Warenrücksendung - Shop behauptet Ware nicht erhalten

58er schrieb:
Was mache ich jetzt? Anwalt? Strafanzeige?

-> Hast Du sie darauf hingewiesen, dass die Ware nachweislich bei Ihnen angekommen ist?
-> Hast Du sie darauf hingewiesen, dass die Gefahr der Rücksendung bei ihnen liegt?
-> Hast Du Ihnen einen Frist für die Rückzahlung gesetzt?
-> Hast Du bei der DHL angerufen und die Auslieferung telefonisch verifizieren lassen?
 
Ich empfehle da auch die zuständige Verbraucherschutzzentrale. Die beraten in solchen Fällen.

LG
 
Deliberation schrieb:
Hast Du sie darauf hingewiesen, dass die Ware nachweislich bei Ihnen angekommen ist?
Hast Du sie darauf hingewiesen, dass die Gefahr der Rücksendung bei ihnen liegt?
Hast Du Ihnen einen Frist für die Rückzahlung gesetzt?
Hast Du bei der DHL angerufen und die Auslieferung telefonisch verifizieren lassen?
Dem schließe ich mich an, am besten mit schriftlicher Auslieferbestätigung der Post. Dann die Gebühren dafür aber der Rückzahlugnssume hinzurechnen. Wenn sie nicht reagieren die Sache an Anwalt übergeben.

Strafanzeige wird da eher nicht angebracht sein (wird vermutlich abgewiesen), kannst du natürlich aber versuchen.
 
Deliberation schrieb:
-> Hast Du sie darauf hingewiesen, dass die Ware nachweislich bei Ihnen angekommen ist?
-> Hast Du sie darauf hingewiesen, dass die Gefahr der Rücksendung bei ihnen liegt?
-> Hast Du Ihnen einen Frist für die Rückzahlung gesetzt?
-> Hast Du bei der DHL angerufen und die Auslieferung telefonisch verifizieren lassen?
Ja
Ja
Ja
Ja

Nunja, nachdem meine letzte Mail etwas "schärfer" war, wurde mir, dieses mal von einem anderen Mitarbeiter, mitgeteilt, dass sie eine Bestandsprüfung durchführen werden und siehe da, gerade eben eine Mail mit einer Gutschrift über den Preis des Netzteils erhalten.

Was kann ich jetzt mit diese Gutschrift machen? Heißt ja nicht, dass ich mein Geld zurückbekomme, oder?
 
Der Händler darf zwei Mal nachbessern, bevor du das Geld zurückverlangen darfst. Die Gutschrift für ein neues Netzteil ist deren Art nachzubessern.
 
@ e-Laurin.
Ich glaube, das gilt nur bei Defekten innehalb der Garantiezeit.
Wenn ich von dem 14 Tägigen Rückgaberecht gebrauch mache, habe ich doch immer Anspruch auf eine Rückzahlung des Geldes, oder nicht?
 
Ja, eine Gutschrift auf ein Kundenkonto beim Händler ist nicht zulässig. "Gutschrift" kann aber auch bedeuten, dass es Deinem Konto wieder gutgeschrieben wird, von dem aus Du den Artikel ursprünglich bezahlt hast. So ist es auch korrekt.
 
@ 58er:

Wie Deliberation schon sagte, jede Form von Gutscheinen muss nicht akzeptiert werden. Du hast Anspruch auf Rückzahlung.

Sollte dies verweigert werden (was ich nie und nimmer glaube), so hättest Du ein Gerichtsverfahren diesbezüglich bereits jetzt schon gewonnen (und es ist sehr selten, dass man so etwas behaupten kann).

Also ruhig Blut. ;)

MfG,
Dominion.
 
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