Was passiert mit defekte Ware?

SaxnPaule

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Hallo Community,
ich habe hier einen Fall bei dem ich nicht so recht weiß, wie ich mich rechtlich korrekt verhalten soll.

Außenjalousie mit 225cm Länge bestellt und defekt geliefert.

Transportschäden dokumentiert und per Mail an den Verkäufer gesendet. Keinerlei Reaktion. Auch nicht auf mehrmalige Nachfrage. Telefonisch keine Erreichbarkeit.

Daraufhin einen Fall bei PayPal eröffnet und relativ zeitnah eine Ersatzlieferung erhalten.

Auf meine Mails zum Verbleib der Erstlieferung wurde nicht reagiert.

Ich habe dem Verkäufer jetzt eine Frist von 14 Tagen gesetzt das sperrige Teil abholen zu lassen, sonst wird es entsorgt.

Bin ich damit rechtlich sauber?

Ich habe keine Lust, dass das später zum Problem wird und er das Ding dann zurückfordert. Geht schließlich um rund 400 EUR.
 
SaxnPaule schrieb:
und relativ zeitnah eine Ersatzlieferung erhalten.
Von wem hast Du diese Ersatzlieferung erhalten?

Von dem Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung?

Grundsätzlich ist es IMO zulässig, dem Verkäufer eine Frist zur Abholung der defekten Ware zu setzen.

Du hast meiner bescheidenen Meinung nach auch das Recht, bei Nichteinhaltung der Leistung (in diesem Fall Abholung der defekten Ware) weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Die Entsorgung der defekten Jalousie könnte jedoch problematisch werden, da Du dem Verkäufer die Gelegenheit geben musst, die Ware bei Dir abzuholen. Die von Dir gesetzte Zeitspanne von 14 Tagen könnte als unverhältnismäßig angesehen werden.

Ich würde dem Verkäufer, nach fruchtlosem Ablauf der 14 Tage, nochmals eine Nachfrist von zehn Tagen setzen und ihm deutlich machen, dass die Ware abholbereit ist.

Du kannst ihm die Ware auch zurücksenden, auf seine Kosten und hierfür auch einen Kostenvorschuss von ihm verlangen.
 
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Froki schrieb:
Von wem hast Du diese Ersatzlieferung erhalten?
Ja, vom Verkaufer/Händler
cartridge_case schrieb:
Genau das habe ich mich auch gefragt. Wäre ja komisch, wenn der Verkäufer sonst alles ignorieren würde, aber einen teuren Artikel einfach so ein zweites Mal verschickt.
Ich denke, durch den Paypal Fall wurde erstmal das Geld eingefroren.
Nach Eröffnung des Falles hat der Verkäufer ja reagiert und mir geschrieben, dass er den Schaden an das Transportunternehmen weiterleitet und die Fertigung erneut veranlasst. Danach keinerlei weitere Information. Auch nicht auf zweimalige Anfragen zum Lieferzeitpunkt. 2 Wochen später stand dann GLS mit der Ersatzlieferung vor der Tür.

Da es eine Maßanfertigung ist kann der Verkäufer nichts mit dem alten Teil anfangen. Das einzig wiederverwendbare ist der Rohr Motor, der aber nur ein Bruchteil der Kosten ausmacht und den Aufwand nicht rechtfertigt. Wenn er die Kosten von GLS ersetzt bekommt kann es ihm ja prinzipiell auch egal sein


Ich würde das verbeulte Ding auch nicht wirklich entsorgen, sondern zerlegen und als Ersatzteilspender auf den Dachboden verfrachten. Trotzdem möchte ich vorher Klarheit, da das Zerlegen irreversibel ist. Alles genietet.

cartridge_case schrieb:
Spam-Ordner kontrolliert?
Ja
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich setze bei sowas drei Fristen. Eine erste längere Frist. Dann eine Nachfrist, meistens 50%-75% der ersten Frist. Dann eine letzte Frist, um auch den verstrahltesten Richter davon zu überzeugen, dass ich mich wirklich bemüht habe, meistens die leicht kürzer als die zweite Frist.

Bei jeder Fristsetzung sage ich, was ich will/erwarte, ggf. als Optionen, und kündige klar und eindeutig an, was passieren wird; kurzfristig und dann endgültig.


Die Länge der Frist bemesse ich danach, wie leicht ich die Sache problemlos lagern kann, ob sie verderblich ist etc. Bei einer defekten Kühlbox waren das zu Anfang auch mal 1,5 Monate (hat mich nicht gestört).


Ich versende bei sowas auch nur E-Mail/Fax, also nichts, was mich tatsächlich Geld kostet. Einfach mich selbst, meine Arbeits-E-Mail, und zwei gute Bekannte in CC und in das An-Feld alle E-Mail-Adressen des Verkäufers, die ich kenne. Also info@, impressum, compliance, Ansprechpartner...
 
Avatoma schrieb:
Die Länge der Frist bemesse ich danach, wie leicht ich die Sache problemlos lagern kann
Das ist auch was, was mich nervt. Das Paket ist riesig und blockiert mir die Garage, so dass ich seit einem Monat draußen parken muss.
 
SaxnPaule schrieb:
Ich würde das verbeulte Ding auch nicht wirklich entsorgen, sondern zerlegen und als Ersatzteilspender auf den Dachboden verfrachten.
Du würdest ihm also sein Eigentum an der Jalousie entziehen, um Dich ungerechtfertigt zu bereichern?

Bevor Du die Jalousie entsorgst, wobei Du eine Entsorgung nachweisen können solltest, solltest Du den Ratschlag von @Avatoma

Avatoma schrieb:
Ich setze bei sowas drei Fristen.
befolgen.

Dem Verkäufer sollte deutlich klar gemacht werden, was mit seinem Eigentum passiert, wenn er es nicht abholt.

Du könntest Dich zusätzlich auch noch bereit erklären, den defekten Kaufgegenstand an den Verkäufer zurückzusenden, wenn er Dir die Kosten vorher für den Sperrguttransport bezahlt. Auch hierfür solltest Du eine Frist setzen.

Den Zugang Deiner diesbezüglichen Screiben solltest im Streitfall nachweisen können.

Damit bin ich hier raus.

Weiter vermag ich leider nicht zu helfen.
 
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Froki schrieb:
Du würdest ihm also sein Eigentum an der Jalousie entziehen, um Dich ungerechtfertigt zu bereichern?
Bereichern? Dafür, dass ich übelst die Rennerei habe um überhaupt an meine bestellte Ware komme, auf meine Mails und Anrufe nicht reagiert wird und es der Händler sowieso nur verschrotten würde wüsste ich nicht wo ich in diesem Zusammenhang eine Bereicherung sehen würde. Zumal ich in allen Mails und im Paypal Disput auch auf die Abholung der defekten Ware hingewiesen habe. Es wurde mit keiner Silbe darauf eingegangen.
Die Unkosten für die defekte Jalousie werden wahrscheinlich von GLS aufgrund eines Transportschadens erstattet womit es im Grunde das Eigentum von GLS ist.

Die erste Frist habe ich ja, wie beschrieben, bereits gesetzt. Werde dann noch zwei weitere Fristen setzen und dann ist das Thema für mich erledigt.

Froki schrieb:
wobei Du eine Entsorgung nachweisen können solltest
Für Metallschrott gibt es bei uns keine Entsorgungsnachweise.
 
@SaxnPaule
Was Froki dir durch die Blume sagen will: Wie du rechtlich korrekt vorgehst, hats du gehört. Hälst du dich an dieses Vorgehen, bist du weitestgehend safe (100% wirds nicht geben, nicht mal mit nem Anwalt), dein Vertragspartner kann dir natürlich dennoch weiter auf den Sack gehen.

Was du damit empfindest, ob gerecht oder nicht, wie anstrengend die Rennerei ist etc. spielt weitgehend keine Rolle. Trenne die Emotion von der Sache. So schwer das fällt. Tu, was rechtlich nötig ist, emotionslos und ohne irgendwelche Begründungen warum du was wie siehst oder warum du welchen Weg nimmst. Vor allem, denk erstmal nicht drüber nach, was du am Ende, wenn du alle Dinge, die genannt wurden, getan hast, machst. Erst wenn alle Schreiben gemacht wurden, alle Fristen verstrichen sind, brauchst du dir Gedanken machen, ob du das Teil entsorgst und "wie" du das machst.

PS: Das mit den Emotionen bezieht sich auch und insbesondere darauf, wenn dein Vertragspartner anfängt, dich zu "ärgern". Also beispielsweise irgendwann noch anfängt, irgendwelche Forderungen zu stellen oder sonst wie ggf. dich versucht, zu piesacken und aus der Reserve zu locken.

Ich spreche da inzwischen aus reichhaltiger Erfahrung und weiß, wie schwer das allzu oft ist. Aber da draußen rennen leider auch Menschen rum, die kaum eine Gesetzeslage wirklich kennen und/oder achten, außer die Gesetzesgrundlagen, mit denen sie anderen ans Bein pissen können.
 
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