Warmwasser Nebenkosten trotz Boiler? und mehr unverständlichkeiten.

Snook2

Ensign
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Sep. 2005
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253
Hallo,

habe eine frage die ich im Netz nicht wirklich beantwortet bekommen hab oder nicht gefunden hab.

Folgendes: Wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung bekommen und uns viel auf das in den Nebenkosten Warmwasser mit dabei war. Allerdings haben wir in unserer Wohnung einen 80L Boiler der die komplette Wohnung 2 Zimmer einspeist also auch die Küche.

Wir sind im Haus 3 Parteien im EG die Vermieter mit insgesamt 4 Personen das erste Og mit 2 Erwachsenen und einem Kind.
Im 2 Og sind wir mit 2 Personen allerdings steht in der abrechnung unter Gesamte Hausnebenkosten einmal geteilt durch 2 also wir und einmal geteilt durch 3 also die Bewohner untr uns.

Abwasser und Kaltwasser wurde durch 9 geteilt was insofern auch ok ist ABER der Rest wie
Strom Allgemein
Gebäude und Grundstücks Haftpflicht
Müllabfuhr
Gebäudeversicherung
Minol Abrechnung

Wurde durch 6 geteilt wie wir eben rausgefunden haben. Muß das nicht auch durch alle Bewohner im Haus geteilt werden?

Wäre schön wenn ihr mir helfen könntet, falls es etwas bringt kann ich Morgen Bilder von der gesamten abrechnung machen und mal reinstellen.


Danke und Gruß Snook
 
Steht sowas nicht im Mietvertrag drin?

Hast du mal geschaut, wieviele Stromzähler ihr im Haus habt?

Vielleicht hat der Vermieter ja ingesamt 2, also einen für sich und 1 für alle Mietparteien?

Ansonsten bist du mit der Frage vielleicht in einem Mieterforum besser aufgehoben.

http://www.recht-4u.de/Nr1.html oder sowas
 
Hi, im Verteiler sind 3 Zähler + 1 Allgemeinzähler.

Im Mietvertrag steht lediglich die Kaltmiete mit 350€ + 130€ Nebenkosten, summa sumarum ergibt sich eine Warmmiete von 480€ die 130€ die gesplittet werden in 65€ Heizungs und Warmwasserkosten und 65€ für sonstige Betriebskosten.

Mitlerweile sind wir auch drauf gekommen das die Warmwasserkosten die ich oben auf den Boiler bezogen habe durch die Heizung entstanden sind den das Wasser muß ja auch erwärmt werden, das pass also.

Aber wie siehts mit den restlichen kosten aus Strom Allgemein usw. muß das nicht durch alle Bewohner im Haus geteilt werden?

Wenn nein dann wäre das scheiße den ich seh nicht ein die Müllgebühren usw. meiner Vermieter zu bezahlen.


Gruß Snook

P.S. Danke für den Link werde mich da mal umschauen.
 
strom allgemein wird auf die bewohner umgelegt.
der strom der für beleuchttung im treppenhaus, keller, tiefgarage sofern vorhanden, außenbeleuchtung am hauseingang, ... verbraucht wird.
habt ihr eine große mülltonne, oder jeder seine eigene ?

die gemeinkosten werden meines wissens nach über die größe der wohnung ermittelt und nicht über die anzahl der bewohner.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie meinst du das auf die Bewohner umgelegt?

Haben 2 normale kleine Tonnen Schwarz und Grün für das ganze Haus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stell mal die Bilder hier rein. Obwohl ich Ahnung von der Materie habe musste ich mir das 2x-3x durchlesen um zum Ergebnis zu kommen, dass vieles nach Personen umgelegt wurde anstatt nach Zähleranzeige. Was rechnet die Fa. Minol ab? Wasser kann es ja nicht sein (da nach Personen umgelegt) und Heizkosten hast Du nicht angegeben. Insgesamt sehr mysteriös Deine Angaben. Falls die sich bewahrheiten sollten, ist bestimmt die ganze Abrechnung falsch und damit nichtig.
 
eine personenbezogene abrechnung wird heutzutage sowieso kaum noch gemacht. zuviel aufwand...
normalerweise legt man die betriebs- und nebenkosten nach wohnfläche um, wobei hier ja wohl jede wohnung ihren eigenen stromzähler hat - jeder zahlt also nur seinen (abgelesenen) verbrauch - und stromkosten normalerweise von den mietern direkt und nicht per nebenkosten gezahlt werden. ausnahme: allgemeine stromkosten, die alle (mieter) betreffen (treppenhausbeleuchtung usw.).

das muss aber aufgeschlüsselt sein. lass dir die berechnungsgrundlagen und -unterlagen vom vermieter zeigen und erklären und gib uns anschliessend nochmal info.

Wurde durch 6 geteilt
das haus hat 3 wohnungen. eine davon bewohnt der vermieter selbst. die umlage auf 6 personen kann ich mir nur so erklären, dass er euch mit 2 personen, die zweite wohnung mit 3 personen und die dritte (die er selbst bewohnt) als unvermietete wohneinheit mit 1 person gerechnet hat. das wäre auch korrekt, da leerstehende wohnungen bei personenbezogenem umlageschlüssel mit der personenzahl 1 in die berechnung einfliessen müssen. allerdings bewohnt er diese wohnung selbst, sie steht also nicht leer in dem sinne, weswegen es imo folgende interpretationen geben würde:

- die personenzahl der vermieterwohnung müsste voll in die nebenkostenabrechnung einfliessen (also 9 statt 6 personen, ist aber normal quark, da die wohnung nicht in dem sinne vermietet ist)
- die vermieterwohnung müsste komplett aus der abrechnung rausfallen, da es selbstgenutztes wohneigentum darstellt (davon gehe ich mal aus. er kann für diese wohnung ja auch keine steuerlichen abschreibungen vornehmen)

es wäre also sehr interessant, wie die entsprechenden belege aussehen. hat er nämlich die selbst genutzte wohnung als leerstehend bzw. vermietet angegeben, würde ich ihn drauf ansprechen. kosten für müll zb sind immer personenbezogen (auch wenn die umlage normalerweise auf wohnflächenbasis geschieht) und es müsste - auch bei den anderen kosten - eine trennung zwischen vermieteten und selbstgenutzten wohneinheiten erfolgen. alles andere ist unzulässig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Snook2 schrieb:
...Wurde durch 6 geteilt wie wir eben rausgefunden haben. Muß das nicht auch durch alle Bewohner im Haus geteilt werden?

Leider schreibst du nicht wer/was für Personen noch beim Vermieter wohnen. Ich gehe einfach mal davon aus das dort noch 2 Kinder Leben?
Wenn dem so ist, kann ich es mir nur so erklären, dass ...
Strom Allgemein
Gebäude und Grundstücks Haftpflicht
Müllabfuhr
Gebäudeversicherung
Minol Abrechnung

...nur für die Erwachsenen Bewohner verrechnet wird?! Denn das Ab-/Kaltwasser auf alle bezogen wird ist logisch, aber der Rest vielleicht nicht? (Dann sollte der Punkt Müllabfuhr eigentlich auch noch dazu zählen... aber vielleicht produzieren Kinder ja keinen Abfall ^^)

Anders kann ich es mir im Moment nicht erklären~




cya
cr@zy
 
Hallo

Ich glaube ich erklärs nun nochmal. Im Haus wohnen insgesamt 9 Personen, Da wären die Vermieter 2+ 2Kinder Erwachsen

Im 1 Og 2Erwachsene+ 1 Kleines Kind.

Im 2 Og Meine Freundin und ich.

Die Abrechnung des Heizöls + Warmwasser (Heizung) scheint zu stimmen und schlägt bei uns mit 556,25€ zu buche.
Da wir seit einem halben jahr hier in der Wohnung leben und insgesamt Nebenkosten in höhe von 780€ bezahlt haben bleiben nach adam riese 223,75€ übrig die in der abrechnung aber nirgens stehen.

Bei dem Bild Gesamte Hausnebenkosten ganz oben steht Kaltwasser und Abwasser was durch 9 Personen geteilt wurde und somit auch richtig ist.

Der rest allerdings wurde nur durch 6 Bewohner geteilt.

Ich hoffe man versteht nun besser was ich meine?
 

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ohne jetzt jemanden irgendwo drauftreten zu wollen:
schick mal deinen Vermieter zu einem vhs-Deutschkurs, oder vielleicht noch besser: erkläre dich bereit die Vorlage zu korrigieren.
 
Habe mir die Abrechnung jetzt einmal angeschaut. Sie entspricht grob nicht den gesetzlichen Anforderungen (kein Abrechnungszeitraum, unklare Umlageschlüssel usw.). Wenn die Fa. Minol aufgeführt ist, hat sie auch eine Abrechnung erstellt, die üblicherweise mitgesandt wird. Hast Du eine von Minol erhalten?

Habt Ihr keine Kaltwasseruhr in der Wohnung? Mir scheint, Wasser wurde auch gleich 2x Dir berechnet.
 
@ ThomasK_7

Ja eine Kaltwasseruhr haben wir in der Wohnung, eine Abrechnung von Minol haben wir auch erhalten.

Wie kommst du das uns 2 mal Wasser berechnet wurde? Kenne mich da leider nicht so aus und wäre für jede Hilfe dankbar.

Gruß Snook
 
Die Abrechnung ist doch bestimmt von einem ganzen Kalender-Jahr und Ihr müsstet doch nur den halben Anteil zahlen, wenn Ihr nur 6 Monate gewohnt habt und es sich um eine "Abrechnung für 1 Jahr" handelt?
 
hilft nur der mietverein
Nur, wage ich zu bezweifeln, jeder Anwalt der mit Mietrecht was macht sollte da auch helfen können.
 
werkam schrieb:
Nur, wage ich zu bezweifeln, jeder Anwalt der mit Mietrecht was macht sollte da auch helfen können.

Jou, aber der Mieterverein iss preiswerter ;)
 
Dafür musst Du aber auch Mitglied sein.
 
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