordern.

Frag den Verkäufer wie viel Wertersatz er fordert.
anschließend entscheidest du:
Wertersatz ok
Wertersatz zu hoch, du willst die Lautsprecher nun doch haben.
Wertersatz zu hoch, du willst den Händler im Preis drücken --> Argumente überlegen.

was willst du JETZT mit ner Rechtsberatung?
Versuch das doch erstmal mit dem Händler zu klären.
 
@ TE:

Bin mir nicht sicher, ob ich den Sachverhalt richtig verstanden habe.

Du hast Löcher in den Korpus der Lautsprecher gebohrt? :eek:

Wenn ja ist es kein Wunder, dass Dir das System nicht zusagte. Dann sind sie zerstört.
 
Ich hab das Loch des Schlüssellochhalterung verdrehen wollen, weil es verdreht war. Das Schlüsselloch war dort auch in den Korpus verschraubt.
 
Bin mir immer noch nicht sicher, ob ich es richtig verstanden habe.

Aber ich verdeutliche mal, worauf ich hinauswollte:

Im Inneren des Korpus wird ein Druck aufgebaut, welcher auf genau vorherbestimmten Kanälen abgeführt wird. Schon die minimalsten Veränderungen dieses Prinzips können das Klangbild negativ verändern. Kann zB der Druck nun (teilweise) durch die manipulierte Stelle entweichen, ist das Klangbild zerstört. Gleiches gilt, wenn sich Körper (zB Schrauben, Pfalze, Kleber) nun an dafür nicht vorgesehenen Stellen befinden.

Solange wir nicht präzise einschätzen können, was genau Deine Manipulation bewirkt hat, ist es unmöglich auszusagen, ob der Händler im Recht oder im Unrecht ist.


Aber noch ein wenig OT:
Du sagst, das System habe Dir nicht zugesagt. Ist Dir bewusst, wie stark das Klangbild von den Räumlichkeiten abhängig ist?
Fliesen zB verzerren das Klangbild extrem. Verbessert werden kann es zB mit viel Stoff (dicke Stoffgardinen, Bilder mit Schallabsorbern).
 
Hast du jetzt ein weiteres Loch geschaffen oder kann man den Originalzustand wieder herstellen, in dem man das Schlüsselloch zurück dreht?
 
Mir stellt sich nur gerade die Frage warum man dann an einer neuen Lautsprecherbox herum arbeitet, anstatt den Schlüssellochhalter an der Wand entsprechend dem der Box auszurichten .......

Neue zusätzliche Löcher für die verdrehte Halterung wird der Hersteller/Verkäufer wohl anmeckern ......

Grüsse

Gulp
 
Aus Händlersicht: Der Händler hat unbescshädigte Ware verkauft, ist nun also nicht verpflichtet, die vom Kunden beschädigte Ware zu ersetzen.

Aus Käufersicht: Der Händler hat Ware verschickt, bei der sich die montage als schwierig bis unmöglich erwies, bei den zur montage notwendigen modifikationen wurde die Ware beschädigt. es gibt nun 2 Möglichkeiten.
1. Der Kunde hat die Ware, die genau der Produktbeschreibung entsprach, bestellt und diese bei seinem Montageversuch beschädigt ... kein Umtausch bzw. nur gegen Wertminderungsersatz (wg. Beschädigung).
2. Die Ware entsprach NICHT genau der Produktbeschreibung, was bei der Montage zu Problemen führte, die letztlich die Beschädigungen an der Ware herbeigeführt haben.

Der 2. Fall ist der eigentlich interessante Teil, denn hier lautet die Frage schlicht, ob die Ware bei Auslieferung i. O. war oder nicht. Nicht in Ordnung wäre die Ware z.B. gewesen, wenn die Montagevorrichtung "verdreht" angebracht wurde (Produktionsfehler?).

Die Frage ist also, ob die Schlüsselloch-Aufhänger bei allen Boxen dieses Typs "schief" sitzen (it's not a bug, it's a feature), oder ob die Ware einfach nicht der Produktbeschreibung entsprach (hier gilt 100%).

Wenn es sich bei dem Produkt um ein Fehlerhaftes handelte, würde ich an Stelle des TE direkt mit dem Hersteller verhandeln, denn bei dem landen solche Produkte sowieso. Dadurch verkürzt man den gesamten Aushandlungsprozess um Wochen oder Monate.
Vom Hersteller bekommt man zwar vielleicht das Geld nicht zurück, aber es ist nicht unwahrscheinlich, dass der die beschädigten oder fehlerhaften Teile anstandslos ersetzt ... das kommt den nämlich meist billiger, als jeder Anwalt.

Die Spannungsverhältnisse in der Box werden durch jede Bohrung verändert ... aber wenn man nicht verdammt viel Geld dafür ausgibt, kann man mit gut platzierten Bohrungen den Sound sogar oft verbessern (man sollte aber vorher einige nicht ganz unkomplizierte Berechnungen anstellen ... Trial&Error bringts hier nicht, denn die Löcher kann man eben nicht wieder verschließen ... naja, geht schon, aber die Spannungsverhältnisse sind danach WIEDER anders, als vor und MIT der Bohrung).

Bei einem Set für €599,- würde ich nicht von wirklich "hochwertigen" Boxen ausgehen. da wurden wahrscheinlich seit Jahrhuderten bekannte Standardformeln umgesetzt, um wenigstens ein "annehmbares" Klangbild hinzukriegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
keine ahnung, ob es nur mir so geht, aber mit der aussage
Ich hab das Loch des Schlüssellochhalterung verdrehen wollen, weil es verdreht war.
kann ich nicht wirklich etwas anfangen.

vielleicht wäre es gar nicht so verkehrt, wenn uns der te mal das produkt verrät. dann könnte man sich ein bild machen. denn
Das Schlüsselloch war dort auch in den Korpus verschraubt.
deutet darauf hin, daß der te die lautsprecher anders als vom hersteller vorgesehen montieren wollte bzw. montiert hat. und fernabsatz hin oder her, in diesem fall würde ich als händler auch nicht noch für die folgen geradestehen wollen.
 
wie stark das teil beschädigt wurde ist doch völlig egal.
der Verkäufer darf dem Widerruf nicht widersprechen.
 
Nein, darf der Verkäufer nicht, aber er darf, je nach Grad der Beschädigung, Geld verlangen
 
Als Händler sind die Satelliten doch nicht mehr zu gebrauchen, niemand kauft Lautsprecher in diesem Preissegment, wo ein Vorbesitzer selbst Bohrlöcher modifiziert hat(!) Der Käufer hat wissentlich und eigenmächtig den Wert der Satelliten fast vollständig entwertet. Ein Händler ist bei einem (Weiter-)Verkauf zu Gewährleistung verpflichtet, hat aber durch die Modifizierung selbst keinerlei Garantieansprüche mehr gegenüber dem Hersteller - die kann man bestenfalls in Ebay für 50% vom Kaufpreis noch verkaufen, viele Händler machen solche Gebrauchtverkäufe überhaupt nicht wegen dem Aufwand und man kann den Händler dazu auch nicht verpflichten.

Meines Erachtens gibt es nur folgende Möglichkeiten:
- Der Käufer zieht seinen Widerruf zurück und versucht das Set selbst irgendwie los zu werden
- Der Käufer schickt die Ware zurück, muss aber die modifizierten Satelliten ersetzen (und darf diese dann auch logischerweise behalten), weil diese nicht mehr als Händler zu gebrauchen sind. Das dürfte mäßig rentabel sein, weil normalerweise der Einzelpreis eines Satelliten deutlich höher ist als bei einem Setkauf, sodass von den 600€ nach Abzug der Satelliten nicht mehr besonders viel übrig sein dürfte.

Ich frage mich, was genau ein Rechtsbeistand hier machen soll? Die Sache ist doch recht klar, Woofer und Center sind OK, die Satelliten nicht. Also wird der Preis abzüglich der Satelliten erstattet, die einzeln zu kaufen sind.
 
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