Was ist der Unterschied zwischen "Einschreiben" und "Einwurf-Einschreiben"?

Beim Einwurf Einschreiben muss der Empfänger nicht unterschreiben, das wird einfach in den Briefkasten geworfen.
 
wenn es um rechtsgültigkeit geht würde ich dir auf jeden fall empfehlen nur per einwurf zu senden und der post das geld für ein teureres einschreiben nicht in den hals zu werfen. ist schlichtweg unnötig. auf der sicheren seite bist du mit einwurf!
 
Stimmt einwurf recht aus, muss halt nur in den Zugangsbereich des Empfängers kommen.
 
Majestro1337 schrieb:
auf der sicheren seite bist du mit einwurf!

Zitat Wikipedia: "Rechtlich erfüllt dieses Einschreiben nicht die Anforderungen an eine förmliche Zustellung, so dass damit eine förmliche Zustellung gerichtlich nicht bewiesen werden kann."
 
also: bei einer rechtlichen abwicklung muss ich garantieren das mein schreiben in den zugangbereich des empfängers (aka briefkasten) gelangt. gebe ich meinen 55ct brief der post garantiert diese mir wiederum, diesen zuzustellen. tut sie das nciht hab ich pech, da ich keinen nachweis erbringen kann. bei einem einwurf erhalte ich eine quittung, mit deren hilfe ich der post gegenüber rechtsansprüche bei versäumnis stellen kann.
wikipedia hat in soweit recht, das keiner garantieren kann das der brief angekommen & gelesen wurde. beides ist aber nciht mein problem. der vertragspartner ist gesetzlich zur leerung seines briefkastens verpflichtet und die post hat mir die zustellung garantiert.
 
Wer sagt mir denn ob der Empfänger den Briefkasten geleert hat? Vielleicht ist er verhindert (Unfall, liegt im Krankenhaus o.Ä.)?
Hast du eine verlässliche Quelle? Der Wikipedia-Artikel beruft sich bei der Aussage zur Nichterfüllung der Anforderung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts...
 
@ Majestro1337:

Niemand ist gesetzlich "gezwungen" seinen Briefkasten zu leeren. So ein Quatsch! Setze Dich mit den juristischen Gegebenheiten auseinander, nicht mit dem, was Du glaubst was richtig ist.
 
Rein rechtlich gesehen ist jeder Typ von Einschreiben einwandfrei. Zustellung gilt (zumindest de facto) unter Berücksichtigung eines gewissen Puffers zugleich auch als Zugang.

Das Einschreiben (Übergabe u. Unterschrift) eignet sich besonders bei vertraulichen Sendungen, die nur an eine bestimmte Person gehen sollen.
Einschreiben mit Rückschein bietet sich an, falls damit zu rechnen ist, dass eine Zustellung abgestritten ist oder keine Information über die tatsächliche Anwesenheit des Empfängers vorliegt (man erspart sich so im Streitfall einfach eine Menge Diskussion und Papierkrieg).
 
"Rein rechtlich gesehen ist jeder Typ von Einschreiben einwandfrei."

Kann das jemand belegen?
 
mach Übergabe-Einschreiben, hier unterschreibt der adressierte Empfänger.

Kann später nicht das Kind oder die Frau als Empfänger und Nichtweitergabe vorgeschoben werden.

Gunni
 
am sichersten bei problemen mit dem gegenüber oder vertraulichen inhalten ist die variante einschreiben mit rückschein. dann erhälst du ein dokument auf dem steht, wann es wem zugestellt wurde. damit kann man dann auch vor gericht den beweis führen. weiterhin solltest du zeugen beim eintüten dabei haben. die können dann nämlich bezeugen, was du da verschickt hast. am besten ist es sogar noch, wenn die sich das durchlesen und das eintüten in nen umschlag mit der korrekten adresse sehen. dann hast du nämlich sogar noch zeugen zum inhalt.^^

die paar euro sollten den möglichen ärger beim einwurf oder normalen einschreiben wert sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
sneider schrieb:
@ Majestro1337:

Niemand ist gesetzlich "gezwungen" seinen Briefkasten zu leeren. So ein Quatsch! Setze Dich mit den juristischen Gegebenheiten auseinander, nicht mit dem, was Du glaubst was richtig ist.

du hast mich falsch verstanden. klar hab ich als privatperson keine "briefkastenleerungspflicht". eine von einer firma angegebene postadresse gilt aber als zugangsbereich und es ist nciht legitim zu sagen "nein davon wissen wir nichts, wir haben einfach 6 monate unseren briefkasten nicht geleert"
und das gedisse kannste dir sparen, bloß weil wir hier im internet sind kannst du mit leuten nciht reden wie es dir grade passt...

@iks-deh: siehe oben. bei privatpersonen ist es etwas anders. ich ging von c2b aus, deswegen vielleicht die verwirrung.
 
Ein Übergabe-Einschreiben ist auch nicht der Bringer. Der Empfänger ist nicht anzutreffen, verweigert die Annahme. In diesen Fällen ist die Zustellung fehlgeschlagen.

Anders ist es bei behördlichen Zustellungen. Da gilt eine Zustellung als vollzogen, wenn das Schreiben zugestellt ist > Briefkasten.
Ergänzung ()

@ Majestro1337:

Was ich im Netz oder sonst wo sage und schreibe, entscheide ich. Mir scheint, Du bist eine wenig sensibel.
 
Einwurf mit Rückschein.

Kostet ca. 7 Euro, nur keiner ist verpflichtet das Einschreiben anzunehmen.
Verweigerung wird vermerkt, dann geht es zurück.
Wenn der Empfänger nicht angetroffen wird, viele Leute sind in der Arbeit wenn die Post kommt, dann wirft der Postzusteller eine Nachricht ein, dass ein Einschreiben abzuholen ist.
Ob das jemand macht ? Keiner muss es machen.
Also so einfach ist es nicht.
 
ich mag einfach den ton nciht in dem viele im internet reden und ich weiß ehrlich gesagt auch nciht warum sie das tun. von angesicht zu angesicht redet keiner so mit einem. im internet scheinen aber alle ihren frustrationen freien lauf zu lassen und das kann ich einfach nciht leiden, da auf der gegenseite ein mensch sitzt der das liest. das ist ne wirklich furchtbare verrohung der gesellschaft...
und nein, ich möchte dich damit nicht beleidigen!
 
sneider schrieb:
Ein Übergabe-Einschreiben ist auch nicht der Bringer. Der Empfänger ist nicht anzutreffen, verweigert die Annahme. In diesen Fällen ist die Zustellung fehlgeschlagen.

Anders ist es bei behördlichen Zustellungen. Da gilt eine Zustellung als vollzogen, wenn das Schreiben zugestellt ist > Briefkasten.
Ergänzung ()

@ Majestro1337:

Was ich im Netz oder sonst wo sage und schreibe, entscheide ich. Mir scheint, Du bist eine wenig sensibel.

Du meinst wohl solche Briefe von der Bußgeldstelle !
 
"einschreiben mit rückschein" ist nach meiner auffassung was anderes als "einwurf mit rückschein"

bei nem einschreiben wird der empfänger unterschreiben müssen, um es lesen zu können. bei nem einwurf nicht. DESHALB einschreiben mit rückschein. bitte nicht das eine mit dem anderen verwechseln, danke.
 
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