Warnung vor angeblichem Gewerberegistrat GES Registrat GmbH (Und eine Frage dazu)

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Warnung vor angeblichem Gewerberegistrat GES Registrat GmbH

Hallo Leute,

Ich bekam heute in Bezug auf mein Nebengewerbe ein lustiges Schreiben von dem oben im Titel genannten Verein (Gewerberegistrat "GES Registrat GmbH"). Angeblich soll ich für eine Eintragsbestätigung 588 €uro bezahlen.

Hier (m)ein "Artikel dazu:

http://julian-mccreight.org/?page_id=913

Nur zur Info für andere Leute, die wegen ihrem Gewerbe so einen Brief bekamen.
 
Zuletzt bearbeitet:
So etwas kommt doch täglich via Mail / Brief / Fax & Co herein. Und ist keine Rede wert. Und das sollte einem als Gewerbetreibender durchaus bewusst sein. Wohin solche Schreiben kommen. In den Papierkorb.
 
Nur mahl so aus Neugier

Könnte man den Absender wegen Versuchten Betrag Anzeigen ?

Oder ist das keine Straftat ?
 
Werbung zu verschicken? Nein.
Im Text steht grundsätzlich "Angebot" und die Kosten, damit kaum angreifbar.
Da an Gewerbetreibende gerichtet, entfällt auch das Widerrufsrecht für Privatpersonen.
 
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In der Regel sieht dieser Brief nicht nach Werbung aus sondern nach einem Behördlichen schreiben, und da gab es schon Urteile dazu - Es ist nicht Legal
 
Abend miteinander,


habe leider auch den Fehler gemacht und diesen Zettel zurück gefaxt,somit bin ich auch diesen Vetrag eingegangen. Habe eine Rechnung, eine Mahnung und nun eine Rechnung vom Hunter Forderungsmanagmet erhalten.
Meine zuständige Handwerkskammer hat mir geraten keinen Awalt zu nehmen habe nur nach dem Erhalt der ersten Rechnung ein Schreiben an GewrbeRegistrat geschickt und den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten.


Gibt es noch mehr die Probleme mit denen haben??
 
Kann ja sein, dass sie das irgendann nicht mehr tun. Also kannst evtl. wirklich erst mal nur einen Widerruf wegen arglistiger Täuschung schriftlich oder per Fax einreichen. (eMail reicht nicht!) - Aber sollten die dir einen Mahnbescheid zukommen lassen (Also einen Vollstreckungstitel gegen dich in der Hand haben), dann darfst du das nicht einfach ignorieren. Dann musst du dir dringend einen Anwalt nehmen.

Das ist nämlich eine sehr beliebte Masche, um ohne Gericht schnell mal richtig abzukassieren..

Die schnelle Nummer ohne Gericht

Eine besonders schnelle und daher beliebte Methode, um einen vollstreckbaren Titel zu erhalten, ist das Mahnverfahren. Auf diesem Weg kann ein Gläubiger seine Forderungen durchsetzen, ohne eine zeit- und kostenintensive Klage zu erheben. Das Gericht überprüft in diesem Fall nämlich nur, ob die Formularfelder im Mahnbescheidformular korrekt ausgefüllt wurden, nicht jedoch die Höhe der Forderung oder die Berechtigung des Gläubigers, den Schuldner zur Kasse zu bitten. Das bedeutet: Sofern der Gläubiger alle Formalien eingehalten hat, ergeht ein Mahnbescheid, der binnen 14 Tagen zu einem vollstreckbaren Titel führen kann.
Quelle: www.Focus.de

Aber Achtung: Das hier ist keine rechtssichere Beratung. Ich bin kein Jurist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur weil sie einen Mahnbescheid schicken haben sie noch keinen Vollstreckungstitel gegen dich in der Hand. Den haben sie erst wenn Du nicht reagierst und das Gericht die Forderung durchgehen lässt. Also Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, dazu kann man dann auch einen Anwalt hinzuziehen.
 
@ Werkam.

Stimmt. Wie mein letzter Satz im oberen Post ja schon sagt; ich bin da wirklich kein Experte. :-)
In meinem Fall hat sich mein Vater (= Auch ein Rechtsanwalt) um diese "Kleinigkeit" gekümmert.

Ich bin in solcherlei Dingen eher unbeholfen. Aber: Wieder was dazu gelernt.
 
Es kam so rüber als wäre ein Mahnbescheid bereits der Vollstreckungsbescheid. Der wird aber erst wirksam, wenn man nicht innerhalb der Frist widerspricht. :daumen:
 
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