Was ist der Unterschied zwischen "Einschreiben" und "Einwurf-Einschreiben"?

Sorry, wenn das bei Dir so rübergekommen ist! Allerdings bin ich auch im richtigen Leben geradeaus und rede nicht sonderlich gerne um den heißen Brei.

Nein, Deine Zeilen beleidigen mich nicht, dazu müsstest Du richtig vom Leder ziehen, aber das wollen wir hier ja nicht.

Was mich allerdings nervt, sind Unwissenheit, Halbwahrheiten etc. und davon findet man im Netz jede Menge. Man muss und kann nicht alles wissen, aber dann hält man sich einfach mal zurück.
 
Phanos schrieb:
Einwurf mit Rückschein.

wo gibt es eigentlich ein einwurf mit rückschein? darauf hat ja niemand unterschrieben?! wer erfindet solch einen humbug?

es gibt einschreiben einwurf: hier vermerkt der postbote in seinen unterlagen nur wann er es eingeworfen hat. das teil kann also auch im falschen briefkasten landen. aber der absender erhält keine quittung.

einschreiben rückschein: hier muß das schreiben übergeben werden an den empfänger. korrekterweise sollte der postbote den empfänger auffordern, sich auszuweisen. sonst kann ja jeder herkommen und sagen ich bin hinz/kunz und das schreiben abfangen.

für alle hier nochmal zum nachschlagen: http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1015321_3915
 
Majestro1337 hat vollkommen Recht.

Grundsätzlich reicht ein "einfaches" Einwurf-Einschreiben aus, damit der Brief als zugestellt und die darin enthaltene Willenserklärung als wirksam gilt (§ 130 BGB).
Zitat:"Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht."

Der Nachteil des Einschreibens mit Rückschein wurde auch schon benannt: Der Empfänger erhält einen Zettel, dass für ihn in seiner Post ein Einschreiben zurückgelegt wurde. Holt er dieses innerhalb einer Woche jedoch nicht ab geht es an den Absender zurück und der Brief gilt als nicht zugestellt -> Willenserklärung ist nicht wirksam geworden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einwurf mit Rückschein,
das gibt es in jeder Post Agentur.
Ich habe das z.B. mit der Kündigung bei 1&1 so gemacht.
Es gibt auch eine Regelung wer berechtigt ist, so ein Einschreiben anzunehmen.
Der muss mit Namen lesbar unterschreiben.
Nach ein paar Tagen kommt die Postkarte zurück wo drauf steht wer wann den Brief angenommen hat.
Ergänzung ()

Es muss natürlich Einschreiben mit Rückschein heisen !

Hast Recht !
 
sneider schrieb:
Sorry, wenn das bei Dir so rübergekommen ist! Allerdings bin ich auch im richtigen Leben geradeaus und rede nicht sonderlich gerne um den heißen Brei.

Nein, Deine Zeilen beleidigen mich nicht, dazu müsstest Du richtig vom Leder ziehen, aber das wollen wir hier ja nicht.

Was mich allerdings nervt, sind Unwissenheit, Halbwahrheiten etc. und davon findet man im Netz jede Menge. Man muss und kann nicht alles wissen, aber dann hält man sich einfach mal zurück.

ich zitiere ja hier auch nur meinen zivilrechtsprofessor, der immer gepredigt hat das es keinerlei sicherheitsunterschiede zwischen einwurf, einschreiben und den ganzen schabernack gibt und man daher mit einem einwurf auch soweit sicher ist. allerdings gings bei mir stets um unternehmen.
es wär aber auch ziemlich bekloppt wenn wir jetzt alle gerichtsvollzieher durch die lande schicken... :)
und ja das nervt mich auch. allerdings war ich mir da halt relativ sicher, eben weil ichs von damals aus der vorlesung noch weiß
 
@ der_kerki:

Wenn Du schon den § 130 BGB nennst, solltest Du Dir § 132 BGB anschauen.

Ein voller Beweis des Zugangs eines Schriftstückes mit einem bestimmten Inhalt ist nur mit einer Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher möglich, den jeder in Auftrag geben kann.
 
Es gab dann immer wieder Fälle, wo behauptet wurde, dass nur ein leerer Brief zugestellt wurde.
Ist das anders wenn der Gerichtsvollzieher den Brief zustellt ?
Überzeugt sich der Gerichtsvollzieher auch davon, das der Brief einen Inhalt hat.
 
@ Phanos:

Ja! Früher haben das auf Bitte sogar Amtspersonen gemacht (Schalterbeamter bei der Post). Dummerweise gibt da kaum noch welche. Viele von denen sind keine Beamten mehr.
 
es ist doch ganz einfach!
ich drucke meinen brief aus und gehe zu dem empfänger persönlich hin.
dann muss ich ihm blut abnehmen und ein komplettes drogenscreening machen,. damit später nciht auf unzurechnungsfähigkeit plädiert werden kann. dann brauch ich noch einen arzt, oder besser psychiater, der mir versichert, das die person geistig in der lage ist das schriftstück zu erfassen.
danach darf er den text lesen.
anschließend habe ich noch einen lückentext mit inhaltlichen fragen zu meinem brief, den mir der empfänger ebenfalls ausfüllen muss.
das alles natürlich schriftlich, von allen beteiligten unterschrieben und in mehrfacher ausführung.

...und selbst dann findet noch jemand ne lücke um sich rauszuwinden...
 
@ Majestro1337:

...der erste Punkt wäre echt gut, der Rest liest sich zwar lustig, ist aber nicht unbedingt erforderlich :D
 
Phanos schrieb:
Einwurf mit Rückschein.

...

sneider schrieb:
Letztere gibt es nicht!

@sneider: dann frag phanos, wo er diesen humbug her hat. diese frage habe ich bereits gestellt. eine antwort habe ich bisher auch nicht erhalten. ich hab ja auch bereits mit dem link zu der website der post klargemacht, dass seine aussage falsch ist.

bitte formuliere deine posts so, dass der "richtige" gerügt wird, danke.
 
Fazit der Diskussion: Briefe als Einschreiben zu verschicken ist völliger Unsinn, da jeder behaupten kann, da wäre nichts drin gewesen. Also nen stinknormalen 55-ct-Brief verwenden und auch jeder noch so paranoide Absender bekommt was er (oder der Empfänger ;)) will.
 
Quatch, ich kann den Brief doch vor Zeugen verschließen und abliefern ;).
 
MahatmaPech schrieb:
@sneider: dann frag phanos, wo er diesen humbug her hat. diese frage habe ich bereits gestellt. eine antwort habe ich bisher auch nicht erhalten. ich hab ja auch bereits mit dem link zu der website der post klargemacht, dass seine aussage falsch ist.

bitte formuliere deine posts so, dass der "richtige" gerügt wird, danke.


Hallo? Ich habe Dich nicht gerügt, wie auch? Steht mir doch gar nicht zu! Habe doch nur geschrieben "Letztere gibt es nicht"
 
Zurück
Oben