Warenrücksendung - Shop behauptet Ware nicht erhalten

58er

Cadet 3rd Year
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Hallo, folgendes Problem:

Ich habe mir bei Compuland ein Netzteil bestellt, da ich dachte mein altes hätte den Geist aufgegeben. War im Endeffekt dann doch das Mainboard, also das Paket wieder zurück an Compuland geschickt.

Nach 10 Tagen war immnoch kein Geld auf meinem Konto, also Mail geschrieben und gefragt was los ist.
Compuland behauptet jetzt, sie hätten nie das Paket nie erhalten, die DHL Sendungsverfolgung sagt aber, dass es seit 08.12. geliefert wäre.

Ich gehe davon aus, dass Compuland das Paket einfach verschlampt hat, kann ich natürlich nicht beweisen.

Was kann ich jetzt machen? Geht immerhin um ~120€ :(
 
Zuletzt bearbeitet:
erstmal noch ne saure mail schreiben und dann würde ich mich von einem experten (rechtsanwalt) beraten lassen
 
Lass dir von DHL schriftlich geben, dass sie es ausgeliefert haben. Dann hast du ein Stück Papier in der Hand, dass der Shop erst mal widerlegen muss.
 
Erstens: das Paket wurde nachweislich ausgeliefert
Zweitens: bei einem Vertrag zwischen Händler und Endverbraucher liegt die Gefahr der Rücksendung beim Händler

Fazit: stelle dem Händler eine Frist von 14 Tagen, Dir das Geld zurück zu überweisen. Weise ihn auf erstens und zweitens hin und falls Du keinen Retourenkleber verwendet, sondern die Rücksendung selbst initiiert hast, stelle dem Händler eine Übertragung der Nachforschungsrechte in Aussicht.

Die Rechtslage ist eindeutig, der Händler MUSS zahlen.
 
Hallo,
es ist so, dass der Laden mir jetzt geschrieben hat, dass ich bei DHL einen Nachforschungsantrag stellen soll, was aber wieder 14 Tage dauern kann.
Muss ich das machen und wie soll ich jetzt weiter vorgehen?

Verschickt wurde das ganze als normales Paket, von DHL habe ich noch den Einlieferungsbelg / Quittung und die Rechnung dafür.
Reicht das ganze schon als Beweis dafür, dass ich es verschickt habe, schließlich steht da keine Adresse usw. drauf und scheinbar muss ich ja einen Beweis erbringen, oder?

Und gibt es irgendeinen Paragraphen auf den ich mich berufen kann?
 
Zuletzt bearbeitet:
1. es heisst paKet -.-
2. du hast einen abliefernachweis (tracking). lass dir zur not noch mitteilen, WER das paket WANN entgegengenommen bzw. dafür unterschrieben hat.
3. diese info gibst du an compuland und setzt eine frist von10 tagen was die rücküberweisung angeht.

ein nachforschungsauftrag bringt nichts. das paket ist ja nicht verschollen, es wurde ja ausgeliefert. alles andere interessiert dich nicht
 
Meines Erachtens bist Du nicht verpflichtet, einen Nachforschungsantrag zu stellen und damit auf Dein Geld zu warten:

§ 357 Absatz 2 Satz 2 BGB

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.

Teile das dem Händler mit, zusammen mit der Aufforderung, das Geld zu erstatten. Im Gegenzug überträgst Du die Ansprüche gegen den Versender an den Händler. Dann soll der sich mit dem Nachforschungsauftrag herumschlagen.

Das würde ich vor allem deshalb machen, weil die Sendungsverfolgung nachweist, dass die Ware beim Empfänger angekommen ist. D.h. ein Nachforschungsauftrag wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben, dass der Händler ein Problem in der Warenannahme hat. Ansonsten müsste der Zusteller die Unterschrift des Bevöllmächtigten gefälscht haben. Das machen die meist nicht, Zusteller klauen eher innerhalb der Versandkette. So dämlich das auch ist...
 
Gilt die DHL Sendungsverfolgung als Abliefernachweis?
Immerhin steht da dabei, dass das PaKet am 08.12.10 10:16 an Heide, wer auch immer das sein mag, zugestellt wurde, die genaue Adresse ist aber nicht dabei.
Woher bekomme ich ansonsten einen Abliefernachweis her? Direkt im DHL Laden, oder muss ich dafür auch erst einen Antrag stellen und dann noch zwei Wochen warten?
 
Der Einlieferungsnachweis ist die Quittung, die Du bei Einlieferung bekommst. Darauf steht auch die Identnummer für die Sendungsverfolgung.
 
@ e-Laurin: Beste Idee!

Gerade bei DHL angerufen, die schicken mir einen Zustellnachweis mit allem Pipapo, sollte bis Mitte nächster Woche ankommen. Das sollte eigendlich als Beweis ausreichen, dass das Paket angekommen ist.

Vielen Dank an alle die mir hier geholfen haben.
 
fabian.c schrieb:
erstmal noch ne saure mail schreiben und dann würde ich mich von einem experten (rechtsanwalt) beraten lassen

Ja, gute Idee. 200€ ausgeben um 120€ einzuklagen :freak:
 
aber auf 120€ verzichten und sich schwarz ärgern?

Sollte es zu keiner Einigung kommen und die lautet nur 100% Kaufbetragserstattung würde ich mir mein Geld auch einklagen, er bekommt´s ja dann wieder.
 
Auf was denn verzichten? Die richtigen Lösungen wurden doch schon gennant.
Das Paket wurde laut DHL eingeliefert ...fertig!
 
Haudrauff schrieb:
Ja, gute Idee. 200€ ausgeben um 120€ einzuklagen
wenn es so eindeutig ist wird compuland verlieren und muss die kosten übernehmen. sprich 200 eur strafe für 120eur betrugsversuch. ist doch ok ;)
 
58er schrieb:
@ e-Laurin: Beste Idee!

Gerade bei DHL angerufen, die schicken mir einen Zustellnachweis mit allem Pipapo, sollte bis Mitte nächster Woche ankommen. Das sollte eigendlich als Beweis ausreichen, dass das Paket angekommen ist.

Vielen Dank an alle die mir hier geholfen haben.

Hast du eigentlich die Beiträge von Deliberation gelesen?

Du musst nicht den Eingang beim Verkäufer nachweisen sondern lediglich, dass du das Paket an ihn versandt hast.
Dafür gibts den kleinen Zettel von der Post.
 
Interessant wäre auch noch, wie du die Ware bezahlt hast. Evtl. kannst du dir darüber das Geld zurückholen.

Der Rest wurde gesagt: Frist setzen, Paragraphen nennen und Konsequenzen ankündigen, wenn die Frist verstreicht (z.B. Anzeige erstatten, etc.).
 
Folgendes:
Compuland stellt sich stur und wiederholt sich ("Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Ware von Ihnen bei uns in der Reklamationsabteilung eingetroffen. Wir warten auf Zustellung der Ware." "
Diesbezüglich sollten Sie einen Nachforschungsantrag bei der DHL stellen.")

Was mache ich jetzt? Anwalt? Strafanzeige?
 
Dann würde ich mal vorschlagen, dass du zur Post gehst und einen Nachweis nachreichst. Es kann auch mal passieren, dass die einen Abrechnungsfehler gemacht haben. (Post oder Händer). Dann schickst du den Nachweis per Fax oder Post zu ihnen mit der Bitte, dass du dein Geld zurück bekommst. Sollte dies nicht geschähen, gehst du zu einem Anwalt.

§ 357 Absatz 2 Satz 2 BGB <-- Das spricht schon mal für dich. Ist also ein Pluspunkt, den du dann auch noch erwähnen solltest.

Die Anwaltskosten können dem Händer auch zur Last gelegt werden, wenn dieser Betrug begangen hat.

Gruß Andy
 
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